Kommentar zu Teil I: „Ich will bei mir zuhause Herr sein“ – Über die eigentümliche Verbindung zwischen Recht, Sprache und Affekt im Begriff des ‚Flüchtlings‘ (original) (raw)

J.B. Metzler eBooks, 2020

Abstract

Der Kommentar geht in kritischer Auseinandersetzung mit den vier Beitragen dieses Kapitels aus einer poststrukturalistischen und feministischen Perspektive auf die Verbindung zwischen Recht, Sprache und Affekt im Begriff des Fluchtlings ein. Im Anschluss an Derridas Dekonstruktion der Gastfreundschaft geht der Kommentar von der These aus, dass sich in Fluchtregimen eine Vorstellung von Souveranitat uber das Eigene entwickelt, das eine Selektionslogik in Gang setzt, die den ‚guten Gast‘ vom bedrohlichen Fremden unterscheidet und verschiedene soziokulturelle Verhaltensmuster und juridico-politische Regelungen hervorbringt. Diese Selektionslogik greift auch in nationalen wie internationalen Fluchtregimen, durch deren Definitionen bestimmt wird, wer als ‚Fluchtling‘ – also als ‚legitimer Gast‘ – gelten kann. Dabei entwickeln (inter-)nationale Fluchtregime nicht nur juridico-politische Regelungen im Umgang mit dem ‚Fluchtling‘. Vielmehr schlagen sich diese, so der Kommentar, auch auf einer affektiven Ebene nieder: Sie bilden affektive Okonomien aus, die ethnonationalistische und rassistische Stereotype des ‚Fluchtlings‘ innerhalb der affektiven Dimension von Recht und Politik hervorbringen, zirkulieren und stabilisieren.

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