� 176 StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern (original) (raw)
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. | sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen l�sst, |
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2. | ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen l�sst, |
3. | ein Kind f�r eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht. |
(2) In den F�llen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen T�ter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der T�ter nutzt die fehlende F�higkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bek�mpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021
, in Kraft getreten am 01.07.2021 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar