Flobert-Waffen (original) (raw)

Flobertgewehre ca. 1900 oben mit Aufklappverschluss, unten mit Hahn-Verschluss

Nahaufnahme von Flobert Hahn-Verschluss

Flobert-Anzeige 1903

Flobert-Waffen ist eine Sammelbezeichnung für Flobert-Gewehre, Flobert-Pistolen, Floberttesching, Zimmerbüchse, Zimmerstutzen und ähnliche leichte Handfeuerwaffen, die um 1840 entworfen wurden.

Benannt sind diese Waffen nach Louis Nicolas Auguste Flobert, dem Erfinder der als Flobert bezeichneten Einheitspatrone (1845/46). Es sind meist glattläufige Handfeuerwaffen, bei denen der Antrieb des Geschosses aus einer im Boden der Patronenhülse eingelagerten Zündmasse stammt. Das Mitte des 19. Jahrhunderts übliche Perkussionszündhütchen wurde von Flobert mit einem Geschoss kombiniert. So entstand die erste Randfeuerpatrone, die Flobert sich 1846 patentieren ließ.

Der Hahn bildet den Verschluss. Durch den Hahnschlag wird der Patronenrand gequetscht und der Zündstoff entzündet. Dazu hat der Hahn eine Nase, die auf den Rand schlägt. Das Geschoss besteht entweder aus einer kleinen Schrotladung mit geringem Durchmesser der Schrotkugeln, einer Rundkugel oder einem kleinen Langgeschoss.

Flobert-Gewehre stellen die Vorläufer heutiger Wettkampfwaffen dar. Sie wurden als Übungs- und Ausbildungswaffen eingesetzt und in Schieß-Salons, der Vorläufer der Schießbuden verwendet. Die militärische oder jagdliche Bedeutung lag nicht in der direkten Verwendung dieser Flobertgewehre, sondern in der Ausübung des Schießsportes in kleinerem Kostenrahmen. Aus den Flobert-Randpatronen entstanden alle heute populären Randfeuerpatronen, wie sie auf internationalen Wettkämpfen genutzt werden. Auch der zum Wettkampf verwendete Zimmerstutzen stammt von den Flobertgewehren ab.

Für den legalen Besitz von Flobert-Gewehren benötigt man in Deutschland eine Waffenbesitzkarte, da sie der Definition einer scharfen Schusswaffe entsprechen. In Österreich sind sie ab 18 Jahren frei erhältlich.