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- NJFA steht für „NATO Joint Civil/Military Frequency Agreement“ und ist das „NATO-einheitliche zivil/militärische Frequenzabkommen“. Das Dokument ist seit 1982 die Grundlage für die Frequenzversorgung und Unterstützung der Streitkräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland sowie der NATO-Partner. Infolge weltweit veränderter Frequenzbereichszuweisung und der Entwicklung zivil genutzter Funkdienste sind ständig Änderungen im NJFA erforderlich. Die nationalen Hoheitsträger für die Regulierung des Funkfrequenzspektrums erlassen/verfügen grundsätzlich einvernehmliche NJFA-Änderungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidungen von ITU-Weltfunkkonferenzen, operationellen Erfordernissen der Streitkräfte und technischer Entwicklungen. Wobei gemäß „Artikel 38 des Internationalen Fernmeldevertrags von Nairobi, 1982“ Folgendes verbrieft ist: „§ 163, 1. Die Mitglieder behalten ihre volle Freiheit in Bezug auf die militärischen Funkanlagen ihrer Land-, Luft- und Seestreitkräfte.“ (de)