Prohibition (lateinisch prohibere ‚verhindern‘) bezeichnet das Verbot bestimmter Drogen. Ziel einer Prohibition ist es – in der Regel –, die Bevölkerung vor negativen Wirkungen der verbotenen Substanzen zu schützen; diese Ziele können religiös, politisch, wirtschaftlich oder aus gesundheitlicher Fürsorge (z. B. Suchtprävention) definiert und motiviert sein. Damit steht eine Prohibition in Konflikt mit Freiheits- und Persönlichkeitsrechten, wie beispielsweise persönlicher Selbstbestimmung, freiem Zugang zu Märkten etc. Seit dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel, das die Vereinten Nationen 1961 unterzeichneten, unterliegen viele Drogen einer weltweiten Prohibition. So wird jeder nichtmedizinische und nichtwissenschaftliche Gebrauch untersagt. Ländern mit traditionellem Drogenkonsum, wie etwa Opiumrauchen in Asien, Kokakauen in Lateinamerika, aber auch nichtmedizinischem Cannabisgebrauch, wurden Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren eingeräumt. Ausgenommen davon sind insbesondere Alkohol, Nikotin und Coffein, da sie den Volksdrogen zugerechnet werden. Das Verbot soll durch lückenlose bürokratische Überwachung und Planung des Anbaus, Handels und des Gebrauchs psychoaktiver Substanzen zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken durchgesetzt werden. Jenseits dieses engen Rahmens wird der Umgang mit diesen Substanzen als kriminelle Handlung verfolgt. Im Krieg gegen Drogen kann es dabei bis zu länderübergreifenden polizeilichen Operationen mit militärischen Charakter gehen. So wurde z. B. die Operation Solare im September 2008 nach einer Dauer von 15 Monaten abgeschlossen, bei der Anti-Drogeneinheiten aus den Vereinigten Staaten, Mexiko, Italien und Guatemala gegen das sogenannte Golf-Kartell und die Mafia-Organisation ’Ndrangheta in der Region Kalabrien in Italien koordiniert vorgingen. Bei derartigen Aktionen operiert z. B. die 1973 gegründete Antidrogen-Behörde Drug Enforcement Administration (DEA) auch – meistens beobachtend und beratend – außerhalb des US-amerikanischen Hoheitsgebietes. (de)