Der Oberste Religionsführer (persisch رهبر, DMG rahbar), ist laut Artikel 5 der iranischen Verfassung von 1979 das höchste Staatsamt im Iran. Er wird vom Expertenrat auf Lebenszeit gewählt. Im Verfassungstext erscheinen alternativ die Bezeichnungen „Führende Institution“ (مقام رهبری, maghām-e rahbarī), und „Revolutionsführer“ (رهبر انقلاب, rahbar-e enghelāb).
Der Oberste Religionsführer (persisch رهبر, DMG rahbar), ist laut Artikel 5 der iranischen Verfassung von 1979 das höchste Staatsamt im Iran. Er wird vom Expertenrat auf Lebenszeit gewählt. Im Verfassungstext erscheinen alternativ die Bezeichnungen „Führende Institution“ (مقام رهبری, maghām-e rahbarī), und „Revolutionsführer“ (رهبر انقلاب, rahbar-e enghelāb). (de)
Der Oberste Religionsführer (persisch رهبر, DMG rahbar), ist laut Artikel 5 der iranischen Verfassung von 1979 das höchste Staatsamt im Iran. Er wird vom Expertenrat auf Lebenszeit gewählt. Im Verfassungstext erscheinen alternativ die Bezeichnungen „Führende Institution“ (مقام رهبری, maghām-e rahbarī), und „Revolutionsführer“ (رهبر انقلاب, rahbar-e enghelāb). (de)