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Kinderheirat (auch Kinderehe) bezeichnet die Eheschließung von mindestens einer Person vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters oder vor Erreichen der Ehemündigkeit. Es handelt sich einerseits um Eheschließungen zwischen einem volljährigen, (männlichen) Ehepartner und einem Mädchen im Kindesalter. Darüber hinaus wird auch die Heirat unter nicht Volljährigen als Kinderheirat bezeichnet.

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dbo:abstract Kinderheirat (auch Kinderehe) bezeichnet die Eheschließung von mindestens einer Person vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters oder vor Erreichen der Ehemündigkeit. Es handelt sich einerseits um Eheschließungen zwischen einem volljährigen, (männlichen) Ehepartner und einem Mädchen im Kindesalter. Darüber hinaus wird auch die Heirat unter nicht Volljährigen als Kinderheirat bezeichnet. Eine einheitliche internationale und damit verbindliche Definition von Kinderehe bzw. Kinderheirat gibt es jedoch nicht. Die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland und anderen europäischen Staaten weitgehend anerkannt ist, bezeichnet Kinderehe als Begriff, der für solche Ehen gelten sollte „bei denen mindestens einer der Eheschließenden das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. […]“ Dies entspricht der Definition der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Darüber hinaus umfasst der Begriff Kinderehe sowohl Eheschließungen im Konsens der Beteiligten, als auch unter Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten oder eines behördlichen/gerichtlichen Dispens. Die meisten Staaten sehen ein Mindestalter für Eheschließungen vor, doch werden gesetzliche Bestimmungen aufgrund traditionell-religiösen oder sozialen Gründen oft nicht eingehalten. Verheiratungen im Kindesalter, also vor Erreichen der offiziellen Ehemündigkeit und in Extremfällen sogar vor Beginn der Pubertät, sind bei Mädchen stärker verbreitet als bei Jungen. Gründe für eine Kinderheirat können sein, dass Eltern ihre Tochter als Jungfrau verheiraten wollen, oder dass die Familie die Lebenshaltungskosten der Tochter möglichst früh einsparen will, denn diese werden vom Ehemann getragen, sobald die Ehefrau in seinen Haushalt zieht. Armut ist einer der wichtigsten treibenden Faktoren für Kinderehen. Davon abzugrenzen ist die Kinderverlobung, mit der Eltern für ihre Kinder schon im Alter von sechs Jahren oder noch früher Ehen „arrangieren“, die dann bei Erreichen des offiziellen Mindestalters oder später geschlossen werden, manchmal auch als Zwangsheirat. Eine Zwangsheirat bedeutet Heirat gegen den Willen eines oder beider Heiratenden. (de)
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