Karl Friedrich Otto Wolff (* 13. Mai 1900 in Darmstadt; † 15. Juli 1984 in Rosenheim) war ein deutscher SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS. Er avancierte zum Chef des „persönlichen Stabes Reichsführer SS“ und „Verbindungsoffizier der SS zu Hitler“. Nach dem Krieg behauptete Wolff, von der Vernichtung der Juden erst 1945 erfahren zu haben. Am 30. September 1964 wurde er vom Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen (Deportationen in das Vernichtungslager Treblinka) zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1969 wurde ihm Haftverschonung wegen Haftunfähigkeit gewährt.
Karl Friedrich Otto Wolff (* 13. Mai 1900 in Darmstadt; † 15. Juli 1984 in Rosenheim) war ein deutscher SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS. Er avancierte zum Chef des „persönlichen Stabes Reichsführer SS“ und „Verbindungsoffizier der SS zu Hitler“. Nach dem Krieg behauptete Wolff, von der Vernichtung der Juden erst 1945 erfahren zu haben. Am 30. September 1964 wurde er vom Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen (Deportationen in das Vernichtungslager Treblinka) zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1969 wurde ihm Haftverschonung wegen Haftunfähigkeit gewährt. (de)
Karl Friedrich Otto Wolff (* 13. Mai 1900 in Darmstadt; † 15. Juli 1984 in Rosenheim) war ein deutscher SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS. Er avancierte zum Chef des „persönlichen Stabes Reichsführer SS“ und „Verbindungsoffizier der SS zu Hitler“. Nach dem Krieg behauptete Wolff, von der Vernichtung der Juden erst 1945 erfahren zu haben. Am 30. September 1964 wurde er vom Landgericht München II wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen (Deportationen in das Vernichtungslager Treblinka) zu 15 Jahren Haft verurteilt. 1969 wurde ihm Haftverschonung wegen Haftunfähigkeit gewährt. (de)