Die wissenschaftliche Zugänglichkeit von Kriminalität (original) (raw)
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Hans Gross, die Kriminalistik und die Genese der wissenschaftlich fundierten Verbrechensbekämpfung
Hans Gross Zentrum für interdisziplinäre Kriminalwissenschaften (ZIK), Vereinigung Kriminaldienst Österreich (VKÖ): Dokumente. Kriminalistik Symposium 2022: Spuren in die Zukunft (Graz 2022), S.1-9 , 2022
Die Kriminalistik stellt sich die Frage "Was verhilft im Rahmen der Gesetze zum Erfolg?" Die Kriminalistik kann als gesammelte und zielorientierte Praxis der Verbrechensbekämpfung, als Werkzeugkasten mit Methoden, Instrumenten und Taktiken beschrieben werden. Sie ist ein schwieriges Handwerk, welches man anhand von Erfahrungen, Fertigkeiten, Kniffen und Tricks erlernt. Dieses Handwerk muss immer wieder an die Veränderungen der Täterschaft und an neue Kriminalphänomene angepasst werden. Kriminalistisches Denken wird als systematisch, methodisch und logisch beschrieben, Fritz Rafenstein vermeinte "Kriminalistik ist durch Logik gebremste Fantasie." 1 Das 1893 veröffentlichte Handbuch des Untersuchungsrichters von Hans Gross und seine Forderung nach einer Lehrkanzel für Kriminalistik, sowie das 1923 gegründete Wiener Institut für Kriminologie und auch die in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts bekannte "Wiener Schule der Kriminalistik" genossen Weltruf. Diese historischen Errungenschaften verloren jedoch im Strudel der Zeit immer mehr an Bedeutung. Davon blieb auch die kriminalistische Ausbildung im Bereich der Rechtswissenschaften und bei der Kriminalpolizei nicht verschont. III Vorwort des Dekans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz stellt drei Anliegen in den Mittelpunkt ihrer Anstrengungen in Lehre und Forschung: internationale Ausrichtung, interdisziplinäre Anschlussfähigkeit und praktische Relevanz. Das herauszustellen bietet Angriffsfläche: Beinah unwillkürlich drängt sich der Einwand auf, sich international auszurichten, interdisziplinären Anschluss zu suchen und praktische Relevanz anzustreben sei eine nur allzu offenkundige Konzession an zeitgeistige Überzeugungen und Erwartungshaltungen. Die Fakultät kann dergleichen-davon bin ich fest überzeugt-mit großer Gelassenheit begegnen. Immerhin lebt sie die Offenheit, die in diesen Anliegen geborgen ist, seit beinah 250 Jahren. Es ist diese Tradition der Offenheit, die es der Fakultät erlaubt hat, akademischen und faktischen Herausforderungen der Vergangenheit so erfolgreich zu begegnen; eben weil sie auf der Arbeit von Generationen an Vordenkerinnen und Vordenkern aufbauen konnte. Und es ist diese Tradition der Offenheit, die es ihr erlaubt, zuversichtlich jenen akademischen und faktischen Herausforderungen entgegenzublicken, die die Zukunft bereithalten mag. Bei alldem besteht der Anspruch der Fakultät freilich nicht darin, das, was die Zukunft bereithalten mag, von der Seitenlinie aus zu beachten. Die REWI der Uni Graz will Entwicklungen begleiten und gestalten und so ihre Verantwortung für die künftigen Generationen auf dem Fundament der Tradition der Offenheit wahrnehmen, wie es von ihren Angehörigen bereitet wurde und bereitet wird. Unter den zahlreichen Persönlichkeiten in der Geschichte der Fakultät, die mit dieser Tradition und dem Anspruch, der mit ihr einhergeht, verbunden sind, herauszuragen ist nur wenigen gegeben. Hans Gross zählt zu diesen wenigen. Als Pionier der Kriminalistik konnte er schon zu Lebzeiten die Universität Graz und ihre Rechtswissenschaftliche Fakultät als Zentrum der modernen Kriminalwissenschaften etablieren. Auf dem von ihm bereiteten Fundament baut das neu gegründete Zentrum für Interdisziplinäre Kriminalwissenschaften auf. Dieses Zentrum trägt seinen Namen. Nicht, um an eine große Vergangenheit zu erinnern, sondern um ganz in seinem Geist praxisbezogene interdisziplinäre Forschung zu leben und von ihr ausgehend eine Aus-und Fortbildung von Kriminalbeamt*innen und Jurist*innen sicherzustellen, die seinen Ansprüchen genügen würde.
Die „Verkehrsfähigkeit von Beweisen“ im Strafverfahren
Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, 2000
am Max-Pianck-lnstitut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br. Im Dezember 2001 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG) ein" Grünbuch zum strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft" 1 vorgelegt. In diesem Diskussionspapier entwickelt sie ihr Konzept für eine supranationale EG-Strafverfolgungsbehörde. Dazu gehören auch Regelungsvorschläge für die Übermittlung strafprozessualer Beweismittel von einem Mitgliedstaat in einen anderen. Der Inhalt dieser Vorschläge und der ausdrückliche Wunsch der Kommission nach einer öffentlichen Diskussion geben Anlass, zu diesem Thema Stellung zu nehmen 2. Die Konsequenz einer Umsetzung der im Grünbuch unterbreiteten Vorschriften für einen grenzüberschreitenden Beweistransfer wäre die Institutionalisierung eines "europaweit verkehrsfähigen Beweises" im Strafverfah-ren3. Dieses Konzept entspricht den rechtspolitischen Forderungen nach einer verstärkten gegenseitigen Anerkennung strafprozessualer Maßnahmen und Entscheidungen in der EU, die-neben der EG-Kommission-auch von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vorgebracht werden 4 und die sich eng an die anerkannte Dogmatik des Europäischen Gemeinschaftsrechts im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit anlehnen. Eine Analyse des Vorschlags zeigt aber, dass das vorgelegte Konzept für einen europaweit verwertbaren strafprozessualen Beweis die grundlegendein allen nationalen Rechtsordnungen gleiche-Funktion des Beweises im Strafverfahren nicht 4 Grünbuch zum strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, KOM (2001) 715 endgültig, im Folgenden: Grünbuch.
Kriminalität, Kriminologie und Altertum
Christian Bachhiesl, Markus Handy (Hrsg.), Kriminalität, Kriminologie und Altertum (= Antike Kultur und Geschichte, Bd. 17) (Wien: LIT 2015)., 2015
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Kriminologie zwischen erfahrungswissenschaftlicher Autonomie und kriminalpolitischer Einflußnahme
Kriminalität
144 4) Der Gleichklang resultiert bereits aus dem logischen Zusammenhang von Kriminalitatserklarung, Prognose und Pravention: eine taterspezifische Erklarung des Entstehens von Kriminalitat enthalt immer zugleich eine Voraussage iiber die individuellen Entstehungsbedingungen kiinftiger Straftaten und damit ein Rezept, wie diesen Straftaten durch Einwirkung auf Individuen zu begegnen sei.
Die Responsivität der Wissenschaft
Die Wissenschaft ist unter Druck geraten: Ihre Innovationskraft und Nützlichkeit sollen ebenso gesteigert werden wie die Quantität ihrer Leistung. Mit einem Set aus Anreizen, Sanktionen und Bewertungsverfahren versucht die Politik, Einfluss auf die Performanz und den Inhalt der wissenschaftlichen Arbeit zu nehmen. In der Wissenschaftsforschung wird deshalb vielfach eine epochale Veränderung von Wissenschaft konstatiert. Wie aber gehen Wissenschaftler_innen tatsächlich mit den veränderten Anforderungen um? Unter Rückgriff auf das Konzept der Responsivität werden in diesem Band das Bewerten, Organisieren und Verwerten von Wissenschaft sowie die Karrieren von Wissenschaftler_innen analysiert.