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Das Restrisiko beschreibt die Gefahren eines Systems trotz durchgeführter Maßnahmen zur Minderung eines Risikos. So definiert EN ISO 12100 das Restrisiko als das Risiko, dass verbleibt, nachdem Schutzmassnahmen getroffen wurden. Es besteht aus einem abschätzbaren und einem unbekannten Anteil. Im Laufe der Zeit wächst entsprechend der Erfahrungskurve oft die Erfahrung mit einem System. Dadurch verändert sich die Aufteilung zwischen dem bekannten und dem unbekannten Anteil des Risikos.

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dbo:abstract Das Restrisiko beschreibt die Gefahren eines Systems trotz durchgeführter Maßnahmen zur Minderung eines Risikos. So definiert EN ISO 12100 das Restrisiko als das Risiko, dass verbleibt, nachdem Schutzmassnahmen getroffen wurden. Es besteht aus einem abschätzbaren und einem unbekannten Anteil. Idealerweise fallen die meist redundant ausgelegten Sicherheitseinrichtungen nur unabhängig voneinander und zufällig aus. Der hieraus berechenbare Anteil des Restrisikos kann minimiert werden. Das gleichzeitige Auftreten von Störungen, das beispielsweise aufgrund zuvor unbekannter Konstruktionsfehler auftritt und daher nicht zufällig ist, lässt im Allgemeinen keine Abschätzung des zweiten Anteils zu. Ein Kernkraftwerk wird durch ein Erdbeben nicht sein Restrisiko ändern, nur der bekannte Anteil dieses Risikos ist nach der Neuberechnung höher. Eine solche Neuberechnung findet in der Schweiz nach jedem Hochwasser statt; ein Ereignis, das als 100-jährlich eingestuft wird, könnte ebenso gut ein 50- oder ein 200-jährliches sein. Im Laufe der Zeit wächst entsprechend der Erfahrungskurve oft die Erfahrung mit einem System. Dadurch verändert sich die Aufteilung zwischen dem bekannten und dem unbekannten Anteil des Risikos. Beispiel: Vier der deutschen Kernkraftwerke sind nach fast identischen Bauplänen gebaut. Wenn Mängel oder Probleme an einem der vier auftreten, ändern sich die individuellen Sicherheitsberechnungen für alle vier Kraftwerke, also auch wenn an dreien noch gar keine Probleme aufgetreten sind. (de)
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