"Entartete Kunst" (Deutschland) | L.I.S.A. - Das Wissenschaftsportal der Gerda Henkel Stiftung (original) (raw)
Ernst Barlach, Marc Chagall, Max Beckmann, Emil Nolde, Ernst Ludwig Kirchner, Otto Dix, Wassily Kandinsky oder Oskar Schlemmer - viele ihrer berühmten Bilder und Plastiken sind verschollen und hinterlassen schmerzliche Lücken in den Beständen deutscher Museen. Wo befindet sich beispielsweise Franz Marcs bekanntes Gemälde „Turm der blauen Pferde" von 1913, das bis zu seiner Beschlagnahme 1937 in der Nationalgalerie Berlin hing – niemand weiß es heute!
Ursache dafür ist die Kunstpolitik im „Dritten Reich“: 1937 wurde in Deutschland in beispielloser Weise moderne Kunst als „entartet“ diffamiert. Nationalsozialisten beschlagnahmten aus den Museen mehr als 20.000 Werke, ließen sie gegen Devisen ins Ausland verkaufen oder gegen ältere deutsche Kunst eintauschen. Der „unverwertbare Rest“ wurde verbrannt - rund 5.000 Kunstwerke gingen so für immer verloren. Doch wo sind die Bilder geblieben, die von Kunsthändlern auf dem internationalen Markt oder entgegen dem ausdrücklichen Verbot auch innerhalb Deutschlands vermittelt wurden? Welche Schicksalswege erwarteten sie?
Die in Berlin und Hamburg angesiedelte Forschungsstelle „Entartete Kunst" geht diesen Fragen nach. Unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus Krüger und Prof. Dr. Uwe Fleckner versucht ein Team von Forschern, die Beschlagnahmen zu rekonstruieren. Alle davon betroffenen Objekte werden in einer Datenbank inventarisiert und mit Abbildungen verknüpft. Im Mittelpunkt der Recherche steht dabei der Besitzerwechsel bis zum heutigen Standort. Aber auch die organisatorischen und ideologischen Zusammenhänge der Aktion „Entartete Kunst“ beschäftigen die Wissenschaftler. Daraus ergeben sich wichtige Erkenntnisse zur Museumsgeschichte und zur Rezeption der künstlerischen Moderne in den politischen Wirren des 20. Jahrhunderts.
Anders als bei Raub- oder Fluchtkunst, können bei den 1937 als „entartete“ Kunst aus Museumsbesitz beschlagnahmten Werken heute keine Restitutionsansprüche geltend gemacht werden. Das NS-Gesetz von 1938 zur entschädigungslosen Einziehung „entarteter“ Kunst wurde nicht aufgehoben, und öffentliche Einrichtungen, wie Museen, können sich nicht auf eine rassische oder politische Verfolgung berufen. Das heißt: Wer im Besitz eines dieser Kunstwerke ist, gilt auch heute als rechtmäßiger Eigentümer. In Einzelfällen allerdings - wenn in den Museen Leihgaben aus Privatbesitz beschlagnahmt wurden - gibt es eine unmittelbare Verbindung zu den die Medien immer wieder bewegenden Rückgabeansprüchen ehemals verfolgter Sammler und ihrer Nachkommen. Die Forschungsstelle „Entartete Kunst“ sieht sich auch hierfür als ein wichtiger Auskunftsgeber.
Der Film zeigt am Beispiel einer ehemals verfemten Holzskulptur von Ernst Barlach die vielschichtige und im Einzelnen auch politisch brisante Suche nach den verschollenen Kunstwerken.
Mehr Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage der
Projektleitung:
Prof. Dr. Klaus Krüger (Berlin)
Prof. Dr. Uwe Fleckner (Hamburg)
Ort:
Kunsthistorisches Institut der Freien Universität Berlin Kunsthistorisches Seminar der Universität Hamburg (Deutschland)