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Die Abgabe für Radio und Fernsehen: Ihr Beitrag zum Service public im Bereich elektronischer Medien.
Die Radio- und Fernsehabgabe wurde ab dem 01.01.2021 von bisher CHF 365.00 auf CHF 335.00 für alle Schweizer Privathaushalte gesenkt (Kollektivhaushalte von CHF 730.00 auf CHF 670.00). Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16.04.2020 beschlossen.
Ein Haushalt – eine einzige Abgabe für Radio und Fernsehen:Ihr Beitrag dient dazu, die SRG sowie Radio- und Fernsehprogramme lokal-regionaler Anbieter in allen Sprachregionen der Schweiz zu finanzieren. Damit profitieren Sie täglich von einem qualitativ hochstehenden Service public im Bereich elektronischer Medien.
Das aktuelle Mandat endet am 31.12.2025. Die SERAFE AG wird auch nach 2025 die Haushaltabgabe im Radio- und Fernsehbereich für den Bund erheben. Im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der SERAFE AG am 14. September 2024 den Mandatszuschlag für die Periode 2026 bis 2034 erteilt.
Die Erhebungsstelle
Mit der Annahme der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) im Juni 2015 stimmte das Schweizer Stimmvolk einem Systemwechsel von der geräteabhängigen Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Haushaltabgabe zu. Die neue Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe wurde vom Bundesamt für Kommunikation BAKOM im Auftrag des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung evaluiert.
Die SERAFE AG darf ab dem 1. Januar 2019 die Abgabe für die Schweizer Haushalte erheben. Die umsatzabhängige Abgabe für die Unternehmungen wird ab diesem Datum von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhoben.