Philippine nationality law (original) (raw)

Die philippinische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband der Philippinen mit den zugehörigen Rechten und Pflichten. Das Staatsangehörigkeitsrecht folgt seit 1935 dem Abstammungsprinzip (lateinisch ius sanguinis). Die Philippinen sind ein zentral organisiertes, aber multiethnisches Staatswesen, das sich durch einen hohen Grad an rassischer Durchmischung auszeichnet. Die ethnische Zugehörigkeit ist im Staatsangehörigkeitsrecht bedeutungslos. Die Einheimischen bezeichnen sich als Filipinos. Das Einbürgerungsverfahren ist wie die gesamte philippinische Justiz rechtsstaatlich problematisch, im internationalen Vergleich komplex, bisweilen auch schikanös.

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