Fall Al-Fayed: 37 Frauen klagen Harrods und Ritz (original) (raw)

20. September 2024, 16.08 Uhr

Nach dem Bekanntwerden von Missbrauchsvorwürfen gegen den verstorbenen ägyptischen Unternehmer Mohamed Al-Fayed kommt auf das Londoner Luxuskaufhaus Harrods sowie das Pariser Nobelhotel Ritz eine Klagewelle wegen mutmaßlicher sexueller Gewalttaten ihres früheren Besitzers zu.

Zivilklagen von mindestens 37 Frauen aus der ganzen Welt würden eingereicht, kündigten gestern die Anwälte Bruce Drummond und Maria Mulla in London an.

Das Anwaltsteam verglich die Dimension der nach ihren Angaben von AFayed begangenen „systematischen“ Gewalttaten mit den Anschuldigungen gegen den ehemaligen Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein und gegen den 2019 in der Haft verstorbenen US-Investor Jeffrey Epstein.

Einige Frauen noch minderjährig

Die betroffenen Frauen stammen nach diesen Angaben aus Malaysia, Australien, Italien, Rumänien, den USA und Kanada. Einige von ihnen waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig. Al-Fayed war im vergangenen Jahr im Alter von 94 Jahren gestorben.

Am Donnerstag hatte der britische Sender BBC in einer Dokumentation mit dem Titel „Al Fayed: Predator at Harrods“ (in etwa: „Al-Fayed: Der Sexualstraftäter bei Harrods“) über die mutmaßlichen Vergewaltigungen, körperliche Gewalt und sexuellen Übergriffe durch Fayed berichtet.

Missbrauch „mit dem Wissen von Harrods“

Darin sagten fünf ehemalige Harrods-Angestellte aus, sie seien von dem Unternehmer vergewaltigt worden, fünf weitere berichteten von Vergewaltigungsversuchen, 13 weitere wurden nach eigenen Angaben von ihrem Chef sexuell belästigt. Ein früherer Harrods-Manager sagte der BBC, die sexuellen Übergriffe des Chefs seien in dem Unternehmen allgemein bekannt gewesen.

Den Anwälten der mutmaßlichen Opfer zufolge erstreckte sich der „systematische Missbrauch“ über einen Zeitraum von 25 Jahren – „mit dem Wissen von Harrods“. Fayed sei „ein Monster“ gewesen, das von einem „System“ gedeckt worden sei, sagte der Anwalt Dean Armstrong. Der Kaufhausleitung warf er „eklatantes Versagen“ vor. Bei den Klagen gehe es daher um „viel mehr“ als finanzielle Entschädigung.