Felix Hanschmann - Academia.edu (original) (raw)
Papers by Felix Hanschmann
Verfassung und Recht in Übersee, 2022
For a long time, German colonialism played no role either in collective memory or in scholarly di... more For a long time, German colonialism played no role either in collective memory or in scholarly discussions. The reasons for this certainly lie in the focus on the National Socialist regime and its singular crimes. At least since the 1960s, they have dominated and continue to dominate public and scholarly debates relating to questions of collective identities in Germany. The population structure of the Federal Republic may be another reason for the silence on colonial undertakings of the German Reich. Although it is often overlooked, People of Color have lived on German territory for centuries. 1 Due to migration, however, the number has increased significantly in recent decades. This includes in particular immigrants from the former German colonies and their descendants. As a result, their discursive misrepresentation seem to be slowly changing. In German-language fiction, the colonial expansion of the German Empire is now encountered as a subject also, for example in Christian Krachts "Imperium" or Thomas von Steinaecker's "Schutzgebiet". 2 In contrast, references to the comparatively small size of the colonies, the short duration of the colonial period, or the low number of inhabitants in the colonies were never convincing. But they may also have contributed to the widespread impression that German colonialism was of a kind of negligible quantity compared to the undertakings of other colonial powers, first and foremost the United Kingdom or France. If we look at German jurisprudence, and especially at constitutional theory, we find a lack of openness to postcolonial theories that derive primarily from the Anglo-Saxon world and are initially located in cultural studies. 3 This might be another reason why German colonialism is For a relatively short period, but equally neglected in historical research:
JURA - Juristische Ausbildung
Das Verhältnis zwischen Literatur und Verfassungsrecht, zwischen Produzenten und Vermittlern lite... more Das Verhältnis zwischen Literatur und Verfassungsrecht, zwischen Produzenten und Vermittlern literarischer Kunst einerseits und dem Bundesverfassungsgericht andererseits, ist schwierig. Verantwortlich dafür sind nicht die Beteiligten, sondern grundlegende systemische Differenzen. Wo literarische Kunst Rätsel aufgibt oder aufgeben darf, muss das Recht Rätsel ausschließen, den Zweifel zum Schweigen bringen. Wo die Literatur mit Mehrdeutigkeit spielen kann, ihre Interpretation in permanenter Fluktuation begriffen, unerschöpflich und deshalb auch unabschließbar ist, müssen Gerichte am Ende eines Verfahrens systembedingt unausweichlich zu einer Entscheidung gelangen
„Schmerzliche Erfahrungen der Vergangenheit“ und der Prozess der Konstitutionalisierung Europas
Auch wenn die Frage, warum es einer europaischen Identitat bedarf, selten explizit gestellt und b... more Auch wenn die Frage, warum es einer europaischen Identitat bedarf, selten explizit gestellt und beantwortet wird, durfte deren verstarkte Thematisierung in der rechtswissenschaftlichen Diskussion mit der Entwicklung der Europaischen Union von einem okonomischen Zweckverband hin zu einer politischen Union, mit dem fortschreitenden Konstitutionalisierungsprozess und nicht zuletzt mit der zunehmenden Ausweitung derjenigen Bereiche, in denen als Entscheidungsmodus das Mehrheitsprinzip angewandt wird, zusammenhangen.1 Das verzweifelte Bemuhen europaischer Eliten, sich zur Legitimation ihres Handelns einer Grundlage zu versichern, findet sein Korrelat in den kaum mehr zu ubersehenden Publikationen, die sich unter Ruckgriff auf unterschiedliche und vielfaltige Quellen auf die Suche nach einer europaischen Identitat machen.2 Um spezifisch europaische Charakteristika, die eine kollektive Identitat der EuropaerInnern ausmachen sollen, zu benennen, bemuht man die Geschichte, die Kultur oder die Religion, das Recht oder politische Werte. Gleichwohl bleibt beim Beobachter der Diskussion der Eindruck hangen, Erkenntnisfortschritte seien bisher kaum zu verzeichnen. Die gegenteilige Annahme drangt sich eher auf: je intensiver der Begriff der kollektiven Identitat in der juristischen Diskussion bearbeitet wird und je mehr Vorschlage und Kriterien genannt werden, desto unklarer scheint die Terminologie zu werden und desto undeutlicher wird der Inhalt jener europaischen Identitat. Begriffliche Schwierigkeiten, unzahlige Bestimmungsversuche und deren Subjektivitat und Widerspruchlichkeit sind nicht neu. All das wurde bezogen auf Europa in wunderbarer Weise schon von Joseph Roth dargestellt. In seinem Buch „Die Flucht ohne Ende“ findet der Leser eine abendliche Konversation, die um die verzweifelte Suche nach den Gemeinsamkeiten der europaischen Kultur kreist.
Max Planck Yearbook of United Nations Law Online, 2005
The difference between state building and nation building is not always appreciated. Simon Cheste... more The difference between state building and nation building is not always appreciated. Simon Chesterman uses only the term state-building, because, he claims, nation-building is specific to post-colonial situations. James Dobbins and his co-authors at RAND solve the problem in an equally sweeping, but opposite fashion by declaring all US involvements in post-conflict reconstruction, from Germany to Iraq, to have been exercises in nationbuilding. Francis Fukuyama acknowledges that there is a distinction between state-building and nation-building but his usage of both terms would suggest that he regards nation-building as a term employed in the language of politics describing what he-in academic discourse-calls statebuilding. See J.
Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, 2008
... zu bringen. Page 8. Vorwort VII Gewidmet ist die Arbeit meiner Frau Wiebke und meinen beiden ... more ... zu bringen. Page 8. Vorwort VII Gewidmet ist die Arbeit meiner Frau Wiebke und meinen beiden Kin-dern, Alanis und Milosch, die ich liebe. Frankfurt, im Februar 2008 Felix Hanschmann Page 9. Inhaltsverzeichnis Einleitung ...
Handbuch Schulforschung, 2021
Der Beitrag behandelt das Schulrecht, d. h. denjenigen Ausschnitt des Bildungsrechts, der sich au... more Der Beitrag behandelt das Schulrecht, d. h. denjenigen Ausschnitt des Bildungsrechts, der sich auf die Schule und das Schulwesen bezieht. Neben dem Begriff des Schulrechts werden Inhalt und Reichweite des Schulrechts sowie am Beispiel Deutschlands, der Schweiz und Österreich die Verteilung von Kompetenzen im Bereich des Schulrechts zwischen der Bundesebene und den Gliedstaaten bzw. Kantonen und die unterschiedlichen Normebenen des Schulrechts (Verfassungen, Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften) dargestellt. Mit Blick auf die Durchsetzung des sog. Vorbehalts des Gesetzes werden die Beziehungen von Recht und schulischer Bildung und Erziehung sowie das Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Gesetzgeber als Schulgesetzgeber und der Schulverwaltung erläutert. Für das Schulrecht besonders relevante Grundrechte der Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Bildung, Gewissens-und Glaubensfreiheit, Meinungs-, Presse-und Versammlungsfreiheit, Elternrecht), in deren Rahmen sich das einfachgesetzliche Schulrecht halten muss und die das Schulverhältnis prägen, werden vorgestellt. Bezug genommen wird zumeist auf das deutsche Schulrecht, vereinzelt auch auf das Schulrecht der Schweiz und Österreichs.
EconStor Open Access Articles, 2017
Grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte begründen in der Regel keine Leistungsansprüche gegen... more Grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte begründen in der Regel keine Leistungsansprüche gegen den Staat. Mit Recht ist das Bundesverfassungsgericht bei der Herleitung verfassungsunmittelbarer Förderansprüche – anders als bei den sozialen Teilhaberechten – zurückhaltend. Wenn solche bejaht werden, geschieht dies aufgrund der elementaren Bedeutung für die individuellen und sozialen Bedingungen des Freiheitsgebrauchs, und fast immer in enger Verknüpfung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.
Wahrend die Statistik uber Vorschulerziehung, Berufsbildung und Hochschule bundesweit einheitlich... more Wahrend die Statistik uber Vorschulerziehung, Berufsbildung und Hochschule bundesweit einheitlich erhoben und nach klaren Regeln der Forschung zur Verfugung gestellt wird, ist der Forschungszugang zu Daten der Schulstatistik uneinheitlich und wenig zufriedenstellend geregelt. Am Beispiel von Hessen und Rheinland-Pfalz werden die Hemmnisse erlautert. (DIPF/Autor)
Am 20. August 2018 setzte sich die Schülerin Greta Thunberg am ersten Schultag nach den Sommerfer... more Am 20. August 2018 setzte sich die Schülerin Greta Thunberg am ersten Schultag nach den Sommerferien mit einem Schild mit der Aufschrift "Skolstrejk för klimatet" vor das Schwedische Parlament. Weltweit folgen ihr seitdem immer mehr Schüler_Innen. Anstatt sich am Ende einer anstrengenden Schulwoche im Geschichtsunterricht mit der doch eher komplexen Frage nach der Schuld am Ausbruch des Ersten Weltkrieges auseinanderzusetzen, sich in Mathe mit den Untiefen der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu befassen oder sich in Deutsch von dem insgesamt doch eher depressionsfördernden Woyzeck das bevorstehende Wochenende vermiesen zu lassen, gehen auch in Deutschland Kinder und Jugendliche freitags zur Schulzeit auf die Straße, um für einen besseren Schutz des Klimas zu demonstrieren. Während sie damit auf die Unterstützung von Klimaforscher_Innen und anderen Wissenschaftler_Innen stoßen, pochen viele (Bildungs-) Politiker_Innen auf die Schulpflicht. Klimaschutz sei selbstverständlich ein wichtiges Anliegen und politisches Engagement junger (wenn auch nicht immer für mündig gehaltener) Menschen ja auch grundsätzlich zu begrüßen, gehöre aber in die Freizeit und rechtfertige keinesfalls das Schulschwänzen.
Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge
German Law Journal
A prevalent assumption in German Constitutional Law and Community Law reads as follows: »If Europ... more A prevalent assumption in German Constitutional Law and Community Law reads as follows: »If Europe wants to have a future it needs to become a community of history«. But there is a snag in it: Just as it is difficult, if not impossible, to identify national communities of history, it is unlikely that one European community of history will emerge.
Verfassung und Recht in Übersee, 2022
For a long time, German colonialism played no role either in collective memory or in scholarly di... more For a long time, German colonialism played no role either in collective memory or in scholarly discussions. The reasons for this certainly lie in the focus on the National Socialist regime and its singular crimes. At least since the 1960s, they have dominated and continue to dominate public and scholarly debates relating to questions of collective identities in Germany. The population structure of the Federal Republic may be another reason for the silence on colonial undertakings of the German Reich. Although it is often overlooked, People of Color have lived on German territory for centuries. 1 Due to migration, however, the number has increased significantly in recent decades. This includes in particular immigrants from the former German colonies and their descendants. As a result, their discursive misrepresentation seem to be slowly changing. In German-language fiction, the colonial expansion of the German Empire is now encountered as a subject also, for example in Christian Krachts "Imperium" or Thomas von Steinaecker's "Schutzgebiet". 2 In contrast, references to the comparatively small size of the colonies, the short duration of the colonial period, or the low number of inhabitants in the colonies were never convincing. But they may also have contributed to the widespread impression that German colonialism was of a kind of negligible quantity compared to the undertakings of other colonial powers, first and foremost the United Kingdom or France. If we look at German jurisprudence, and especially at constitutional theory, we find a lack of openness to postcolonial theories that derive primarily from the Anglo-Saxon world and are initially located in cultural studies. 3 This might be another reason why German colonialism is For a relatively short period, but equally neglected in historical research:
JURA - Juristische Ausbildung
Das Verhältnis zwischen Literatur und Verfassungsrecht, zwischen Produzenten und Vermittlern lite... more Das Verhältnis zwischen Literatur und Verfassungsrecht, zwischen Produzenten und Vermittlern literarischer Kunst einerseits und dem Bundesverfassungsgericht andererseits, ist schwierig. Verantwortlich dafür sind nicht die Beteiligten, sondern grundlegende systemische Differenzen. Wo literarische Kunst Rätsel aufgibt oder aufgeben darf, muss das Recht Rätsel ausschließen, den Zweifel zum Schweigen bringen. Wo die Literatur mit Mehrdeutigkeit spielen kann, ihre Interpretation in permanenter Fluktuation begriffen, unerschöpflich und deshalb auch unabschließbar ist, müssen Gerichte am Ende eines Verfahrens systembedingt unausweichlich zu einer Entscheidung gelangen
„Schmerzliche Erfahrungen der Vergangenheit“ und der Prozess der Konstitutionalisierung Europas
Auch wenn die Frage, warum es einer europaischen Identitat bedarf, selten explizit gestellt und b... more Auch wenn die Frage, warum es einer europaischen Identitat bedarf, selten explizit gestellt und beantwortet wird, durfte deren verstarkte Thematisierung in der rechtswissenschaftlichen Diskussion mit der Entwicklung der Europaischen Union von einem okonomischen Zweckverband hin zu einer politischen Union, mit dem fortschreitenden Konstitutionalisierungsprozess und nicht zuletzt mit der zunehmenden Ausweitung derjenigen Bereiche, in denen als Entscheidungsmodus das Mehrheitsprinzip angewandt wird, zusammenhangen.1 Das verzweifelte Bemuhen europaischer Eliten, sich zur Legitimation ihres Handelns einer Grundlage zu versichern, findet sein Korrelat in den kaum mehr zu ubersehenden Publikationen, die sich unter Ruckgriff auf unterschiedliche und vielfaltige Quellen auf die Suche nach einer europaischen Identitat machen.2 Um spezifisch europaische Charakteristika, die eine kollektive Identitat der EuropaerInnern ausmachen sollen, zu benennen, bemuht man die Geschichte, die Kultur oder die Religion, das Recht oder politische Werte. Gleichwohl bleibt beim Beobachter der Diskussion der Eindruck hangen, Erkenntnisfortschritte seien bisher kaum zu verzeichnen. Die gegenteilige Annahme drangt sich eher auf: je intensiver der Begriff der kollektiven Identitat in der juristischen Diskussion bearbeitet wird und je mehr Vorschlage und Kriterien genannt werden, desto unklarer scheint die Terminologie zu werden und desto undeutlicher wird der Inhalt jener europaischen Identitat. Begriffliche Schwierigkeiten, unzahlige Bestimmungsversuche und deren Subjektivitat und Widerspruchlichkeit sind nicht neu. All das wurde bezogen auf Europa in wunderbarer Weise schon von Joseph Roth dargestellt. In seinem Buch „Die Flucht ohne Ende“ findet der Leser eine abendliche Konversation, die um die verzweifelte Suche nach den Gemeinsamkeiten der europaischen Kultur kreist.
Max Planck Yearbook of United Nations Law Online, 2005
The difference between state building and nation building is not always appreciated. Simon Cheste... more The difference between state building and nation building is not always appreciated. Simon Chesterman uses only the term state-building, because, he claims, nation-building is specific to post-colonial situations. James Dobbins and his co-authors at RAND solve the problem in an equally sweeping, but opposite fashion by declaring all US involvements in post-conflict reconstruction, from Germany to Iraq, to have been exercises in nationbuilding. Francis Fukuyama acknowledges that there is a distinction between state-building and nation-building but his usage of both terms would suggest that he regards nation-building as a term employed in the language of politics describing what he-in academic discourse-calls statebuilding. See J.
Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, 2008
... zu bringen. Page 8. Vorwort VII Gewidmet ist die Arbeit meiner Frau Wiebke und meinen beiden ... more ... zu bringen. Page 8. Vorwort VII Gewidmet ist die Arbeit meiner Frau Wiebke und meinen beiden Kin-dern, Alanis und Milosch, die ich liebe. Frankfurt, im Februar 2008 Felix Hanschmann Page 9. Inhaltsverzeichnis Einleitung ...
Handbuch Schulforschung, 2021
Der Beitrag behandelt das Schulrecht, d. h. denjenigen Ausschnitt des Bildungsrechts, der sich au... more Der Beitrag behandelt das Schulrecht, d. h. denjenigen Ausschnitt des Bildungsrechts, der sich auf die Schule und das Schulwesen bezieht. Neben dem Begriff des Schulrechts werden Inhalt und Reichweite des Schulrechts sowie am Beispiel Deutschlands, der Schweiz und Österreich die Verteilung von Kompetenzen im Bereich des Schulrechts zwischen der Bundesebene und den Gliedstaaten bzw. Kantonen und die unterschiedlichen Normebenen des Schulrechts (Verfassungen, Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften) dargestellt. Mit Blick auf die Durchsetzung des sog. Vorbehalts des Gesetzes werden die Beziehungen von Recht und schulischer Bildung und Erziehung sowie das Verhältnis zwischen dem parlamentarischen Gesetzgeber als Schulgesetzgeber und der Schulverwaltung erläutert. Für das Schulrecht besonders relevante Grundrechte der Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Bildung, Gewissens-und Glaubensfreiheit, Meinungs-, Presse-und Versammlungsfreiheit, Elternrecht), in deren Rahmen sich das einfachgesetzliche Schulrecht halten muss und die das Schulverhältnis prägen, werden vorgestellt. Bezug genommen wird zumeist auf das deutsche Schulrecht, vereinzelt auch auf das Schulrecht der Schweiz und Österreichs.
EconStor Open Access Articles, 2017
Grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte begründen in der Regel keine Leistungsansprüche gegen... more Grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte begründen in der Regel keine Leistungsansprüche gegen den Staat. Mit Recht ist das Bundesverfassungsgericht bei der Herleitung verfassungsunmittelbarer Förderansprüche – anders als bei den sozialen Teilhaberechten – zurückhaltend. Wenn solche bejaht werden, geschieht dies aufgrund der elementaren Bedeutung für die individuellen und sozialen Bedingungen des Freiheitsgebrauchs, und fast immer in enger Verknüpfung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.
Wahrend die Statistik uber Vorschulerziehung, Berufsbildung und Hochschule bundesweit einheitlich... more Wahrend die Statistik uber Vorschulerziehung, Berufsbildung und Hochschule bundesweit einheitlich erhoben und nach klaren Regeln der Forschung zur Verfugung gestellt wird, ist der Forschungszugang zu Daten der Schulstatistik uneinheitlich und wenig zufriedenstellend geregelt. Am Beispiel von Hessen und Rheinland-Pfalz werden die Hemmnisse erlautert. (DIPF/Autor)
Am 20. August 2018 setzte sich die Schülerin Greta Thunberg am ersten Schultag nach den Sommerfer... more Am 20. August 2018 setzte sich die Schülerin Greta Thunberg am ersten Schultag nach den Sommerferien mit einem Schild mit der Aufschrift "Skolstrejk för klimatet" vor das Schwedische Parlament. Weltweit folgen ihr seitdem immer mehr Schüler_Innen. Anstatt sich am Ende einer anstrengenden Schulwoche im Geschichtsunterricht mit der doch eher komplexen Frage nach der Schuld am Ausbruch des Ersten Weltkrieges auseinanderzusetzen, sich in Mathe mit den Untiefen der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu befassen oder sich in Deutsch von dem insgesamt doch eher depressionsfördernden Woyzeck das bevorstehende Wochenende vermiesen zu lassen, gehen auch in Deutschland Kinder und Jugendliche freitags zur Schulzeit auf die Straße, um für einen besseren Schutz des Klimas zu demonstrieren. Während sie damit auf die Unterstützung von Klimaforscher_Innen und anderen Wissenschaftler_Innen stoßen, pochen viele (Bildungs-) Politiker_Innen auf die Schulpflicht. Klimaschutz sei selbstverständlich ein wichtiges Anliegen und politisches Engagement junger (wenn auch nicht immer für mündig gehaltener) Menschen ja auch grundsätzlich zu begrüßen, gehöre aber in die Freizeit und rechtfertige keinesfalls das Schulschwänzen.
Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge
German Law Journal
A prevalent assumption in German Constitutional Law and Community Law reads as follows: »If Europ... more A prevalent assumption in German Constitutional Law and Community Law reads as follows: »If Europe wants to have a future it needs to become a community of history«. But there is a snag in it: Just as it is difficult, if not impossible, to identify national communities of history, it is unlikely that one European community of history will emerge.