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Als Volksaktien bezeichnet man Aktien, die meistens im Zuge einer (Teil-)Privatisierung eines Unternehmens bei der Erstemission gezielt an Kleinanleger verkauft werden. Historisch ist der Begriff aus der Privatisierungspolitik Ludwig Erhards entstanden. Der Staat wollte sich ab 1959 bis Ende 1965 von einem Teil seines Industriebesitzes trennen, wollte aber auf der anderen Seite eine Beteiligung der Bürger und Arbeitnehmer am Produktivbesitz fördern. Instrument dieser Politik war neben der steuerlichen Förderung von Belegschaftsaktien die Herausgabe von sogenannten Volksaktien.

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dbo:abstract Als Volksaktien bezeichnet man Aktien, die meistens im Zuge einer (Teil-)Privatisierung eines Unternehmens bei der Erstemission gezielt an Kleinanleger verkauft werden. Historisch ist der Begriff aus der Privatisierungspolitik Ludwig Erhards entstanden. Der Staat wollte sich ab 1959 bis Ende 1965 von einem Teil seines Industriebesitzes trennen, wollte aber auf der anderen Seite eine Beteiligung der Bürger und Arbeitnehmer am Produktivbesitz fördern. Instrument dieser Politik war neben der steuerlichen Förderung von Belegschaftsaktien die Herausgabe von sogenannten Volksaktien. Die Aktien wurden zur Hebung der Aktionärsquote bewusst nicht institutionellen Anlegern angeboten, sondern zu günstigen Konditionen an Kleinanleger verkauft. Hierbei wurden pro Käufer nur eine beschränkte Zahl an Aktien ausgegeben und diese mit Haltefristen versehen. Die wichtigsten dieser Volksaktien waren Anteile an der Volkswagen AG, VEBA und Preussag. Seit den 1990er Jahren lebte die Idee der Volksaktie mit der Emission der Deutschen Telekom und der Deutschen Post wieder auf. (de)
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