Verein, Stiftung oder gGmbH: Welche Rechtsform passt zur NGO? (original) (raw)

Viele Bürgerinitiativen und Projekte stehen irgendwann vor der Frage, sich eine feste Struktur zu geben. Doch wann ist dieser Punkt erreicht? Und welches Modell passt zu welchem Zweck? In der Reihe „Non-Profit-Arbeit für Einsteiger“ erklärt das Fundraiser Magazin, worauf es bei der Wahl der Rechtsform ankommt.

„Wer sich entschließt, etwas Gemein­nütziges zu unternehmen, sollte sich auch gleich um die richtige Rechtsform kümmern“, sagt der Rechtsanwalt Michael Sommer. Der Mitautor des Buchs „Ge­meinnützige Stiftungen und Vereine“ rät dazu, sich im Vorfeld Gedanken zu machen, welche gemeinnützige Körperschaft zu dem jeweiligen Vorhaben passt. Denn wie eine Initiative organisiert ist, hat auch Folgen für das Engagement selbst.

„Auch eine Bürgerinitiative, die sich regelmäßig trifft, kann bereits eine Ge­mein­schaft im Sinne eines nicht eingetragenen Vereins sein“, sagt der Experte für Vereins- und Stiftungswesen, Ulrich Goetze. Grundsätzlich gelten dann bereits alle Regeln, die das Bürgerliche Gesetzbuch für Vereine vorsieht. So kann auf den Zusatz „e.V.“ getrost verzichtet werden, wenn es sich nur um eine vorübergehende Ini­ti­ative handelt, die zum Beispiel ein be­stim­mtes Bürgerbegehren unterstützt.

Was viele nicht wissen: „Auch nicht eingetragene Vereine können gemeinnützig sein“, sagt Goetze. „Damit das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt, braucht es nur eine entsprechende Satzung und einen gewählten Vorstand.“ Der Eintrag ins Vereinsregister spielt für den Fiskus keine Rolle. Doch der Steuerberater sagt auch: „Wenn Finanzen im Spiel sind, sollte man immer darüber nachdenken, einen Verein eintragen zu lassen.“

Schließlich bietet die Vereinsgründung einige Vorteile, so wird die Haftung der Ver­eins­mitglieder beschränkt. „Der Eintrag ins Vereinsregister ist auch sinnvoll, wenn man nach außen geschlossen auftreten möchte – zum Beispiel durch eine fixe Postanschrift“, sagt Goetze. Der Aufwand dafür ist überschaubar: „Im Grunde fallen bei der Gründung eines Vereins nur die Kosten für die Eintragung ins Vereinsregister an“, so Sommer. Bei klei­neren Vereinen sind das deutlich unter hundert Euro.

Die niedrige Einstiegsschwelle ist einer der Vorteile des Vereins als Rechtsform. Ein weiterer ist, dass eine große Anzahl Aktiver einbezogen werden kann. „Die Gründung eines Vereins macht immer dann Sinn, wenn das Engagement von vielen ge­bün­delt werden soll“, sagt Sommer. Ein Verein lebt von seinen Mitgliedern. Das ist ein Vorteil, das kann aber auch ein Nach­teil sein: „Die Satzung eines Vereins lässt sich relativ einfach verändern. Das bedeutet, man gibt immer auch einen Teil der Kontrolle an die Vereinsmitglieder ab.“

Wenn größere Beträge zur Verfügung stehen, ist daher in der Regel eine Stiftung oder eine gemeinnützige GmbH die bessere Wahl. „Die Gründung einer gemeinnützigen GmbH bietet sich an, wenn sich ein kleiner Kreis von Personen für das gleiche Ziel einsetzt“, erläutert Sommer. Jeder Mit­strei­ter kann dann zum Gesellschafter der gGmbH werden, dafür muss insgesamt ein Stammkapital von 25 000 Euro aufgebracht werden. „Das Stammkapital kann aber auch beliebig erhöht werden.“

Nicht immer ist ein Verein also die beste Lösung: „Wenn laufend Einnahmen im wirtschaftlichen Bereich anfallen, ist eine gemeinnützige GmbH steuerlich oft die bessere Alternative“, bestätigt Goetze. Zudem sorgt diese Rechtsform für mehr Kontinuität: „Bei der gGmbH sind nur die Gesellschafter an den Entscheidungen beteiligt.“ Ein Vereinsmitglied kann jederzeit austreten, für einen Gesellschafter liegen die Hürden sehr viel höher.

Ähnlich wie beim Modell der Stiftung können auch bei der gemeinnützigen GmbH die Erträge des Vermögens für den guten Zweck verwendet werden. Außer­dem ist die Gründung weniger aufwendig als bei einer Stiftung, die erst genehmigt werden muss. „Der Vorteil der gGmbH gegenüber der Stiftung besteht in der feh­len­den staatlichen Aufsicht und in der Flexi­bilität bei Satzungsänderungen“, erklärt der Jurist Sommer.

„Eine Stiftung macht immer dann Sinn, wenn ein großes Vermögen vorhanden ist“, sagt Goetze. Gemeinnützige Stiftungen sind steuerlich begünstigt. Doch die Rechts­form hat auch Nachteile: „Man kann nur mit den Erträgen des Stiftungskapitals wirken, nicht mit dem Geld selbst.“ Das Vermögen ist tabu und muss erhalten werden, das ist bei einer gGmbH – abgesehen von der Mindesteinlage – anders. „Außerdem kann der Stiftungszweck nicht nachträglich verändert werden.“

Eine eigene Stiftung sei im Grunde erst mit einem Ausgangskapital von zwei bis drei Millionen Euro ratsam, sagt auch Sommer. Erst dann könne mit den Erträgen sinnvoll gearbeitet werden. „Wenn man nur 100 000 Euro erübrigen kann, lohnt sich das eigentlich nicht.“ Bei Beträgen in dieser Größenordnung sollte eher über die Zustiftung zu einer bereits bestehenden Stiftung oder über eine unselbstständige Treuhandstiftung nachgedacht werden.

Literatur-Tipp:
Michael Sommer, Ralf Stefan Werz, Benjamin. Leuchten: Gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Erfolgreich gründen und führen. C. H. Beck 2013. ISBN 9783406633782. 298 Seiten. [D] 24,90 €. [A] 25,60 €, 32,40 CHF.