Streit um Ski-Medienrechte: Etappensieg für den DSV (original) (raw)

Der Deutsche Skiverband (DSV) hat einen juristischen Etappensieg gegen den Weltverband FIS erzielt. Die für das Kartellrecht zuständige 37. Zivilkammer des Landgerichts München I gab am Mittwoch dem Antrag des DSV auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die FIS überwiegend statt. Unter anderem der DSV wehrt sich gegen Beschlüsse des Weltverbandes, der die Weltcup-Veranstaltungen ab der Saison 2025/2026 zentral vermarkten will.

Das Gericht teilte mit, die im April beschlossene Bündelung stelle in ihrer konkreten Form eine nach europäischem Kartellrecht "unzulässige bezweckte Wettbewerbsbeschränkung" dar. Die FIS nutze darüber hinaus ihre "marktbeherrschende Stellung zum Nachteil des Deutschen Skiverbands aus". Der DSV als "originärer" Rechteinhaber könne nicht mehr über die Vergabe mitentscheiden, dies sei ein Wettbewerbsnachteil. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Für uns ist das erstmal ein positives Ergebnis", sagte DSV-Vorstandsmitglied Stefan Schwarzbach dem SID. Die Entscheidung des Gerichts stehe "in klarem Widerspruch" zu dem, was die FIS zuletzt zu implementieren versucht habe. Zudem sei es "ein wichtiges Signal", für den DSV seien "die Rechte unser Lebensnerv".

Die nationalen Medienrechte und ihre Vermarktung sind eine wichtige Einnahmequelle für die nationalen Verbände. Ihre Bündelung bei der FIS ist ein Anliegen des umstrittenen Präsidenten Johan Eliasch. Nach Meinung des Weltverbandes ist europäisches Kartellrecht nicht anwendbar, er lehnt auch die Zuständigkeit des Münchner Gerichts ab. Einen Antrag auf den Erlass hat auch der österreichische Verband (ÖSV) gestellt. Das Verfahren in Österreich soll Ende November stattfinden.