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Der Kantonswechsel des Laufentals beschreibt die lang­wierigen politi­schen und juristi­schen Aus­einander­setzungen um die Gebiets­abtretung des Bezirks Laufen im Nord­westen der Schweiz vom Kanton Bern an den Kanton Basel-Land­schaft. Derselbe Zusatz zur Berner Kantons­verfassung, der 1979 nach den Jura­plebisziten die Gründung des Kantons Jura ermög­lichte, gewährte dem zu einer Exklave gewordenen Bezirk das Recht, über den Bei­tritt zu einem seiner Nachbar­kantone zu befin­den. 1983 stimmten die Laufen­taler mit 56,7 % der Stimmen gegen den Kantons­wechsel. Bei der 1984 aufge­flogenen Berner Finanz­affäre kam jedoch ans Licht, dass die Kantons­behörden über geheime wider­rechtliche Zahlungen an die Aktion berni­sches Laufen­tal die Meinungs­bildung massiv beein­flusst hatten. 1988 hiess das Bundes­gericht eine staats­recht­liche Beschwerde der separa­tisti­schen Laufen­taler Bewe­gung gut und erklärte das Abstimmungs­ergeb­nis für ungül­tig. Die Wieder­holung der Abstimmung am 12. Novem­ber 1989 ergab eine Mehr­heit von 51,7 % zugunsten des Kantons­wechsels. 1991 stimmte Basel-Land­schaft der Auf­nahme des Laufen­tals zu. Der Über­tritt erfolgte schliesslich am 1. Janu­ar 1994. – Zum Artikel …

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