Kirchliche Bevollm�chtigung (original) (raw)

Kirchliche Unterrichtserlaubnis/ missio canonica

Voraussetzung f�r die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbef�higung und eine Bevollm�chtigung durch die Kirche.
Auf Grund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sicher gestellt.

Referendariat

Zust�ndig f�r die Beantragung der vorl�ufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universit�t liegt, an der das Studium beendet wurde.

F�r die Dauer des Vorbereitungsdienstes (Referendariats) wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag - wenn die Kriterien erf�llt sind - die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (g�ltig bis zur Ablegung der Zweiten Staatspr�fung) erteilt.

In diesem Zusammenhang ist auf die verbindlichen Elemente des sog. Studienbegleitbriefes zu verweisen; N�heres dazu siehe unter Mentorat K�ln bzw. Mentorat Wuppertal.

Nach Beendigung des Referendariats

Nach bestandener Zweiter Staatspr�fung kann auf Antrag die missio canonica verliehen werden. Sie gilt - wenn nicht Hinderungsgr�nde in der Lebensf�hrung entgegenstehen - auf Lebenszeit.

Zertifikatskurs F�r die Teilnahme an einem Zertifikatskurs wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern auf Antrag - wenn die Kriterien erf�llt sind - eine f�r die Dauer des Kurses g�ltige Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt. Die Urkunde wird nach Abschluss des Kurses entfristet.

Ansprechpartnerin (komm.):

Yvonne Ortmann

Telefon: 0221/1642-3901
E-Mail an Frau Ortmann