Römerbrief Kapitel 1–11_Eine philologische und theologische Auslegung_19.01.2025 (original) (raw)

Die Aktualität Des Ersten Kommentars Zum Römerbrief:Origenes Auslegung Zu Röm 9,1-5.(EINE Orthodoxe Perspektive)

2012

Much current NT scholarship holds that Paul's vision regarding the future of Israel in Romans 9-11 has been neglected in the history of interpretation for too long. The modern reconsideration of a Pauline Israel Theology has consequently, and often with good reason, neglected the patristic commentaries on the topic. This article intends to reveal how strikingly relevant to our modern times is the first commentary on Romans written by Origen in the Jewish context of Palestinian Caesarea. After a short description of the sinuous history of his commentary and its recent academic reception, I intend to compare Origen's interpretation of Romans 9,1-5 with the most current scientific interpretations from the Protestant realm. This comparison will demonstrate the necessity and contemporaneity of Origen's point of view on the one hand, as well as the importance of reconsidering Origen's exegesis within the Orthodox Church on the other.

Ringleben, Joachim: Wort und Geschichte. Kleine Theologie des Hebräerbriefes

2020

Joachim Ringleben, emeritierter Prof. für Systematische Theologie (Göttingen), hat 2019 eine Kleine Theologie des Hebräerbriefs vorgelegt. Nach Arbeiten zu Jesus (2008) und zum Johannesevangelium (2014) ist dies ein weiterer Beitrag auf dem Feld des NT. Dem hier erneut verfolgten Ansatz der "sprachlichen Auslegung" geht es "um die Sprachlichkeit von (theologischen) Gedanken als solche", in der sich "Dogmatik als ,historische Disziplin' […] und Exegese als ,konsequente Exegese'" (5f) begegnen. Dieser Ansatz scheint für den Hebr besonders geeignet, da dessen eigentliches Thema das Reden Gottes ist. R. bestimmt dabei die Einheit Gottes und seines Redens in der Geschichte nicht als Folge verschiedener "Worte" Gottes, sondern als einen zeitlich-ewigen Satz. So finden "Wort und Geschichte" (122) im Hebr zusammen. Der Band, unterteilt in fünf Kap., widmet sich in Kap. I (11-25) der im Exordium (Hebr 1,1-4) vorgelegten "übergreifenden Sprachfigur" des sprechenden Gottes. R. zeichnet das in der Exegese etablierte Bild des "redenden Gottes" als das "große Sachthema des ganzen Hebr" (11). Dabei wird bedacht, dass das göttliche Reden eine "lange Vorgeschichte" hat: Einst in den "Propheten", nun im "Sohn". Zugleich hebt R. auf die nunmehr strukturell christologische und "unüberbietbare" (18) Exklusivität des Sprechens im Sohn ab: Gott hat "definitiv in Jesus Christus geredet […]-mit letztgültiger Bedeutsamkeit" (12). In ihm "hat Gott sich vollendend und vollendet ausgesprochen" (15). Dies führt zur Frage der "Logik der Aufhebung", die R. an der Figur der Ablösung in Hebr 10,9b; 8,13a und 11,40 festmacht. Kap. II (27-42) geht den christologischen Implikationen nach und beschreibt die "worthafte Existenz" Jesu, charakterisiert ihn als "Erben", "Schöpfungsmittler", "Schöpfungswort" und "Sohn", eine Formulierung "auf höchstem, quasi trinitarischem Niveau" (32). So wird der Sohn als "der absolute Ort der Offenbarung Gottes selber" qualifiziert, er "ist das in der Zeit ergehende Wort […] Gottes selbst" (33). Kap. III (43-91) thematisiert das Verhältnis von Gottes Wort und dem vernehmenden Glauben: "Wenn Gott ,der Redende' ist, ist der Glaube an ihn notwendig wortbezogen, d. h. sprachlich verfasst" (55). Das Wesen des Glaubens besteht in einem "Zusammenwachsen mit dem göttlichen Wort" (63), da der christliche Glaube "wesentlich auf [Jesus Christus] bezogen […] und an ihm ausgerichtet" (70) ist. Er ist dessen "Urheber und Vollender" (Hebr 12,2), was sich auch an den in Hebr 11 zu findenden Glaubensvorbildern ablesen lässt. Im der Eschatologie gewidmeten Kap. IV (93-118) sieht R. die Geschichte des göttlichen Wortes durch Gottes endzeitliches Reden im Sohn zur Fülle und "Letztgültigkeit" gekommen. Alle geschichtliche Existenz wird als endzeitliches Unterwegssein beschrieben. Behandelt werden hier Soteriologie, Kosmologie und auch die Frage des Gerichts. Kap. V (119-156) widmet sich der Typologie, die sich für R. im Hebr als "Gottes Sich-Entsprechen in seinem brought to you by CORE View metadata, citation and similar papers at core.ac.uk

Der Text des Römerbriefes

2003

Dieser gegliederte Text des Römerbriefes erschien als Begleitheft zum zweibändigen Kurs Der Römerbrief (VTR/RVB, 2001; ISBN 3-933372-34-8). Er soll dem Einzelnen und Gruppen die Arbeit mit diesem Band erleichtern, kann aber natürlich auch unabhängig davon für das private Studium oder zum gemeinsamen Gebrauch in Bibelgesprächsgruppen oder im Bibelschulunterricht verwendet werden.

Der Beitrag von Psalm 1 zu einer „Theologie der Schrift“, Jahrbuch für evangelikale Theologie 20 (2006) 83–113

The question, how to interpret the Holy Scripture, has in protestant conviction to start with the Scripture itself. It has to be heard, where and how in a selfreflective mode it gives hints as to how it has to be read and understood. This essay tries to give some insights towards such a „theology of Scripture“. The essay focuses on Ps 1(–2) which like some other passages marks canonically a link that connects Scripture with Scripture. This contribution tries to show that, as a deliberately created opening of the Psalter Ps 1 intentionally relates the following book to the pentateuch (tora) as well as the prophets (nebiim) as the two preceeding parts of the hebrew canon (in the diction of the New Testament: „the law and the prophets“). The Psalter (and with it possibly the whole third part of the canon, the ketubim) is placed in a legitimate and authoritative way to the already authorised scriptures. Therefore by the use of Ps 1(–2) we can make visible a part of the canonizing process. Hence the beginning of the Psalter is able to make a small contribution to a „theology of Scripture“.

2010 - Religiöse Devianz in Rechtstexten der römischen Kaiserzeit - Zeitschrift für Religionswissenschaft 1/2010

Diskurse über Devianz dienen häufig der Ausgrenzung oder Identitätsstiftung. Der vorliegende Beitrag fragt nach der Kriminalisierung religiöser Devianz in römischen Rechtstexten des dritten bis fünften Jahrhunderts mit einem anderen Interesse: Die Analyse zeigt, wo Bereiche privater oder individueller religiöser Praxis gesehen oder vermutet werden, die entweder eine Sanktionierung schwierig machen oder gar nie Normierbarkeit überhaupt in Frage stellen. Religiöses Wissen – vorhandenes, erstrebtes, fehlendes – nimmt eine Schlüsselstellung ein.