Gewisse Dressur (original) (raw)

Als der Täter in die Strafanstalt Frankfurt-Höchst eingeliefert wurde, hatte er bereits vierzig Ermittlungsverfahren hinter sich und soeben noch einen »besonders schweren Diebstahl«. Der Häftling war minderjährig, gerade vierzehn Jahre alt.

Kinder im Knast -- es sind nur wenige, aber schon viel zu viele, die in der Bundesrepublik arretiert sind. Zu Dutzenden sitzen sie in Untersuchungshaft, zu Hunderten im Jugendstrafvollzug -- »eine schlichte Katastrophe«, sagt Gerhard Bulczak, Leiter der Jugendstrafanstalt in Hameln, wo derzeit 17 »dieser Kinder von 14 und 15« sind.

Sein Kollege Hans Seibert, Chef der »Ulmer Höh« in Düsseldorf, wo auch Gewaltverbrecher und Terroristen einsitzen, hat gleichfalls ein halbes Dutzend in der Untersuchungshaft: »Dieses Stigma werden die nie wieder los.« Seibert fragt sich: »Was sollen die hier?«

Das Lamento hat Tradition, die Bemühungen, den Kinder-Knast abzuschaffen oder wenigstens zu reformieren, reichen bis in die zwanziger Jahre. Damals schon veröffentlichte der Pädagoge Heinrich Webler die Streitschrift »Wider das Jugendgericht«, in der er monierte, das Jugendstrafrecht könne »gemessen an den Erkenntnissen moderner Psychologie und Pädagogik ... nur als rückständig bezeichnet werden«. Viel geändert hat sich bisher an dem pädagogisch unsinnigen, rechtlich verfehlten Vollzug trotzdem nicht. Immerhin regt sich neuerdings in allen Parteien Opposition.

In ihren »Thesen zur Reform des Jugendkriminalrechts« forderte die »Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen« (ASJ> Anfang des Jahres, »die untere Altersgrenze« für die Strafmündigkeit »auf 16 Jahre anzuheben«. ASJ-Mitglied Inge Donnepp, Justizministerin in Nordrhein-Westfalen, macht sich für diese Forderung stark und will fürs erste wenigstens sicherstellen lassen, »daß diese ganz Jungen möglichst nicht mehr in die U-Haft kommen«.

Auch in der CDU artikuliert sich Wandel. »Besonders junge Menschen«, so die nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Elsbeth Rickers, müßten »vom Vollzug der Untersuchungs- und Strafhaft« verschont bleiben und statt dessen in »Jugenddörfern oder sonstigen Einrichtungen« untergebracht werden.

Nach dreijährigen Vorbereitungen einigte sich Anfang Oktober die Jugendstrafvollzugskommission -- Kriminologen und Vollzugspraktiker, Pädagogen und Psychiater -- auf »Grundsatzvorstellungen«, die demnächst der Bundesregierung vorgelegt werden solen. Schon nach geltendem Resct. so

konstatierten die Experten auf ihrer abschließenden Tagung in Bad Pyrmont, könne U-Haft oder Jugendstrafe vermieden werden, wenn statt dessen weniger diskriminierende Maßnahmen -- Erziehungsbeistand bis hin zur Fürsorgeerziehung -- bevorzugt würden.

»Diese Maßnahmen«, rügt die Kommission in ihrem noch unveröffentlichten Abschlußbericht, würden derzeit »bei weitem nicht hinreichend genutzt«. Die Vollzugsexperten verlangen »nachhaltige Impulse für Modellversuche« in den Ländern, etwa »soziale Trainingskurse für junge Straftäter« und vor allem mehr Einweisungen in geeignete Heime, »auf der Basis des Einverständnisses« der Jugendlichen.

Weil die Heime sich gegen vermeintlich Kriminelle wehren, sperren die Jugendrichter, so Kommissionsvorsitzender Professor Alexander Böhm, die Kinder »aus lauter Verzweiflung« ins Gefängnis. Die Untersuchungshaft, so, wie sie praktiziert wird, werde ihrer Aufgabe »nicht gerecht« -- für sie müßten, anders als zur Zeit, selbständige Einrichtungen oder wenigstens Abteilungen in den Jugendstrafanstalten geschaffen werden. Damit würden zumindest die ganz Jungen aus dem gewöhnlichen Vollzug herausgeholt.

gut zwei Dutzend, in Bayern derzeit 13 Vierzehn- und Fünfzehnjährige, werden meist noch immer in den ganz gewöhnlichen Knast gesperrt, meist unter einem Dach mit Erwachsenen und manchmal nur mit Mühe separiert. »Das ist der helle Wahnsinn«, wie der hannoversche Sozialpädagoge Professor Helmut Kentler findet.

Sie nehmen Schaden an Leib und Seele. Als in Frankfurt-Höchst dieses Jahr sogar Sichtbienden vor den Zellenfenstern installiert wurden, warnte der Psychoanalytiker Horst Eberhard Richter, daß dies »je nach Disposition akute oder nachhaltige Störungen« hervorrufen werde.

»Als Hohn« empfindet es der Düsseldorfer Jugendamtsleiter Paul Saatkamp, daß die Schulpflicht zwar allenthalben bis 15 reicht, in einigen Ländern schon auf 16 angehoben wurde, daß aber dieselben Jahrgänge schon »in die Kiste« (Anstaltsjargon) gesteckt werden. Trotz aller guten Absichten ("der Vollzug der Untersuchungshaft soll erzieherisch gestaltet werden«, so das Jugendgerichtsgesetz) glaubt keiner der Vollzugspraktiker daran, daß Kinder dort zu ihrem Recht kommen. »Den Erziehungsgedanken«, so Saatkamp? »kann man sich hinter den Spiegel stecken.« Erreicht werde allenfalls ein »gewisser Dressurakt«.

Selbst der scheint zweifelhaft. Wenn, wie bei dem Vierzehnjährigen, der nach Frankfurt-Höchst kam, die konstatierten »schädlichen Neigungen« schon zu 40 Ermittlungsverfahren geführt haben, gerät der Versuch zur Farce -- und endet manchmal tödlich. In der Bochumer Haftanstalt »Krümmede« erhängte sich vor kurzem der ebenfalls 14 Jahre alte U-Häftling Rudi Anuth sechs Tage nach der Einlieferung.

Vergeblich hatte der Junge immer wieder verlangt: »Ich will hier raus.« Als er tot war, wurden wenigstens seine beiden mitgefangenen Freunde entlassen.

»Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit machen«, so Saatkamp in Düsseldorf, »jeden sozialpädagogischen Ansatz zunichte.« Bei 14- und 15 jährigen, die Autos und Automaten geknackt, Handtaschen geraubt oder Leute nur so verprügelt haben -- manchmal auch alles nacheinander -, erweisen sich solch ehrenwerte Prinzipien als wenig hilfreich. Und erst recht da, wo einer Unheil angerichtet hat, das nicht wiedergutzumachen ist, sind sie allenfalls geeignet, die eigene Tat zu verdrängen.

Manchmal erlebt der Professor Kentler, der seit langem auch als Gutachter tätig ist, wie diese Jungen in der Pubertät völlig verstört ihre eigenen psychischen Veränderungen in der U-Haft wahrnehmen. Die Jungen langweilen sich bis zur Verzweiflung »und onanieren sich halbtot«. Und spätestens nach drei, vier Monaten in der sterilen Umwelt der Gefängniszelle verändern sich ihre Träume: »Sie bekommen rein sadistischen Inhalt und enden meist damit. daß Mädchen oder Frauen zerstückelt werden.«

Je jünger einer ist, desto schneller verliert er auch den Abstand zum Delikt. Kentler schildert den Fall eines Mörders, eben 14, der mit sich selbst und seiner Tat völlig allein gelassen war. Als schließlich nach einem halben Jahr die Hauptverhandlung anstand, da hatte er sie total verdrängt und spielte die Rolle des professionellen Kriminellen.

Ratlos war da auch der hannoversche Anstaltsleiter Götz Bauer, der seit Anfang dieses Jahres drei Jugendliche in U-Haft gefangenhält, deren jüngster zur Tatzeit noch 14 war und die gerade erst, neun Monate später, wegen Mordes vor Gericht standen.

Es war ein besonders schlimmes Verbrechen: Gemeinsam hatten die drei eine 27jährige Frau erschlagen. Seither brüteten sie bei Bauer in »Haus 8« vor sich hin, ohne pädagogische Betreuung, und nur ein einziges Mal hat sich der für 500 Gefangene zuständige Psychologe mit ihnen unterhalten.

Vergeblich setzte sich Anstaltsleiter Bauer dafür ein, die Jugendlichen wenigstens in die Jugendstrafanstalt nach Hameln zu überstellen. Die schulpflichtigen Jungen hätten dort, so Bauer, »vielleicht schon ihren Hauptschulabschluß gemacht«. Die zuständige Haftrichterin war dagegen, die Hackordnung im Jugendgefängnis sei schließlich bekannt -- dabei kommen die drei, wenn das Urteil rechtskräftig ist, ohnehin dort rein.

Die U-Haft nicht mehr im Erwachsenenknast zu vollziehen, wäre auch nur eine Notlösung. Nordrhein-Westfalens Justizministerin Inge Donnepp will sie, nach dem Selbstmord von Bochum, nun ganz abschaffen: Alle Vierzehn- und Fünfzehnjährigen sollen in einem großen, möglichst privaten Haus aufgenommen und intensiv betreut werden.

Doch inzwischen sucht die Ministerin schon wieder drei Monate vergeblich nach einer passenden Immobilie. »Ich hab? schon gedacht, ob ich nicht eine Annonce in die Zeitung setze.«