Der Begriff Lehnswesen, auch Lehnwesen, Lehenswesen, Lehnschaft, Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen bezeichnet das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung der abendländischen Staaten, vor allem des Heiligen Römischen Reichs. Auch in anderen Kulturen, insbesondere in Japan (siehe Han für die Lehen und Samurai für die Lehnsleute) entstanden Strukturen, die sich mit dem europäischen Lehnswesen vergleichen lassen. Das Lehnswesen entwickelte sich wohl nach dem Vorbild des römischen Klientelwesens und aus dem germanischen Gefolgschaftswesen. Dafür musste der Lehnsempfänger dem Lehnsherrn persönliche Dienste leisten. Dazu gehörten z. B. das Halten des Steigbügels, die Begleitung bei festlichen Anlässen und der Dienst als Mundschenk bei der Festtafel. Beide verpflichteten sich zu gegenseitiger Treue: Der Lehnsherr zu „Schutz und Schirm“, der Lehnsempfänger zu „Rat und Hilfe“. Weiterhin waren Lehnsherr und Vasall einander zu gegenseitiger Achtung verpflichtet, d. h. auch der Lehnsherr durfte seinen Lehnsempfänger nicht schlagen, demütigen oder sich an seiner Frau oder Tochter vergreifen. Die Entwicklung des Lehnswesens ist jedoch in der neueren Forschung umstritten; ob es bereits im beginnenden Frühmittelalter entwickelt war, ist keineswegs sicher. Ein wichtiges Element der Entwicklung dieser naturwirtschaftlich fundierten Herrschaftsform war der Aufbau von Reiterheeren mit teilweise (bei den Sassaniden und Römern) bzw. vollständig dezentralisierter (bei den ostgermanischen Stämmen, zuletzt bei den Franken) Waffen- und Futterbeschaffung (Verreiterung). Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab. Diese konnten wiederum Lehen an andere Adelige vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der Adelshierarchie unter dem Lehnsgeber standen. Das Lehnswesen beruhte im Wesentlichen auf zwei Komponenten, dem persönlichen und dem dinglichen Element. * Persönliches Element: Lehnsherr und Vasall verpflichteten sich zu gegenseitiger Treue. Sichtbarer Ausdruck der Ergebenheitshandlung war das Einlegen der Hände in die des Herrn (Handgang – vergleichbar mit dem heutigen Handschlag, allerdings bringt der Handgang ein hierarchisches Verhältnis zum Ausdruck). * Dingliches Element: Auf der Basis dieses Treuegelöbnisses stellte der Lehnsherr dem Vasallen Land zur Verfügung. Der Vasall leistete dafür unterschiedliche Dienste und war zu Abgaben verpflichtet. (de)
Der Begriff Lehnswesen, auch Lehnwesen, Lehenswesen, Lehnschaft, Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen bezeichnet das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung der abendländischen Staaten, vor allem des Heiligen Römischen Reichs. Auch in anderen Kulturen, insbesondere in Japan (siehe Han für die Lehen und Samurai für die Lehnsleute) entstanden Strukturen, die sich mit dem europäischen Lehnswesen vergleichen lassen. * Persönliches Element: * Dingliches Element: (de)