Hamburg im Kaiserreich (original) (raw)

Hamburg, Neuerwall

Freie und Hansestadt Hamburg, Geschichte in alten Ansichtskarten und zeitgenössischen Texten.

Das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gliedert sich in die Stadt Hamburg und in die vier Landherrenschaften Bergedorf, Geestlande, Marschlande und Ritzebüttel.

Hamburg, Blick auf den Hafen

Hamburg, Blick auf den Hafen

Freie und Hansestadt Hamburg im Deutschen Reich 1871 – 1918 (Kaiserreich)

Hamburg, Lage im Deutschen Reich

Hamburg, Lage im Deutschen Reich

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Bundesstaat des Deutschen Reiches, liegt an der untern Elbe und wird von den preußischen Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover begrenzt.

Umgebung von Hamburg

Umgebung von Hamburg

Das Staatsgebiet ist 415 km² (7,58 Quadratmeilen) groß, wovon 7690 Hektar auf die Stadt Hamburg (einschließlich der ihr gegenüber am südlichen Elbufer liegenden Inseln Veddel, Kleiner Grasbrook und Steinwärder, Kuhwärder etc.), 26.050 Hektar auf das Landgebiet und 7780 Hektar auf das Cuxhavener Gebiet an der Elbmündung kommen. Etwa 3280 Hektar sind davon Wasserflächen.

Hamburg, St. Pauli, Altona Stadtplan 1900 (Meyers Konversations-Lexikon 6. Auflage)

Hamburg, St. Pauli, Altona Stadtplan 1900 (Meyers Konversations-Lexikon 6. Auflage)

Das Landgebiet ist in vier Landherrenschaften unter je einem Senator als Landherrn eingeteilt. Im Norden schließen sich unmittelbar an das Stadtgebiet sechs Landgemeinden an, die mit den im Holsteinischen gelegenen vier Walddörfern zusammen die Landherrenschaft der Geestlande bilden, im Osten sieben Landgemeinden der Marschlande, wozu noch die Marschgemeinde Moorwärder auf der Spitze der Gabelung der Hamburger Norderelbe und der Harburger Süderelbe sowie Finkenwärder und Moorfleeth auf zwei Elbinseln kommen, und weiterhin östlich die Landherrenschaft Bergedorf (Stadt Bergedorf, die Vierlande [Neuengamme, Kirchwärder, Altengamme und Curslack], Ostkrauel und die Dorfschaft Geesthacht, eine Enklave in lauenburgischem Gebiet), als vierte Landherrenschaft Ritzebüttel mit Cuxhaven, zehn kleinen Dorfschaften und der Insel Neuwerk.

O, grüsse mir den Jungfernstieg!

O, grüsse mir den Jungfernstieg!

Wappen:

Das Wappen der Freie und Hansestadt Hamburg zeigt silbern in rotem Feld eine zinnenbekrönte Mauer (mit geschlossenem Tor), über der sich drei Türme erheben, die beiden äußern mit Zinnen, der mittlere mit kuppelförmigem Dach, auf dem ein Kreuz steht. Über den beiden Seitentürmen schwebt je ein sechsstrahliger silberner Stern. Der Helm mit rot-silberner Decke und eben solchem Wulste trägt als Kleinod sechs goldgestielte rote Fähnchen mit dem Schildbilde, zwischen den Fähnchen drei goldgestielte Pfauenwedel. Der Schild wird von zwei goldenen, rückwärts schauenden Löwen gehalten.

Freie und Hansestadt Hamburg, Großes Staatswappen

Freie und Hansestadt Hamburg, Großes Staatswappen

Landesfarben:

Die Flagge der Freie und Hansestadt Hamburg ist Rot, Weiß und zeigt die weiße Burg in rotem Felde.

Freie und Hansestadt Hamburg, Flagge

Freie und Hansestadt Hamburg, Flagge

Bundesrat:

1 Stimme

Reichstag:

3 Abgeordnete

Senat und Bürgerschaft der Freie und Hansestadt Hamburg:

Hamburg ist ein Stadtstaat, d. h. die städtische und staatliche Verwaltung wird von denselben Behörden ausgeübt. Die Grundlagen der Staatsform sind in dem Hauptrezeß von 1712, in der Verfassung von 1860 und der revidierten Verfassung vom 13. Oktober 1879 niedergelegt. Hamburg ist eine Republik mit ständiger Regierungsgewalt. Die Senatoren, 18 an der Zahl, von denen neun Rechts- oder Kameralwissenschaften studiert haben und wenigstens sieben dem Kaufmannsstand angehören müssen, werden mit lebenslänglicher Amtsdauer gewählt und verteilen den Vorsitz im Senatskollegium (Bürgermeister) sowie in allen Behörden unter sich. Die Vertretung der Bürger heißt Bürgerschaft. Sie besteht aus 160 Mitgliedern und kann vom Senat weder aufgelöst noch vertagt werden. Senat und Bürgerschaft üben gemeinschaftlich die höchste Staatsgewalt, vornehmlich die der Gesetzgebung und der Verwendung der Staatsmittel aus, die zu bewilligen die Bürgerschaft allein befugt ist. Die vollziehende Gewalt hat der Senat als oberste Verwaltungsbehörde. Die Bürgermeisterwürde pflegt herkömmlich unter den drei amtsältesten rechtsgelehrten Senatoren in der Weise abzuwechseln, dass jeder von ihnen zunächst ein Jahr zweiter, das folgende Jahr präsidierender Bürgermeister ist und dann ein Jahr überschlägt, um als zweiter denselben Turnus wieder zu beginnen. Doch ist die Bürgermeisterwürde keineswegs den rechtsgelehrten Senatoren vorbehalten, sondern auch jeder kaufmännische Senator kann zum Bürgermeister erkoren werden, wie es auch mehrfach geschehen ist. Die Bürgermeister haben das Prädikat „Magnifizenz“. Das Gehalt der rechtsgelehrten Senatoren ist 25.000 Mark, das der übrigen 12.000 Mark. Der erste Bürgermeister erhält 5000 Mark, der zweite 3000 Mark, der Polizeiherr freie Wohnung als persönliche Zulage. Die rechtsgelehrten Senatoren dürfen keinerlei geschäftliche Tätigkeit ausüben. Als Hilfskräfte hat der Senat vier Syndiker und zwei Sekretäre, von denen einer der Chef des Staatsarchivs ist, sowie eine Anzahl von Räten. Die Wahl der Senatoren geschieht durch die Bürgerschaft aus einem Wahlaufsatz, der von je vier Vertrauensmännern des Senats und der Bürgerschaft in geheimer Verhandlung hergestellt wird. Dieser Wahlaufsatz enthält vier Namen, von denen der Senat nach seinem Belieben zwei streicht und zwei der Bürgerschaft zur Wahl vorlegt. Von den Mitgliedern der Bürgerschaft werden 80 durch allgemeine direkte Wahlen mit absoluter Majorität und Stichwahlen, 40 von den Eigentümern städtischer Grundstücke ebenfalls mit absoluter Majorität und 40 von den aktiven und frühern Mitgliedern der Gerichte und Verwaltungskollegien (Deputationen), die man Notable zu nennen pflegt, mit relativer Majorität gewählt. Jedes Mandat hat sechsjährige Dauer; nach je drei Jahren wird die Hälfte der Bürgerschaft neu gewählt. Jeder Gewählte muss die Wahl annehmen und kann nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt, durch einen Beschluss der Bürgerschaft aus seinem Amt entlassen werden. Die Sitzungen der Bürgerschaft, die sich selbst einen Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und vier Schriftführer wählt, sind öffentlich. Aus der Mitte der Bürgerschaft wird der aus 20 Mitgliedern bestehende Bürgerausschuss gewählt, der die Beobachtung der Verfassung und der auf das öffentliche Recht bezüglichen Gesetze und Verordnungen zu überwachen hat, auf Antrag des Senats außerordentliche Ausgaben bewilligen und in dringenden Fällen gesetzliche Verfügungen bis zur späteren Zustimmung der Bürgerschaft genehmigen kann.

Hamburgs Regierung und ihr stolzes Heim

Hamburgs Regierung und ihr stolzes Heim

Bürger werden kann jeder großjährige Staatsangehörige kostenlos, der fünf Jahre hintereinander mindestens 1200 Mark versteuert hat; er muss Bürger werden, wenn er mindestens 3000 Mark versteuert. Das aktive Wahlrecht der Bürger beginnt mit dem vollendeten 25., das passive mit dem vollendeten 30. Lebensjahr. Wählen können nur die Bürger, die in dem betreffenden Jahre rechtzeitig ihre Steuern bezahlt haben. Die Verwaltung erfolgt unter unentgeltlicher Mitwirkung bürgerlicher Kräfte durch Behörden, die Deputationen, Kommissionen oder auch nur Behörden genannt werden. Polizeibehörde und Justizverwaltung, Erbschaftsamt und die Landherrenschaften haben keine bürgerlichen Mitglieder. Die Verwaltungsabteilung für das Zollwesen, die aus drei Senatsmitgliedern besteht, ist eine Beratungsbehörde, bestehend aus einem Senator als Vorsitzenden, 10 ordentlichen und 16 außerordentlichen Mitgliedern, die teils vom Senat ernannt, teils von der Handelskammer und der Gewerbekammer erwählt sind. Vorsitzende der verschiedenen Verwaltungsabteilungen sind Senatoren, Syndiker oder Senatssekretäre. Die bürgerlichen Mitglieder werden von der Bürgerschaft frei gewählt, ohne Beschränkung auf Bürgerschaftsmitglieder; nur für die Mitglieder der Finanzdeputation ist die Bürgerschaft an die Wahl aus einem vom Senat vorgelegten Aufsatz gebunden. Eine ganz besondere Behörde ist die Feuerkassendeputation. Als Vertretungen des Handels- und Gewerbestandes gibt es eine Handels- und eine Gewerbekammer und seit 1904 auch eine Detaillistenkammer. Die Hauptaufgabe der Bürgerschaft ist die Feststellung des Staatsbudgets nach einer Vorlage des Senats. Der Entwurf des Staatsbudgets für 1904 (das Rechnungsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember) schließt in Einnahmen mit 104.482.900 Mark und in Ausgaben mit 107.981.916 Mark, woraus sich ein Defizit von 3.499.016 Mark ergeben würde, das aber, einschließlich von etwa 4 Millionen Mark Nachbewilligungen im Laufe des Jahres, erfahrungsgemäß durch höhere Einnahmen und geringere Ausgaben, als veranschlagt waren, gedeckt wird.Von der beweglichen Einkommensteuer werden so viele Einheiten alljährlich bewilligt, als zur Deckung des Budgets erforderlich erscheinen. Die Staatsschulden betrugen 1903: 482,4 Millionen Mark. Ein direkter Vergleich der Zahlen des Staatsbudgets mit denen anderer deutscher Staaten ist unmöglich, weil in Hamburg die staatlichen und kommunalen Einnahmen und Ausgaben nicht getrennt sind.Senat und Bürgerschaft: Die gesetzgebende Gewalt üben Senat und Bürgerschaft, die vollziehende Gewalt der Senat aus.

Größe der Freie und Hansestadt Hamburg:

415,3 km²

Einwohner:

Einteilung der Freien und Hansestadt Hamburg:

Bergedorf, Vierländer, Vierländerin, Club- und Ballhaus Portici

Bergedorf, Vierländer, Vierländerin, Club- und Ballhaus Portici

Bildung:

Hamburg hat Gymnasien, Real I., eine höhere Bürgerschule und 10 Privatlehranstalten, welche zum Einjährigen-Freiwilligen-Dienst berechtigen. (Stand 1881) Die Anstalten für Wissenschaften und Künste sind zahlreich und mannigfaltig. Von höheren Bildungsanstalten sind zu nennen: Die älteste Bildungsanstalt Hamburgs ist das Johanneum, ursprünglich die von Bugenhagen 1529 in dem von Adolf IV. gestifteten Johanniskloster eingeweihte lateinische Schule, jetzt aus einem Gymnasium und einer Realschule bestehend (das früher mit dem Johanneum verbundene akademische Gymnasium, eine Vorstufe für die Universität, ist aufgehoben); das Wilhelmsgymnasium; die Gewerbeschule und Schule für Bauhandwerker; die höhere Bürgerschule; zahlreiche Privat- und Volksschulen; die St. Johannisklosterschule für Mädchen mit einem Lehrerinnenseminar. Ferner sind vorhanden eine Navigationsschule, verbunden mit einem astronomischen Observatorium; Lehranstalten für Chirurgie und Pharmazie; ansehnliche Bibliotheken und wissenschaftliche Sammlungen; ein botanischer und ein zoologischer Garten (1863 von Alfred Brehm eingerichtet); eine bedeutende Gemäldegalerie (meist Bilder neuerer Zeit) und Sammlung von Skulpturen, ein Kupferstichkabinett etc. in der Kunsthalle; das Kunst- und Gewerbemuseum; das Museum für Völkerkunde; die anthropologische und prähistorische Sammlung nebst Sammlung für hamburgische Altertümer; das naturhistorische Museum, für welches ein eigenes Gebäude jetzt im Bau begriffen ist. Viele in der deutschen Literatur- und Kunstgeschichte berühmte Namen stehen mit Hamburg in enger Verbindung. Erinnert sei hier an Fleming, der seine letzten Lebenstage in Hamburg verlebte, an Ph. Zesen, der 1643 die Deutschgesinnte Genossenschaft gründete, an die Dichter Brockes, Hagedorn und Neumeister, besonders aber an Lessing, der dort seine „Dramaturgie“ schrieb (wie denn das Hamburger Theater der damaligen Zeit unter der Direktion von Ackermann und Schröder eine für die Entwickelung des deutschen Schauspielwesens bedeutende Stellung einnimmt); ferner an Klopstock, der 1774 – 1803 in Hamburg wohnte, und dessen Wohnhaus in der Königsstraße durch eine Inschrift kenntlich ist, endlich an Reimarus, Voß, Gerstenberg, Claudius u. a. Die bedeutendsten Gesellschaften und Vereine für wissenschaftliche, künstlerische und andre Zwecke sind: die Gesellschaft der Freunde des vaterländischen Schul- und Erziehungswesens (1805 gegründet, mit Bibliothek und Lesezirkel); der Schulwissenschaftliche Bildungsverein (1825 gegründet); die Gesellschaft zur Verbreitung mathematischer Kenntnisse (schon 1690 gegründet); der Kunstverein; der Verein für Kunst und Wissenschaft (seit 1868); der Anthropologische Verein (seit 1871); die Geographische Gesellschaft (seit 1873); die Hamburg-Altonaische Bibelgesellschaft; der Naturwissenschaftliche Verein (1837 gegründet); der Ärztliche Verein (1816 gegründet) mit einer 12.000 Bände starken Bibliothek und einer anatomischen Sammlung; die Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe, Patriotische Gesellschaft genannt (1765 gegründet), die eine Menge andrer nützlicher Institute (außer den oben genannten die Navigationsschule, die Kreditkasse, die Zeichenschule für Handwerker, welche später zu einer großen städtischen Gewerbeschule erweitert wurde, u. a.) ins Leben rief; der Architekten- und Ingenieurverein; der Garten- und Blumenbauverein für Hamburg, Altona und deren Umgegend (1836 gestiftet, 1875 reorganisiert), der jährlich eine Blumen- und Früchteausstellung veranstaltet; der Verein für hamburgische Geschichte (seit 1839).

Cuxhaven, Seedeich und evangelische Garnisionskirche

Cuxhaven, Seedeich und evangelische Garnisionskirche

Gerichtsorganisation:

Mit Bremen und Lübeck zusammen bildet es den Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamburg.
Landgericht Hamburg mit

Klima:

Das Klima ist durch die Nordsee beeinflusst, von der H. etwa 120 km entfernt ist. Im Winter ist es wärmer, im Sommer kühler als im Binnenland; die Regenmenge und Zahl der Nebeltage ist größer als dort. Die mittlere Jahrestemperatur ist 8,4°, die höchste +32°, die niedrigste -19°. Die Zahl der Regentage ist durchschnittlich 218 im Jahre, die Niederschlagshöhe 730 mm, der mittlere Luftdruck 760,8 mm.

Finkenwärder, Seemanns-Schule

Finkenwärder, Seemanns-Schule

Gewässer:

Elbe und Alster. Dem hamburgischen Staat stehen auf der Unterelbe von Hamburg bis zum Meer uralte Hoheitsrechte zu, wogegen er die Unterhaltung des Fahrwassers durch Baggerung, die Betonnung und Beleuchtung sowie das Lotsenwesen auf eigne Kosten besorgt. Die jährlichen Ausgaben dafür betragen ca. 5,5 Millionen Mark, abgesehen von den sehr großen Kosten der Regulierung des ganzen Elbfahrwassers, die jetzt bis etwa 20 km elbabwärts durchgeführt ist und bis Brunshausen fortgesetzt wird, von wo ab die natürliche Tiefe genügt.

Zwei Flüsse, die Alster und Bille, münden innerhalb der Stadt in die Elbe, deren Mündung in die Nordsee bei Cuxhaven von Hamburg 125 km entfernt ist. Ursprünglich mündete der Strom an der Stelle, wo jetzt Hamburg liegt, und die Elbinseln zwischen Hamburg und Harburg stellen das Elbdelta dar, während die sogenannte Unterelbe von Hamburg bis Cuxhaven der durch Deiche flussartig zusammengedrängte Meerbusen ist, dessen Grenzen die gewaltigen Dünenhügel von oberhalb Hamburg bis Blankenese und von Harburg im weiten Bogen elbabwärts bildeten. Ebbe und Flut machen sich deshalb in den Hamburger Häfen sehr bedeutend bemerkbar; der Wasserstand ist im Durchschnitt bei Flut 1,89 m höher als bei Ebbe, bei Sturmflut sogar noch 2–3 m mehr. Die höchste bekannte Sturmflut, 4. Februar 1825, brachte sogar 6,85 m höheres Wasser, als der Durchschnitt beträgt. Heute sind alle Hafen- und Kaianlagen selbst bei solcher anormaler Höhe vollkommen flutfrei. Der Einfluss von Ebbe und Flut ist noch etwa 20 km oberhalb Hamburgs, in Geesthacht, zu spüren, bei Sturmfluten sogar bis Boizenburg. Im Laufe der Jahrhunderte ist der Elbstrom immer näher und kräftiger nach Hamburg künstlich herangezogen worden. Die Hauptdurchstiche zu diesem Zweck erfolgten 1550, im Anfang des 17. Jahrhunderts und zuletzt 1875–79 durch die Insel Kaltenhofe, wodurch die jetzige Norderelbe entstand. Die bei Harburg vorbeifließende Süderelbe steht durch den Reiherstieg, einen kanalartigen Durchstich der Insel Wilhelmsburg, und den Köhlbrandarm mit der Norderelbe in Verbindung. Die Alster, die in alten Zeiten vor dem jetzigen Stadtteil St. Pauli in einen Elbarm mündete, ist durch ein Schleusenwerk zu einem seeartigen Becken aufgestaut, das wieder durch einen Damm mit Brücke (Lombardsbrücke) in zwei Teile, die größere Außenalster und die kleinere Binnenalster, mit einer Gesamtwasserfläche von 168,73 (Binnenalster 19,43) Hektar, getrennt ist. Die Alster ist für Dampfer und Transportfahrzeuge (Schuten und Ewer) bis Eppendorf hinauf schiffbar. Mehrere schiffbare Kanäle, z. T. aus früheren Bächen hergestellt, gehen rechts und links von ihr ab. Unterhalb der Stauschleuse bei der Schleusenbrücke teilt sich die Alster in mehrere Kanäle, Fleete genannt, die mit der Elbe in Verbindung stehen, so dass Waren auf kleinern Fahrzeugen direkt an die Speicher der Hauptgeschäftsstraßen gebracht werden können. Die Bille entspringt in Holstein, durchfließt den Sachsenwald, mündet bei der Brandshofer Schleuse im Hammerbrook in die Elbe und ist auf 9,5 km von der Mündung aufwärts schiffbar gemacht. Im Hammerbrook teilt sie sich in zahlreiche Kanäle, an die Fabriken stoßen. Die Fleete und Kanäle stehen unter sich und mit der Elbe durch Vermittelung von Schleusen in Verbindung. Das Marschland, das etwa die Hälfte des ganzen Staatsgebietes ausmacht, erhebt sich im Durchschnitt nur wenig über den mittleren Wasserstand der Elbe, so dass bei Hochwasser weite, nicht genügend durch Deiche geschützte Strecken überflutet werden. Im äußern Hammerbrook, wo der Damm der Hamburg-Berliner Bahn den Deichschutz für die Stadt bildet, sind mächtige Pumpwerke aufgestellt, um im Frühjahr und Herbste das stagnierende Wasser von den Ländereien wegzuschaffen. Das Geestgebiet erhebt sich durchschnittlich 20–40 Meter über dem Meer. Der höchste Punkt in der Nähe von Geesthacht liegt 97 m über dem Nullpunkt des Hamburger Pegels oder 93,4 Meter über dem Meer, der niedrigste in Billwärder 3,2 m über Hamburger Null oder 40 cm unter dem Meeresspiegel.

Fuhlsbüttel, Alsterpark

Fuhlsbüttel, Alsterpark

Bewohner:

Die Bevölkerung des Staates Hamburg betrug am 1. Dezember 1900: 768.349 Personen, die der Stadt Hamburg 705.738 Personen. Für Anfang November 1903 wurde die Gesamtbevölkerung auf 818.576, die der Stadt auf 751.842 Personen berechnet. Die Bevölkerungszunahme der Jahre 1895–1900 betrug also 86.717 Personen, davon 52.573 oder 61 % durch Überschuss der Geborenen über die Gestorbenen und 34.144 oder 39 % durch Zuzug von auswärts. Männlich waren 375.811, weiblich 392.538 Personen; demnach kamen auf 1000 männliche 1044 weibliche Personen. Evangelisch-lutherisch waren 702.102 Personen (91,38 %), reformiert 7512 Personen (0,98 %), katholisch 30.903 Personen (4,02 %), Israeliten 17.949 Personen (2,34 %). Die Katholiken haben seit 1871 um 23.132 Personen oder 1,72 %, die Israeliten nur um 4153 Personen zugenommen, was eine Abnahme von 1,73 % im Vergleich zur Allgemeinheit ergibt. Von den Bewohnern waren staatsangehörig in Hamburg 413.844, in den übrigen deutschen Staaten 337.845, in den übrigen europäischen Staaten 14.615, in außereuropäischen Staaten 1684, zusammen also 354.144 Fremde gegen 413.844 Einheimische, und bei 361 Personen war die Staatsangehörigkeit nicht festzustellen. Unter den Fremden waren 10.468 Personen mit fremder Muttersprache. Geboren wurden 1902: 22.464 Kinder oder 28,2 auf je 1000 Einwohner, gestorben sind 12.915 Personen. Die Sterbeziffer ist in den letzten Jahrzehnten infolge hygienischer Verbesserungen wesentlich heruntergegangen. Während sie im Jahrzehnt von 1882–91: 24,65 auf 1000 Bewohner betrug, war sie 1900 auf 20,1 und 1902 auf 16,7 gefallen. Die ansässige Bevölkerung gehört meist dem niedersächsischen Volksstamm an; die Volkssprache ist ein niedersächsischer, plattdeutscher Dialekt.

Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)

Deutsche Stämme nach Sprachgebieten (1918)

Bevölkerungsdichte:

2107,1 pro km²

Religion:

Die Kirche ist in Hamburg vollständig vom Staate getrennt und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig. Seit 1887 wird von den evangelisch-lutherischen Gemeinden und seit 1904 auch von den Katholiken eine Kirchensteuer erhoben. Alle Religionsgemeinschaften stehen unter der Oberaufsicht des Senats, die evangelisch-lutherischen unter den als Patronat konstituierten evangelisch-lutherischen Senatoren. Die oberste kirchliche Behörde ist der Kirchenrat, bestehend aus zwei Senatoren als Vorsitzenden, dem Senior der Geistlichkeit und zwei weitern Geistlichen, sowie vier Kirchenvorstehern und Gemeindeältesten, die von der Kirchensynode gewählt werden. Die Synode ist die Vertretung der evangelisch-lutherischen Gesamtkirche im hamburgischen Staate. Den Vorstand bilden dieselben Senatoren wie im Kirchenrat und der Senior, Mitglieder sind die vier anderen Hauptpastoren von den städtischen Hauptkirchen und Abgeordnete aller Gemeinden. Jede Gemeinde hat ihre eigne Verwaltung. Der evangelisch-lutherischen Landeskirche gehören 33 Gemeinden mit 39 Kirchen und 2 Kapellen an; außerdem gibt es noch Kirchen und Kirchensäle in acht städtischen Anstalten und Stiftungen sowie 3 Nebenkirchen, die nicht der Synode unterstellt sind. Das geistliche Ministerium bilden der Senior, die vier Hauptpastoren und die Pastoren der städtischen Kirchen; die übrige Geistlichkeit ist in Kollegien von 3 Kirchenkreisen eingeteilt. Neben den evangelisch-lutherischen gibt es eine deutsch-reformierte, eine französisch-reformierte, eine englisch-bischöfliche und eine englisch-reformierte, eine römisch-katholische Gemeinde mit 5 Kirchen, eine katholisch-apostolische, eine Baptisten- und eine Mennonitengemeinde. Die Israeliten sind geteilt in eine deutsch-israelitische Gemeinde mit Synagogen- und Tempelverband, 3 Haupt- und etwa 30 Privatsynagogen, und eine portugiesisch-jüdische Gemeinde mit einer Synagoge.

1871

1900

Hamburg, Adolphsplatz mit Börse

Hamburg, Adolphsplatz mit Börse

Militär:

Das Militärwesen Hamburgs ist durch einen Vertrag mit Preußen geregelt. Die Garnison besteht aus 3 Bataillonen des 2. Hanseatischen Infanterieregiments Nr. 76 unter preußischen Offizieren. Die Mannschaften tragen die hamburgische Kokarde und leisten dem Senat den Treueid. In Cuxhaven ist die 4. Matrosenabteilung (3 Kompagnien), ein Artillerie- und ein Minendepot stationiert.

Wirtschaft:

Nach der Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895 betrug bei einer Bevölkerung von 606.788 Seelen die Zahl der Erwerbstätigen im Hauptberuf ohne Angehörige und Dienende 243.929 Personen (darunter 50.307 weibliche), d. h. 40,2 %; davon entfielen auf Land- und Forstwirtschaft, Fischerei etc. 2568, Bergbau, Hüttenwesen, Industrie und Baugewerbe 107.102, Handel und Verkehr 101.511, häusliche Dienste, Lohnarbeit 12.693, Armee-, Staats-, Gemeinde- und Kirchendienst etc. 20.055. Ohne Beruf und Berufsangabe waren außerdem 27.440 Personen. Haupterwerbszweige sind Handel und Schiffahrt mit allen ihren Nebenzweigen: Schiffsbeladung und -Entladung, Spedition, Transportwesen zu Wasser und zu Lande, Baggerei, Schiffbau etc. Auch die chemische Industrie und das Bauwesen beschäftigen viele Personen.

Hamburger Hafen, 1912

Hamburger Hafen, 1912

Postwesen und Briefmarken:

Eintritt in den Deutsch-Österreichischen Postverein am 1. Januar 1852. Die erste Briefmarke des Hamburger Stadtpostamtes wurden am 01.01.1859 eingeführt. Die Freie und Hansestadt Hamburg besaß bis 31.12.1867 eine eigene Posthoheit. 1868 übernahm der Norddeutsche Bund (Norddeutscher Postbezirk) den Postdienst in Hamburg.

Währungen und Münzen:

Hamburg 1 Schilling 1855

Hamburg 1 Schilling 1855

Hamburg 5 Mark 1877

Hamburg 5 Mark 1877

Administrative Gliederung (1900) der Freie und Hansestadt Hamburg:

Die Freie und Hansestadt Hamburg gliederte sich in die Stadt Hamburg und in vier Landherrenschaften. Das Landgebiet ist unter je einem Senator als Landherrn eingeteilt. Im Norden schließen sich unmittelbar an das Stadtgebiet 6 Landgemeinen an, die mit den im Holsteinischen gelegenen vier Walddörfern zusammen die Landherrenschaft Geestlande bilden. Im Osten liegen die 7 Landgemeinden der Marschlande, wozu noch die Marschgemeinde Moorwärder auf der Spitze der Gabelung der Hamburger Norderelbe und der Hamburger Süderelbe sowie Finkenwärderelbe und der Harburger Süderelbe sowie Finkenwärder und Moorfleeth auf zwei Elbinseln kommen. Weiterhin östlich liegt die Landherrenschaft Bergedorf mit der Stadt Bergedorf, die Vierlande (Neuengamme, Kirchwärder, Altengamme und Curslack), Ostkrauel und die Dorfschaft Geesthacht, eine Enklave in lauenburgischem Gebiet.. Die vierte Landherrenschaft Ritzebüttel mit Cuxhaven, 10 kleinen Dorfschaften und die Insel Neuwerk.

Hamburg, Wörmanndampfer im Hafen

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Geschichte der Freie und Hansestadt Hamburg:

Die Gründung Hamburgs geht vermutlich auf Karl den Großen zurück, der 810 als Schutz gegen die Heiden eine Burg anlegen ließ.

Völker Mitteleuropas nach 476

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1215 wurde Hamburg Freie Reichsstadt und begründete mit Lübeck 1241 die Hanse. Am 18. Februar 1529 führte Hamburg die Reformation ein. 1615 bekam die Stadt die erste Reichspost. Infolge der französischen Revolution wurde auch Hamburg in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt. Die Besetzung der Stadt durch die Dänen unter dem Prinzen Karl von Hessen 1801 wurde durch Nelsons Sieg vor Kopenhagen wieder aufgehoben. Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 erhielt die Stadt das nicht unbedeutende Domgebiet; der Dom wurde abgebrochen. Durch die Besetzung Hannovers durch die Franzosen 1803 und 1804 wurde nicht nur Hamburgs Verkehr mit Deutschland fast ganz vernichtet, sondern die Stadt auch gezwungen, den hannöverschen Ständen 1.060.000 Taler vorzuschießen. Nachdem 1806 das Amt Ritzebüttel von den Franzosen besetzt worden war, um so die Elbe zu sichern, erfolgte am 19. November auch die Besetzung der Stadt Hamburg selbst unter Mortier, infolgedessen die Briten die Elbe blockierten. Am 13. Dezember 1810 wurde Hamburg mit Nordwestdeutschland dem französischen Kaiserreich einverleibt und zur Hauptstadt des Departements der Elbmündungen gemacht.

Hamburg, Segelschiffhafen

Hamburg, Segelschiffhafen

Von diesem Augenblick an lagen Hamburgs Handel und Schifffahrt danieder. Mit Begeisterung wurde daher der russische General Tettenborn bei seinem Einzug 18. März 1813 empfangen, nachdem der französische Kommandant Cara Saint-Cyr Hamburg am 12. März verlassen hatte. Aber weder die Streitkräfte Tettenborns noch die Geldopfer und Bewaffnung waren ausreichend, die Stadt gegen einen ernsten Angriff des Feindes zu verteidigen. Schon am 30. Mai rückten die Franzosen wieder ein. Die Stadt wurde von Davoût als Rebellin behandelt, ihr 48 Millionen Mark Banko Kontribution auferlegt und, da sie nicht bezahlt werden konnten, alle Kassen sowie die Geldvorräte der Bank (7½ Millionen Mark Banko) konfisziert. Die angesehensten Bürger wurden verbannt oder verhaftet, die Befestigungen erneuert und erweitert, wobei die Einwohner selbst mitarbeiten mussten. Zu Beginn des Winters wurden 20.000 ärmere Bewohner aus der Stadt vertrieben. Die lange, hartnäckige Verteidigung Davoûts gegen den russischen General Bennigsen legte der Hamburger Bürgerschaft noch härtere Leiden auf. Im Mai 1814 endlich sah sich Davoût genötigt, die Stadt zu übergeben. Die halbe Million Franc, welche die französische Regierung 1818 Hamburg überließ, war nur eine geringe Entschädigung, da die Verluste der Stadt durch die Franzosen allein 1813, die geraubten Bankgelder ungerechnet, auf 57 Millionen Mark Banko und von 1806 bis 1814 im ganzen auf 140 Millionen Mark Banko geschätzt wurden. Die Bevölkerung war von rund 100.000 auf 55.000 Einwohner gesunken.

Hamburg, Neue Börse

Hamburg, Neue Börse

Die alte Verfassung wurde nun im wesentlichen wiederhergestellt, aber am 27. Mai 1814 auf Antrag des Senats von der Bürgerschaft eine Deputation von 20 Männern gewählt, die mit jenem zur Reorganisation des Staats in beschleunigtem Geschäftsgang wirken sollte. Durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 trat Hamburg als souveräner Staat dem Deutschen Bund bei und bildete mit Bremen, Lübeck und Frankfurt die Kurie der Freien Städte. Die Handelskrisen von 1825 und 1826 blieben zwar auch auf Hamburg nicht ohne nachteiligen Einfluss; doch blühte es nachher um so mehr wieder auf und auch die Krise von 1837 verging ohne nachhaltige Folgen. Im Herbst 1831 raffte die Cholera in Hamburg binnen 15 Wochen 500 Opfer hinweg. Vom 5. bis 8. Mai 1842 legte eine Feuersbrunst 4219 Gebäude in 75 Straßen, darunter drei Kirchen und mehrere andere öffentliche Gebäude in Schutt und Asche. 19.995 Personen wurden obdachlos. Aus allen Teilen Deutschlands, ja sogar aus den fernen Teilen der Welt trafen großzügige Unterstützungen ein.

Hamburg, Bismarck-Denkmal

Hamburg, Bismarck-Denkmal

Der mehr und mehr überwiegende Einfluss der demokratischen Partei, welche 1865 bei den Bürgerschaftswahlen siegte, ließ preußische Sympathien nicht aufkommen. Dennoch bezog Hamburg im Deutschen Krieg von 1866 sehr schnell Stellung und erklärte schon am 29. Juni seinen Austritt aus dem Deutschen Bund und stellte sein Kontingent Preußen bereit, so dass die hanseatische Brigade mit den Oldenburgern bereits am 17. Juli auf dem westdeutschen Kriegsschauplatz eintraf. So rettete Hamburg seine Unabhängigkeit und trat dem Norddeutschen Bund bei. Am 15. Mai 1867 genehmigte die Bürgerschaft mit 136 Stimmen gegen eine die Verfassung desselben. Das Militärwesen ging infolge der Konvention vom 23. Juli 1867 an Preußen über. Gemäß einem Vertrag mit Lübeck kam am 1. Januar 1868 Bergedorf in den Alleinbesitz Hamburgs. Auch das Verhältnis Hamburgs zum Zollverein wurde so geregelt, dass Hamburg mit einem Teil seines Gebiets Freihafen blieb, ihm aber ein Zollaversum (Beiträge zur Reichskasse) auferlegt wurde. Außerdem musste Hamburg auf seine Kosten ein Hauptzollamt errichten, desgleichen Zollabfertigungsstellen bei der Fahrpost, auf den Eisenbahnhöfen und für die oberelbische Schifffahrt sowie Zollämter an der Grenze des Freihafengebiets. Auch als Bundesstaat des Deutschen Reichs behauptete Hamburg zunächst seine Stellung außerhalb des Zollvereins. Als aber 1879 die neue Zoll- und Wirtschaftspolitik des Deutschen Reichs beschlossen wurde, richtete Reichskanzler Otto von Bismarck an Hamburg die Aufforderung, in den Zollverein einzutreten. Der Senat lehnte das ab, erklärte sich aber zu Verhandlungen bereit. Nachdem hierauf am 19. Mai 1880 Altona in den Zollverein aufgenommen und am 14. Juni die Zollgrenze von Bergedorf an die Elbmündung verlegt worden war, schloss der Reichskanzler am 26. Mai 1881 mit Hamburg einen Vertrag, nach welchem dasselbe 1888 in den Zollverein eintreten, aber ein Freihafengebiet behalten und für die Kosten der neuen Hafen- und Speicheranlagen einen Beitrag von 40 Millionen vom Reich erhalten sollte. Die Bürgerschaft genehmigte den Vertrag am 15. Juni 1881, der Reichstag am 21. Januar 1882. Von August bis Oktober 1892 fordert eine Cholera-Epidemie in Hamburg über 8000 Todesopfer. Am 7.September 1911 wird der Elbtunnel (448,5 m) eröffnet.

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist heute ein Stadtstaat in der Bundesrepublik Deutschland mit rund 1.900.000 Einwohnern (2021).

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O, grüsse mir den Jungfernstieg!

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S.M.S. Hamburg, Kleiner Kreuzer

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Bergedorf, Vierländer, Vierländerin, Club- und Ballhaus Portici

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Bergedorf, Großestraße, Holstenstraße, Schloss

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Cuxhaven, Deichstraße mit Kriegerdenkmal

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Cuxhaven, Gesamtansicht

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Finkenwärder, Seemanns-Schule

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Finkenwärder, An der Landscheide

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Fuhlsbüttel, Alsterpark

Fuhlsbüttel, Alsterpark

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Quellenhinweise:

Reichsadler 1889-1918

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