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Papers by Rainer Schweizer
Regulation of Genome Editing in Human iPS Cells
Wie nun die Bundesverfassung stillschweigende Bundeskompetenzen enthält, hat sie auch stillschwei... more Wie nun die Bundesverfassung stillschweigende Bundeskompetenzen enthält, hat sie auch stillschweigende Gewährleistungen von Freiheitsrechten zum Inhalt. Aus dem Sinn des Freiheitsrechtskatalogs der Bundesverfassung als eines liberalen Wertsystems lässt sich nämlich folgern, dass die Bundesverfassung jede individuelle Freiheit, die praktisch wird, das heisst durch die Staatsgewalt gefährdet ist, garantiert, und nicht allein die in der Verfassung ausdrücklich aufgezählten Freiheitsrechte. Als Bestandteile der Bundesverfassung stellen die von ihr gewährleisteten Freiheitsrechte positives Recht, ja verbindliche Normen für die Staatsorgane dar, …. Sie bilden den positivrechtlichen Niederschlag einer freiheitlichen Staatsauffassung."
Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besi... more Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print-und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.
Das neue Bundesgerichtsgesetz (BGG) soll auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dieses Gesetz, d... more Das neue Bundesgerichtsgesetz (BGG) soll auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dieses Gesetz, das einen Kernbestandteil der Umsetzung der sogenannten Justizreform aus dem Jahre 2000 bildet, bringt eine grundlegende Reorganisation der Bundesrechtspflege mit weitreichenden Auswirkungen auf Organisation und Verfahren der Bundes- wie der kantonalen Gerichtsbarkeit. Die Neuerungen sind deshalb fur die Gerichts- wie fur die Anwaltspraxis, aber auch fur die Gesetzgebungs- und die Verwaltungsbehorden aller Stufen sehr bedeutungsvoll. Der Band enthalt die uberarbeiteten Tagungsbeitrage zum BGG. Inhaltsubersicht Prof. Dr. iur. et lic. oec. Heinrich Koller: Grundzuge der neuen Bundesrechtspflege und des vereinheitlichten Prozessrechts Prof. Dr. iur. Karl Spuhler: Die Einheitsbeschwerde Dr. iur. Christoph Auer: Der Rechtsweg in Zivilsachen Dr. iur. Felix Banziger: Der Beschwerdegang in Strafsachen Dr. iur. Heinz Aemisegger: Der Beschwerdegang in offentlich-rechtlichen Angelegenheiten Prof. Dr...
Die Polizeigesetze sollen die offentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten, gleichzeitig m... more Die Polizeigesetze sollen die offentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten, gleichzeitig muss die Polizeigesetzgebung aber auch unnotige oder missbrauchliche staatliche Eingriffe in geschutzte Freiheiten verhindern konnen. Entsprechend konfliktbeladen ist das Legalitatsprinzip im Polizeirecht. Nur mit einer ausdifferenzierten Sichtweise des Gesetzgebers kann den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten begegnet werden. Les lois sur la police ont pour buts le maintien de l'ordre et de la securite publics, l'elimination des perturbations, la prevention des delits et la protection des biens juridiques de police. Mais la legislation sur la police doit en meme temps limiter la marge de manœuvre de l'Etat de maniere a eviter des atteintes abusives aux libertes fondamentales. Les motifs frequemment avances pour justifier le recours a des normes de droit indeterminees doivent etre soumis a un examen critique; il importe aussi d'expliquer pourquoi il n'est possible d...
Pensamiento Juridico, Aug 15, 2012
En este artículo se rebate la concepción tradicional de la cultura jurídica según la cual el leng... more En este artículo se rebate la concepción tradicional de la cultura jurídica según la cual el lenguaje es un simple instrumento de los juristas. Muestra como el Estado de Derecho y la democracia, fundan su legitimidad en el lenguaje, lo cual exige considerarlo en su significado más profundo.
Revista Catalana De Dret Public, 2008
Avui art. 119 i 120 de la Constitució suïssa del 18 d'abril de 1999 (veg. a sota III). 2 Missatge... more Avui art. 119 i 120 de la Constitució suïssa del 18 d'abril de 1999 (veg. a sota III). 2 Missatge (projecte de llei) relatiu a la iniciativa popular "Gegen Missbräuche der Fortpflanzungs-und Gentechnologie beim Menschen" (Contra els abusos en la tecnologia reproductiva i genètica dels éssers humans)
Regulation of Genome Editing in Human iPS Cells
Wie nun die Bundesverfassung stillschweigende Bundeskompetenzen enthält, hat sie auch stillschwei... more Wie nun die Bundesverfassung stillschweigende Bundeskompetenzen enthält, hat sie auch stillschweigende Gewährleistungen von Freiheitsrechten zum Inhalt. Aus dem Sinn des Freiheitsrechtskatalogs der Bundesverfassung als eines liberalen Wertsystems lässt sich nämlich folgern, dass die Bundesverfassung jede individuelle Freiheit, die praktisch wird, das heisst durch die Staatsgewalt gefährdet ist, garantiert, und nicht allein die in der Verfassung ausdrücklich aufgezählten Freiheitsrechte. Als Bestandteile der Bundesverfassung stellen die von ihr gewährleisteten Freiheitsrechte positives Recht, ja verbindliche Normen für die Staatsorgane dar, …. Sie bilden den positivrechtlichen Niederschlag einer freiheitlichen Staatsauffassung."
Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besi... more Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print-und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.
Das neue Bundesgerichtsgesetz (BGG) soll auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dieses Gesetz, d... more Das neue Bundesgerichtsgesetz (BGG) soll auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dieses Gesetz, das einen Kernbestandteil der Umsetzung der sogenannten Justizreform aus dem Jahre 2000 bildet, bringt eine grundlegende Reorganisation der Bundesrechtspflege mit weitreichenden Auswirkungen auf Organisation und Verfahren der Bundes- wie der kantonalen Gerichtsbarkeit. Die Neuerungen sind deshalb fur die Gerichts- wie fur die Anwaltspraxis, aber auch fur die Gesetzgebungs- und die Verwaltungsbehorden aller Stufen sehr bedeutungsvoll. Der Band enthalt die uberarbeiteten Tagungsbeitrage zum BGG. Inhaltsubersicht Prof. Dr. iur. et lic. oec. Heinrich Koller: Grundzuge der neuen Bundesrechtspflege und des vereinheitlichten Prozessrechts Prof. Dr. iur. Karl Spuhler: Die Einheitsbeschwerde Dr. iur. Christoph Auer: Der Rechtsweg in Zivilsachen Dr. iur. Felix Banziger: Der Beschwerdegang in Strafsachen Dr. iur. Heinz Aemisegger: Der Beschwerdegang in offentlich-rechtlichen Angelegenheiten Prof. Dr...
Die Polizeigesetze sollen die offentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten, gleichzeitig m... more Die Polizeigesetze sollen die offentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten, gleichzeitig muss die Polizeigesetzgebung aber auch unnotige oder missbrauchliche staatliche Eingriffe in geschutzte Freiheiten verhindern konnen. Entsprechend konfliktbeladen ist das Legalitatsprinzip im Polizeirecht. Nur mit einer ausdifferenzierten Sichtweise des Gesetzgebers kann den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten begegnet werden. Les lois sur la police ont pour buts le maintien de l'ordre et de la securite publics, l'elimination des perturbations, la prevention des delits et la protection des biens juridiques de police. Mais la legislation sur la police doit en meme temps limiter la marge de manœuvre de l'Etat de maniere a eviter des atteintes abusives aux libertes fondamentales. Les motifs frequemment avances pour justifier le recours a des normes de droit indeterminees doivent etre soumis a un examen critique; il importe aussi d'expliquer pourquoi il n'est possible d...
Pensamiento Juridico, Aug 15, 2012
En este artículo se rebate la concepción tradicional de la cultura jurídica según la cual el leng... more En este artículo se rebate la concepción tradicional de la cultura jurídica según la cual el lenguaje es un simple instrumento de los juristas. Muestra como el Estado de Derecho y la democracia, fundan su legitimidad en el lenguaje, lo cual exige considerarlo en su significado más profundo.
Revista Catalana De Dret Public, 2008
Avui art. 119 i 120 de la Constitució suïssa del 18 d'abril de 1999 (veg. a sota III). 2 Missatge... more Avui art. 119 i 120 de la Constitució suïssa del 18 d'abril de 1999 (veg. a sota III). 2 Missatge (projecte de llei) relatiu a la iniciativa popular "Gegen Missbräuche der Fortpflanzungs-und Gentechnologie beim Menschen" (Contra els abusos en la tecnologia reproductiva i genètica dels éssers humans)