Bundesministerium der Justiz (original) (raw)

Aktuelle Inhalte des BMJ

Am 20. September feiert das Bundesministerium der Justiz sein 75-jähriges Jubiläum. An diesem Tag im Jahr 1949 hat es seine Arbeit aufgenommen und Thomas Dehler wurde zum ersten Bundesminister der Justiz ernannt. Zu aktuellen Zielen des BMJ gehören: Wir wollen das Bundesverfassungsgericht resilienter machen, die Justiz stärken und Justiz und Rechtsstaat digitalisieren. Wir arbeiten an der Modernisierung unseres Landes – und sagen der Bürokratie den Kampf an. Wir bringen das Recht wieder auf die Höhe der gesellschaftlichen Wirklichkeit und stärken die Bürgerrechte. Wir arbeiten an einer zeitgemäßen und realistischen Migrationspolitik. Und wir engagieren uns, um gemeinsam mit anderen Staaten die internationale Verfolgung von Kriegsverbrechen voranzutreiben.

„Der schreckliche Messerangriff auf Besucher des Stadtfests in Solingen macht mich fassungslos. Meine Gedanken und meine tief empfundene Anteilnahme sind bei den Hinterbliebenen der Getöteten. Den Verletzten wünsche ich von Herzen eine baldige und vollständige Genesung. Mein Mitgefühl gilt zudem den vielen Menschen, die diese abscheuliche Tat miterleben mussten.“

Zitat

Zitat des Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann, anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Vereidigung von Dr. Thomas Dehler zum ersten Bundesminister für Justiz sowie der Aufnahme der Amtsgeschäfte im Bundesministerium der Justiz

Der Anschlag von Solingen hat gezeigt: Der gewaltbereite Islamismus ist eine der größten Gefahren für die offene Gesellschaft und unsere freiheitliche Lebensweise. Die Bundesregierung zieht die notwendigen Schlüsse aus dieser schrecklichen islamistischen Tat und hat ein Sicherheitspaket vorgelegt, um unser Land besser zu schützen. Die sicherheitspolitischen Maßnahmen zielen darauf ab, Abschiebungen in der Praxis schneller, effektiver und erfolgreicher umzusetzen und Ermittlungsbefugnisse punktuell anzupassen, um den gewaltbereiten Islamismus besser zu bekämpfen.

Meldung , 12. September 2024

Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger. „Wir wollen, dass diese Arbeit angemessen und möglichst unkompliziert vergütet wird. Dazu reformieren wir jetzt die Vormünder- und Betreuervergütung“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Der entsprechende Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

"Das Erfolgsmodell unseres Verfassungsstaates ist, dass wir die Menschenwürde, die Grundrechte, das Rechtsstaatsprinzip und auch die Unabhängigkeit und Autorität unserer Gerichte achten", betonte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann in seiner Rede zum Justizetat und stellte die wichtigsten Vorhaben des Ministeriums vor. Der Etat des Bundeshaushalts 2025 umfasst Ausgaben von 1,04 Milliarden Euro, unter anderem für Projekte wie die Digitalisierung der Justiz und den Bürokratieabbau. Das Justizressort ist traditionell das Bundesministerium mit dem geringsten Ausgabevolumen.

Meldung , 13. September 2024

Highlight

Buschmanns 60 Sekunden: Einfaches Bauen

Wir machen Bauen in Deutschland einfacher und günstiger. Denn bislang ist es aufgrund hoher Baustandards zu kompliziert und zu teuer. Alleine im Baubereich müssen aktuell über 3.000 DIN-Normen beachtet werden. In einer neuen Folge "Jetzt erst Recht!" erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, wie wir es mit dem „Gebäudetyp E“-Gesetz möglich machen, von Komfortstandards abzuweichen und Bauen damit bis zu 10 Prozent günstiger wird. So kann man z. B. weniger Steckdosen in einem Zimmer verlegen. Bei der Sicherheit gilt auch weiterhin: "Safety first!"

Rechtsstaat kompakt

Die Grundrechte sind der Grundstein unseres demokratischen Rechtsstaates. Der Staat ist durch unsere Verfassung an Recht und Gesetz gebunden. In unserem Land gab es noch nie so viel Freiheit und Selbstbestimmung wie seit der Verkündung unseres Grundgesetzes.

Textbaustein , 22. Mai 2024

Unser Grundgesetz

Das Grundgesetz als unsere Verfassung ist das grundlegende, fundamentale Gesetz. Dort stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat. Die Verfassung ist allen anderen Gesetzen übergeordnet. Kein anderes Gesetz darf gegen sie verstoßen.

Textbaustein , 22. Mai 2024

Unser Rechtsstaat

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein elementares Prinzip des Grundgesetzes. Es ist allerdings nicht in einem einzigen Satz im Grundgesetz niedergeschrieben, sondern ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften des Grundgesetzes. Als zentrale Vorschrift hierfür wird Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes angesehen, der festschreibt, dass alle Staatsgewalt rechtlich gebunden ist.

Textbaustein , 22. Mai 2024

Für Recht und Freiheit: Unsere Schwerpunkte

Unsere Schwerpunkte

Viele Jahre hat sich in Deutschland ein Reformstau aufgebaut. Den großen Anpassungsbedarf für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft haben wir noch nicht bewältigt. Hinzu kommen neue Ungewissheiten der geopolitischen Lage, wie sie sich am dramatischen Überfall Russlands auf die Ukraine sowie dem Terror der Hamas zeigen. In dieser Phase der Verunsicherung betonen wir unsere klaren Prinzipien: Wir sind das Haus für Recht und Freiheit!

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