Energieeinsparverordnung (original) (raw)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Sie wurde zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Der Verordnungsgeber schrieb darin auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Die EnEV galt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse , während andere ausgenommen waren.