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Die Bodmerei (Verbodmung, franz. prêt à la grosse aventure, engl. bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht. Es war der Darlehensvertrag, mit dem der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung einer Prämie und gegen Verpfändung des Schiffs, der Ladung, der Fracht oder sämtlicher oder mehrerer dieser Objekte durch den Kapitän (oder den Superkargo) die Seegefahr übernahm. Es ist dies ein (für den Seehandel spezifischer) Sonderfall dessen, dass Nichteigentümer fremde Vermögensgegenstände rechtsgültig verpfänden dürfen.

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dbo:abstract Die Bodmerei (Verbodmung, franz. prêt à la grosse aventure, engl. bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht. Es war der Darlehensvertrag, mit dem der Gläubiger bei einer Seereise gegen Zusicherung einer Prämie und gegen Verpfändung des Schiffs, der Ladung, der Fracht oder sämtlicher oder mehrerer dieser Objekte durch den Kapitän (oder den Superkargo) die Seegefahr übernahm. Es ist dies ein (für den Seehandel spezifischer) Sonderfall dessen, dass Nichteigentümer fremde Vermögensgegenstände rechtsgültig verpfänden dürfen. Mit dem etwaigen Untergang der Pfandobjekte erlosch auch die Forderung des Gläubigers (Bodmeristen, Bodmereigebers) an Kapital und Prämie. (de)
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