Das jütische Recht (Gerichtsterminus: Jütisches Low, dänisch Jyske Lov, niederdeutsch Jütsche Low) ist eine Gesetzesordnung von 1241, die unter Waldemar II. in Kraft trat. Das Jütische Recht galt auf der Halbinsel Jütland bis an die Eider (also einschließlich Schleswigs bzw. Sønderjyllands), auf diversen angrenzenden kleineren Inseln (wie z. B. Rømø) sowie auf den Inseln Fünen, Fehmarn und Helgoland und ist eine der ältesten schriftlich fixierten Rechtsgrundlagen in Dänemark.
Das jütische Recht (Gerichtsterminus: Jütisches Low, dänisch Jyske Lov, niederdeutsch Jütsche Low) ist eine Gesetzesordnung von 1241, die unter Waldemar II. in Kraft trat. Das Jütische Recht galt auf der Halbinsel Jütland bis an die Eider (also einschließlich Schleswigs bzw. Sønderjyllands), auf diversen angrenzenden kleineren Inseln (wie z. B. Rømø) sowie auf den Inseln Fünen, Fehmarn und Helgoland und ist eine der ältesten schriftlich fixierten Rechtsgrundlagen in Dänemark. (de)
Das jütische Recht (Gerichtsterminus: Jütisches Low, dänisch Jyske Lov, niederdeutsch Jütsche Low) ist eine Gesetzesordnung von 1241, die unter Waldemar II. in Kraft trat. Das Jütische Recht galt auf der Halbinsel Jütland bis an die Eider (also einschließlich Schleswigs bzw. Sønderjyllands), auf diversen angrenzenden kleineren Inseln (wie z. B. Rømø) sowie auf den Inseln Fünen, Fehmarn und Helgoland und ist eine der ältesten schriftlich fixierten Rechtsgrundlagen in Dänemark. (de)