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Von den Altaicher Vögten.

Obgleich wir vielfach die Privilegien der Kirche und alte Güterschenkungen eingesehen haben, konnten wir doch nicht recht finden, wer zuerst dieser Kirche Vögte gesetzt hat, und welche. Nöthig aber war es, daß jede Kirche ihren Vogt oder Schutzherrn habe, aus vielen Gründen. Wenn nämlich irgend ein Grundstück auf die Kirche übertragen wird, so muß es der Vogt in seinen Schutz aufnehmen und vor Jedermann schützen, in so weit ihm und der Kirche das Recht zur Seite steht. Ferner, da es sich für die Würde des Geistlichen nicht paßt, Gericht und Blutsühne auszuüben, so soll der Vogt unter den Leuten der Kirche Diebstahl, Nothzucht, Todtschlag, starke Körperverletzung, Brandstiftung und ähnliche Sachen,
durch deren Bestrafung eine kirchliche Person irregulär würde, nach dem gewohnten Rechte richten. Dies Alles wurde um der Ruhe und Freiheit der Kirche willen in alten Zeiten festgesetzt.
Wir fanden aber, daß folgende Vögte der Kirche gewesen sind: Zur Zeit des Herzogs Liupold und des Bischofs Tuto war Herigolt Vogt der Kirche. Zur Zeit des Herzogs Arnold und des Abtes Agilolf war Raffold Vogt der Altaicher Kirche. Zur Zeit des Abtes Chunibert und des Herzogs Perhtold war Albrich Vogt. Zur Zeit des Herzogs Heinrich war Graf Meinhard Vogt; dieser hatte denGrafen Ulrich zum Bruder. Zur Zeit der Kanoniker und des Herzog Perhtold war Chunrad Vogt. Der Herzog Heinrich hatte zum Vogt Waesigrim. Der Bischof Tuto hatte zum Vogt Perhtold.