Hexen- und Zauberprozesse (original) (raw)

Die Hexen- und Zauberprozesse - ein �berblick

Ein �berblicksm��iger Bericht �ber die Verfolgung von Hexen und Zauberern in �sterreich l�sst sich nur bedingt erstellen, da vieles an altem Aktenmaterial verlorengegangen oder noch nicht bearbeitet worden ist.

Grunds�tzlich kann aber gesagt werden, dass Aberglaube, der Glaube an Zauberkr�fte und unheilbringende Hexen tief sa�en, dass ein Gro�teil der Krankheiten, Unwetter, Seuchen, Sch�den, pl�tzlicher Tod �bernat�rlichen, b�sen M�chten zugeschrieben wurden. Die Angst, die Ernte aufgrund irgendwelcher dunkler Zaubereien zu verlieren, sa� in der �berwiegend b�uerlich strukturierten Bev�lkerung tief, dennoch war das Interesse, Hexen und Zauberer zu verfolgen und zu verurteilen, von Landgericht zu Landgericht unterschiedlich gro�, oftmals hing das Engagement vom pers�nlichen Interesse, der pers�nlichen �berzeugung der zust�ndigen Personen ab. Auf landesf�rstlicher Ebene war das Interesse an den Zaubereiprozessen jedoch eindeutig geringer als in einzelnen l�ndlichen Regionen.

Unter den Verfolgten und Angeklagten jener Prozesse war der Anteil der B�rger aus den St�dten eher gering, bei den meisten der Verurteilten handelte es sich um Opfer aus der b�uerlichen Bev�lkerung oder der nichtsesshaften Schicht, wie den Bettlern. Diese Menschen, die in der Regel nicht wohlhabend waren, konnten sich daher nat�rlich auch keinen Verteidiger leisten. Besonders schwierig war die Lage nach dem Drei�igj�hrigen Krieg, da viele Menschen ihr Hab und Gut verloren hatten und bettelnd durch die Gegend ziehen mussten. Oft wurden sie von der aufgebrachten Bev�lkerung zu S�ndenb�cken f�r schwere Unwetter gemacht, angeklagt und hingerichtet. Adelige hingegen wurden kaum mit dem Vorwurf der Zauberei konfrontiert. In der Steiermark lassen sich nur drei F�lle bezeugen.

Betrachtet man nun das Verh�ltnis von Frauen und M�nnern, die in Zaubereiprozessen angeklagt waren, so war in der Steiermark das Verh�ltnis der hingerichteten Frauen gegen�ber den hingerichteten M�nnern 4:3, in Salzburg und Ober�sterreich der Anteil der M�nner h�her. Grunds�tzlich ist das Verh�ltnis von weiblichen und m�nnlichen Angeklagten jedoch schwer feststellbar, da das Geschlecht aus einigen Akten nicht eindeutig hervorgeht. Noch schwieriger ist es, eine Altersstruktur der Angeklagten zu erstellen, da Altersangaben in den Prozessakten gro�teils fehlen.

Gr�nde f�r die Denunzierungen waren nicht immer nur irrational abergl�ubischer Natur, sehr oft spielten auch Neid und Hass eine Rolle. So manchem, der durch Flei� und seiner H�nde Arbeit zu etwas mehr Wohlstand als seine Nachbarn gekommen war oder der �ber besondere Begabungen verf�gte, wurde unterstellt, eine Hexe oder ein Zauberer zu sein, mit dem Teufel einen Bund geschlossen zu haben oder sonst einen Zauber durchgef�hrt oder einen besonderen Gl�cksbringer, wie etwa einen Schrattel, zu haben, was nat�rlich alles geahndet werden musste.

Eine �sterreichische Besonderheit ist, dass um das Jahr 1680, als in anderen L�ndern Europas die gro�e Welle der Hexenprozesse bereits abebbte, in �sterreich die Anzahl der Verfolgungen einen traurigen H�hepunkt erreichte.

Einer der wichtigsten Anklagepunkte und Gest�ndisse, wie sie aus den Prozessakten ersichtlich sind und unter Folter erpresst wurden, war der Bund mit dem Teufel, der am h�ufigsten in den Prozessen in Vorarlberg und K�rnten, am seltensten aber im Burgenland anzutreffen ist. Weitere Anklagepunkte waren die Sch�digung von Mensch und Tier durch Zauberei (in rund einem F�nftel aller Prozesse in �sterreich), w�hrend in Salzburg, Wien, Nieder�sterreich und Tirol oft der Vorwurf erhoben wird, dass der Angeklagte Ungeziefer herbeigezaubert und �ber die Menschen und Felder geschickt h�tte.

In der Steiermark lassen sich im 15. und am Beginn des 16. Jahrhunderts nur vereinzelt Zauberprozesse feststellen, wobei es in diesen Prozessen vor allem um Schadenszauber geht. Der erste tats�chliche Hexenprozess im Gebiet des Herzogtums fand erst 1546 in Marburg statt, wo sechs B�uerinnen angeklagt wurden, denen Teufelsbund und -buhlschaft, die Kunst des Hexenflugs und der Hexenlehre, die Teilnahme am Hexensabbat, Giftmorde und Wetterzauber vorgeworfen wurde.

1574 erlie� Erzherzog Karl II. von Inner�sterreich in Anlehnung an das von Kaiser Karl V. erlassene Reichsgesetz die Steirische Landgerichtsordnung, die festlegte, dass Schadenszauber mit der Todesstrafe zu belegen sei.

Eine erste Verfolgungswelle gegen Hexen und Zauberer setzte durch den "Landprofosen" Jakob Bithner ein. Urspr�nglich sollte Bithner nur gegen entlassene Z�llner, die durch das Land zogen, vorgehen, doch Bithner richtete sein Augenmerk auf die vielen Landstreicher, da er in ihnen die Urheber der Zauberei sah. Der protestantische Bithner musste jedoch 1599 im Zuge der Gegenreformation seine T�tigkeit wieder einstellen.

Mitte des 16. Jahrhunderts setzten in Mitteleuropa zahlreiche Hexenprozesse ein, wobei die Verfolgungen in Spanien bereits um 1600 und in Frankreich um 1630 ausklangen. Dagegen standen in Deutschland die Scheiterhaufen zwischen 1626 und 1631 h�ufig in Flammen. In der Steiermark wurden von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts - der letzte Zauberprozess fand 1746 in Oberradkersburg, heute Slowenien, statt - 220 Prozesse gef�hrt, wobei insgesamt 820 Menschen vor Gericht standen. Der H�hepunkt der Hexenverfolgungen war in der zweiten H�lfte des 18. Jahrhunderts, wobei in dieser Zeit rund 59 % der gesamten Hexenprozesse (wenn man von einem Zeitraum von 200 Jahren ausgeht) stattfanden und 621 Angeklagte (von insgesamt 820) vor Gericht standen. Im Gebiet der Untersteiermark, heute Slowenien, wurden in einem Zeitraum von rund 200 Jahren 305 Menschen angeklagt.

Die Anzahl der Angeklagten, die zum Tode verurteilt wurden, l�sst sich nicht mehr eindeutig feststellen. Es darf aber nicht vergessen werden, dass jene Menschen, die nach solch grausamen Prozessen mit ihren schrecklichen Foltern freigelassen wurden, wahrscheinlich ihr ganzes weiteres Leben an den schweren k�rperlichen und seelischen Verletzungen zu leiden hatten.

Den Hauptanteil der Angeklagten stellten die "niederen" Bev�lkerungsschichten. Aus dem Adelsstand sind f�r die Steiermark lediglich drei Angeklagte namentlich bekannt: Anna Neumann von Wasserleonburg in Murau, Benigna von Khevenh�ller in Radkersburg und Graf Christoph Alban von Saurau im Murtal. Auch Geistliche sind in die M�hlen der Justiz geraten, wie 1653 in St. Lambrecht, 1661 in Gutenhag, 1666 in Rotenfels, 1673-75 in Feldbach, 1692 in Leibnitz und Ende des 17. Jahrhunderts in Straden. Juristen, die zwar an den Prozessen beteiligt waren, wurden trotz ihrer oft heiklen Aufgabe nicht in das Geschehen hineingezogen, ebenso wenig wie sich in der Steiermark eine Verfolgung von Hebammen, die ja bekanntlich �ber allerlei Kr�uterwissen und Kenntnisse �ber den weiblichen K�rper verf�gten, darstellen l�sst. Aufgrund der schlechten medizinischen Versorgung der Bev�lkerung, um 1700 gab es im Herzogtum Steiermark nur etwa 50 �rzte, waren die Menschen auf die Hilfe von Naturheilern und Kr�uter- oder Heilkundigen angewiesen. Ihre Kenntnisse aber brachten diese Heiler manchmal in den Verdacht, Zauberkr�fte oder geheimes, gef�hrliches Wissen zu besitzen. Allerdings sind in der Steiermark nur vier F�lle bekannt, in denen Naturheiler angeklagt wurden, eine Zahl, die sicher nicht von einer gezielten Verfolgung sprechen l�sst.

Neben all den Bef�rwortern der Hexenprozesse wurden vereinzelt aber auch Stimmen dagegen laut, meist waren dies Geistliche oder gelegentlich auch Advokaten und Richter selbst. Die bekanntesten Gegner waren Pater Christian J�ger in St. Lambrecht, Pater Michael in St. Lambrecht, der Grazer Beichtvater Elias Stanislaus Otto und der Radkersburger Stadtpfarrer Mattbias Jurey.

Die wichtigsten Anklagepunkte bei den steirischen Prozessen waren: der Bund mit dem Teufel, die Kunst des Hexenflugs, die Teilnahme an Hexent�nzen und am Hexensabbat, die Herstellung von Hexensalben, Zauberei, wie Wetter- und Schadenszauber, Ritualmorde an Kindern, die Kunst des Wahrsagens, Hostiensch�ndung, Handel mit Zaubergegenst�nden und Einsetzen von Zauberei zum Zur�ck holen von entlaufenen Menschen und verlorenen Gegenst�nden und zum Aufsp�ren eines Schatzes.

Hexenverfolgung in �sterreich

aus: Hexen, Zauberer und Teufelskult in �sterreich, Graz 1999, 170-173

mit freundlicher Genehmigung des Autors Johann SCHLEICH, Journalist (Kleine Zeitung) und Autor von ca. 40 B�chern zu steirischen und �sterreichischen Themen Tel.: (03151) 2513 E-Mail-Adresse: schleich.presse@utanet.at