Als Register wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen wird ein Verzeichnis von Unternehmen, Trusts, Stiftungen und anderen Rechtspersonen und deren wahren Eigentümern und Einflussnehmern (wirtschaftlicher Eigentümer) bezeichnet. Ziel eines derartigen Registers ist, Geschäfte, welche über anonyme Unternehmen abgewickelt werden, transparent zu machen. Grundsätzlich sind anonyme Unternehmen nicht illegal, können aber unter anderem auch zur Abwicklung illegaler Geschäfte genutzt werden. Exemplarisch sind Geschäfte, die der Bestechung von Politikern, der Geldwäsche, dem Waffenhandel und der Steuervermeidung dienen. Die Erfassung wirtschaftlicher Eigentümer dient der Herstellung von Transparenz unter anderem für Steuerbehörden, Strafverfolger und Journalisten. Die Europäische Union kündigte im Dezember 2014 an, ihre Mitgliedstaaten zur Einführung von nationalen Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen in der vierten Fassung der Anti-Geldwäscherichtlinie der EU zu verpflichten. Die EU will die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, Personen mit „berechtigtem Interesse“ Einblick in die Register zu gewähren. Transparency International fordert, dass auch die Öffentlichkeit Zugriff auf das Register haben soll. Es bleibt unklar, wie ein berechtigtes Interesse definiert werden und welche Institution über ein solches berechtigtes Interesse zu entscheiden haben soll. Auch die deutsche Bundesregierung hat sich gegen ein öffentlich zugängliches Register ausgesprochen. Großbritannien, Frankreich, Dänemark und die Niederlande planen, öffentlich zugängliche Register einzurichten. In den USA wird die Einführung eines Registers diskutiert. (de)
Als Register wirtschaftlicher Eigentümer von Unternehmen wird ein Verzeichnis von Unternehmen, Trusts, Stiftungen und anderen Rechtspersonen und deren wahren Eigentümern und Einflussnehmern (wirtschaftlicher Eigentümer) bezeichnet. In den USA wird die Einführung eines Registers diskutiert. (de)