Unbewegliche Kulturdenkmäler Georgiens (georgisch კულტურის უძრავი ძეგლების) sind zusammen mit beweglichen und immateriellen Kulturdenkmälern Objekte, die durch die Gesetzgebung Georgiens geschützt sind und deren Schutz, Studium und Präsentation der Georgischen Nationalen Agentur für Erhaltung des Kulturerbes obliegt. Nach georgischem Recht kann jedem Gebäude, das aufgrund seines Alters, der Einzigartigkeit oder Authentizität einen historischen oder kulturellen Wert hat, der Status eines unbeweglichen Denkmals verliehen werden. Dabei hat der Kulturminister Georgiens bzw. in einigen Fällen die georgische Regierung die Befugnis, einem Objekt auf der Grundlage eines vom Rat für den Schutz des Kulturerbes erstellten Gutachtens den Status eines unbeweglichen Denkmals zu verleihen oder zu entziehen. Die Liste der unbeweglichen Denkmäler umfasst hauptsächlich mittelalterliche Kirchen- und Klostergebäude, andere Kultgebäude, Burgen, Paläste, Häuser, Brücken, Türme. Das georgische Recht enthält eine Reihe von Vorschriften für unbewegliche Denkmäler, insbesondere im Denkmalschutzrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Die Liste der unbeweglichen Denkmäler umfasst zwei Unterkategorien: Denkmäler ohne besondere Kategorie und Denkmäler von nationaler Bedeutung. Letztere haben beim Denkmalschutz Priorität und genießen ein höheres Maß an Rechtsschutz. (de)
The Immovable Cultural Monuments of National Significance (Georgian: ეროვნული მნიშვნელობის კატეგორიის კულტურის უძრავი ძეგლები) are buildings, structures, sites, or places in Georgia that have been determined to have nationwide cultural significance by meeting special criteria developed by the Ministry of Culture and are subject to preservation by the state. The monument must have an outstanding artistic or aesthetic value, be associated with a particularly important historical event, person, or overall national values. The original list of the Immovable Monuments of Cultural Heritage was approved in the Presidential decree No. 665 of 7 November 2006. Since then, it has been updated several times. After the amendments of 2013, the monument can be defined as having national significance by the resolution of the Government of Georgia based on the submission of the Ministry of Culture. (en)
Unbewegliche Kulturdenkmäler Georgiens (georgisch კულტურის უძრავი ძეგლების) sind zusammen mit beweglichen und immateriellen Kulturdenkmälern Objekte, die durch die Gesetzgebung Georgiens geschützt sind und deren Schutz, Studium und Präsentation der Georgischen Nationalen Agentur für Erhaltung des Kulturerbes obliegt. Nach georgischem Recht kann jedem Gebäude, das aufgrund seines Alters, der Einzigartigkeit oder Authentizität einen historischen oder kulturellen Wert hat, der Status eines unbeweglichen Denkmals verliehen werden. Dabei hat der Kulturminister Georgiens bzw. in einigen Fällen die georgische Regierung die Befugnis, einem Objekt auf der Grundlage eines vom Rat für den Schutz des Kulturerbes erstellten Gutachtens den Status eines unbeweglichen Denkmals zu verleihen oder zu entzieh (de)
The Immovable Cultural Monuments of National Significance (Georgian: ეროვნული მნიშვნელობის კატეგორიის კულტურის უძრავი ძეგლები) are buildings, structures, sites, or places in Georgia that have been determined to have nationwide cultural significance by meeting special criteria developed by the Ministry of Culture and are subject to preservation by the state. The monument must have an outstanding artistic or aesthetic value, be associated with a particularly important historical event, person, or overall national values. (en)