Gericht urteilt: Durchsuchung bei Zwiebelfreunden war rechtswidrig [Update] (original) (raw)
– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Eberhard Grossgasteiger
Nach einer umstrittenen Hausdurchsuchung beim netzaktivistischen Verein Zwiebelfreunde hat nun das Landgericht München entschieden, dass die Aktion rechtswidrig war. Die Behörden müssen alle beschlagnahmten Gegenstände und Akten wieder herausgeben. Einen entsprechenden Bericht der Zwiebelfreunde auf ihrem Blog bestätigte Freitagmorgen ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München gegenüber netzpolitik.org.
Ende Juni durchsuchte die Polizei das Vereinslokal der Zwiebelfreunde in Dresden sowie Wohnungen von Mitgliedern an anderen Orten. Auch der Augsburger Ableger des Chaos Computer Club wurde durchsucht. Die Begründung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft für die Aktion ist haarsträubend: Eine anonyme Webseite rief zu Protesten gegen den AfD-Parteitag in Augsburg auf, und weil die Betreiber eine E-Mail-Adresse des Betreibers Riseup verwendeten, für den die Zwiebelfreunde Spenden sammelten, war das aus Behördensicht schon Grund genug für eine Razzia. Die Aktion sorgte für Empörung und breite Berichterstattung, unter anderem solidarisierte sich Reporter ohne Grenzen mit den Zwiebelfreunden.
Juristische Ohrfeige für Staatsanwälte
Das Gericht in München erteilt der Oberstaatsanwaltschaft nun juristische Ohrfeigen für ihre Vorgehen. In der Entscheidung der Richter heißt es:
Es besteht keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Auffinden relevanter Daten. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Betroffenen, deren Verein Zwiebelfreunde e.V. oder die Gruppierung “Riseup Networks” auch nur zum Umfeld der unbekannten Täter gehören. Es ist zudem auch nicht unmittelbar ersichtlich, dass sich bei ihnen Informationen zum Täterumfeld oder zu den Tätern finden lassen.
Nach Angaben der Zwiebelfreunde beschlagnahmte die Polizei bei der Razzia Laptops, PCs, Festplatten und Smartcards sowie Unterlagen zu Projekten und Spendern. Bisherige Spender und Aktivisten müssen nach Angaben auf dem Blog damit rechnen, dass ihre Identität der Polizei bekannt wurde. Die Torserver-Infrastruktur des Vereins bleibt allerdings intakt und in Betrieb. Auch sammelt der Verein weiterhin Spenden für Riseup.
Zwiebelfreunde-Vorstandsmitglied Jens Kubieziel freut sich über die Gerichtsentscheidung. Auf Anfrage von netzpolitik.org schrieb er:
Letztlich bestätigte es das, was wir längst vermuteten. Nämlich die Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Ich hoffe nun, dass wir unsere Geräte
schnell wieder zurück bekommen. Ich wünsche mir, dass das Urteil dafür sorgt, dass bei künftigen ähnlichen Maßnahmen stärker über den Grundrechtseingriff nachgedacht wird und gegebenenfalls andere Mittel eingesetzt werden.
Update: Die Stellungnahme von Jens Kubieziel wurde nach Erscheinen des Artikels eingefügt.
Reporter ohne Grenzen hat sich nach einer schwer rechtfertigbaren Hausdurchsuchung mit dem Verein Zwiebelfreunde solidarisiert. Die Begründung der Polizei für ihr Vorgehen sei „konstruiert“, kritisiert die Journalistenorganisation in einer Pressemitteilung. Zwiebelfreunde betreibe Tor-Knotenpunkte unter anderem für Reporter ohne Grenzen und sei damit ein wichtiger strategischer Partner der Organisation, betont Reporter ohne Grenzen (ROG): „Das Vorgehen […]
Lesen Sie diesen Artikel: Reporter ohne Grenzen solidarisiert sich mit Zwiebelfreunden