Regelwerk - ASR A1.5 Fußböden (original) (raw)

Technische Regel für Arbeitsstätten

Ausgabe: März 2022
(GMBl 2022, S. 199)

Im Rahmen der Neufassung der ASR A1.5 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht:

Die Neufassung der ASR A1.5 vom März 2022 ersetzt die ASR A1.5/1,2 vom Februar 2013 (GMBl 2013, S. 348).

Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen:

Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen werden in der untenstehenden tabellarischen Gegenüberstellung der neuen zur bisherigen Fassung ("Synopse") aufgezeigt. Maßgeblich ist der im GMBl bekanntgemachte ASR-Text.

Hinweis: Die Anhänge der ASR A1.5 beruhen auf der DGUV Regel 108-003 (bisher: BGR 181) des Sachgebiets "Bauliche Einrichtungen und Leitern" im Fachbereich "Handel und Logistik" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

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ASR A1.5 "Fußböden"

(PDF, 582 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

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Tabellarische Gegenüberstellung der Neufassung der ASR A1.5 Fußböden vom März 2022 zur vorherigen Fassung mit Hervorhebung der Unterschiede ("Synopse")

(PDF, 648 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

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