Österreich-Ungarn 1867-1918 (original) (raw)

Österreich-Ungarn 1867 – 1918 mit seinen Kronländern und Städten in alten Farbfotos, Ansichtskarten, Landkarten, Dokumenten und Texten.

Die Österreichisch-Ungarische Monarchie ist ein aus zwei Staatsgebieten oder Reichshälften zusammengesetztes Reich und eine der europäischen Großmächte.

Kronen und Wappen Österreichs und Ungarns

Kronen und Wappen Österreichs und Ungarns

Österreich-Ungarn nimmt unter den europäischen Staaten in Bezug auf den Flächeninhalt den zweiten und in Beziehung auf die Volkszahl den dritten Rang ein, liegt zwischen 42°7´-51°3´ nördliche Breite und 9°32´-26°30´ östliche Länge und hat eine Breitenausdehnung von 1050 km und eine Längenausdehnung von 1276 km.

Österreich-Ungarn (1912)

Österreich-Ungarn (1912)

Im Norden grenzt sie an das Deutsche Reich (Sachsen, Preußen) und Russland, im Osten an Russland und Rumänien (Moldau), im Süden an Rumänien (Walachei), Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, das Adriatische Meer und Italien, im Westen an Italien, die Schweiz, Liechtenstein und das Deutsche Reich (Bayern).

Europa (1912)

Europa (1912)

Das Reichsgebiet Österreich-Ungarns umfasst einen Flächenraum von 624.860 km² (11.348,1 Quadratmeilen) und ist zusammenhängend; nur in Dalmatien wird es durch zwei Landzungen des herzegowinischen Gebietes derart durchbrochen, dass der Bezirk Ragusa nirgends an österreichisches Gebiet grenzt.

Länder der Donaumonarchie 1914

Länder der Donaumonarchie

Die Gesamtmonarchie Österreich-Ungarn umfasst also 624.859 km² mit 45.405.267 Einwohner; außerdem stehen seit 1878 unter österreichischer Verwaltung die ehemals türkische Provinz Bosnien und Herzegowina (51.027 km², 1895: 1.591.036 Einwohner).

Österreich-Ungarn

Österreich-Ungarn

Österreich-Ungarn ist nach der Pragmatischen Sanktion von 1724 eine unteilbare, im Haus Habsburg-Lothringen nach dem Recht der Erstgeburt in männlicher und weiblicher Linie erbliche Monarchie, zerfällt nach dem Grundgesetz vom 21. Dezember 1867 dualistisch in die 2 oben genannten Reichshälften, denen außer dem Monarchen mit dem Titel Kaiser von Österreich und apostolischer König von Ungarn die auswärtigen Angelegenheiten, das Kriegswesen und die hierauf bezüglichen Finanzsachen sowie (seit 1878) die Verwaltung von Bosnien und der Herzegowina gemeinsam sind.

Österreich-Ungarn

Österreich-Ungarn

Österreichs Verfassung beruht auf den kaiserlichen Patenten vom 20. Oktober 1860 und 26. Februar 1861 sowie den 6 Staatsgrundgesetzen vom 21. Dezember 1867: Reichsrat, bestehend aus Herrenhaus (1905: 251 Mitglieder, kaiserliche Prinzen, Erz- und Fürstbischöfe, erbliche und auf Lebenszeit vom Kaiser ernannte Mitglieder) und Abgeordnetenhaus (425 in 5 Klassen auf 6 Jahre, zum größern Teil direkt gewählte Mitglieder). Für die einzelnen Länder bestehen besondere Landtage. Der ungarische Reichstag, für Ungarn und Siebenbürgen sowie für manche Angelegenheiten Kroatiens und Slawoniens kompetent, besteht aus der Magnatentafel (1905: 391 Mitglieder, kaiserlichen Prinzen, geistlichen und weltliche Magnaten, erbliche und vom Kaiser auf Lebenszeit ernannte Mitglieder) und der Repräsentantentafel (453 Mitglieder, davon 413 für Ungarn auf 5 Jahre direkt gewählt und 40 Mitglieder des kroatisch-slawonischen Landtags). Für die Beratung gemeinsamer Angelegenheiten bestehen die Delegationen.

Kaisertum Österreich

Der Zisleithanische Teil (die im Reichsrat vertretenen Kronländer diesseits der Leitha), 300.008 km², (1900) 26.150.708 Einwohner, beinhaltet:

Erzherzogtum Österreich unter der Enns (Niederösterreich)

Landeshauptstadt Wien

Erzherzogtum Österreich ob der Enns (Oberösterreich)

Landeshauptstadt Linz

Gefürstete Grafschaft Tirol

Landeshauptstadt Innsbruck

Land Vorarlberg

Landeshauptstadt Bregenz

Herzogtum Salzburg

Landeshauptstadt Salzburg

Herzogtum Steiermark

Landeshauptstadt Graz

Herzogtum Kärnten

Landeshauptstadt Klagenfurt

Herzogtum Krain

Landeshauptstadt Laibach (Ljubljana)

Küstenland mit den drei Kronländern:

Königreich Böhmen

Landeshauptstadt Prag

Markgrafschaft Mähren

Landeshauptstadt Brünn

Herzogtum Schlesien

Landeshauptstadt Troppau

Königreich Galizien und Lodomerien nebst dem Großherzogtum Krakau und den Herzogtümern Auschwitz und Zato

Landeshauptstadt Lemberg

Herzogtum Bukowina

Landeshauptstadt Czernowitz

Königreich Dalmatien

Landeshauptstadt Zara (Zadar)

Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone

Der Transleithanische Teil (die Länder der ungarischen Krone), 324.851 km², (1900) 19.254.559 Einwohner, umfasst das

Königreich Ungarn

Landeshauptstadt Budapest

Großfürstentum Siebenbürgen (1765 – 1867)

Sitz des Landtages bis 1848: Klausenburg

Königreich Kroatien und Slavonien

Landeshauptstadt Agram (Zagreb)

Stadt Fiume (Rijeka) mit Gebiet

Österreich, offiziell Republik Österreich, ist heute ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit rund 9 Millionen Einwohnern (2022).

Ungarn, ungarisch Magyarország, ist heute ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit rund 9,7 Millionen Einwohnern (2021).

Quellenhinweise:

Wappen Kaisertum Österreich

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