Wolfgang Wüst, Legal, official and juristic language - yesterday and today. A visit to Southern Germany = Rechts-, Amts- und Juristensprache – gestern und heute. Ein Besuch in Süddeutschland (original) (raw)

Die deutsche Sprache des Rechts

2020

In einem Aufsatz von 2011 schreibt Martti Koskenniemi, das Volkerrecht sei zwar durch ein europaisches politisches Vokabular gepragt, im Hinblick auf seine Problemfelder und seine Geschichte allerdings vornehmlich eine „deutsche Disziplin“: Deutsch(sprachig)e Volkerrechtstheoretiker hatten die Disziplin in einer Weise gepragt, wie es von englischen, franzosischen oder US-amerikanischen Juristinnen und Juristen nicht behauptet werden konne (Koskenniemi 2011, S. 45f.). Koskenniemis Beobachtung, nach der das moderne Volkerrecht und seine Wissenschaft von genuin deutschen Traditionslinien gepragt sei – es also so etwas wie eine deutsche Wurzel des Volkerrechts und entsprechend eine deutsche Volkerrechtsgeschichte geben konnte –, deckt sich mit Auserungen anderer WissenschaftlerInnen, die in Fachdiskursen zuweilen von genuin deutschen Traditionslinien des Volkerrechts und der Volkerrechtspolitik sprechen (vgl. Bogdandy 2006; Bianchi 2016, S. 44). Als Ausgangspunkt des vorliegenden Beitra...

Lingua e Diritto. La Lingua della Legge, la Legge nella Lingua Juristische Fachsprache in niederdeutschen Verfassungstexten Juristische Fachsprache in niederdeutschen Verfassungstexten

2013

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Wolfgang Wüst, Rechtsdenkmäler im Spiegel der hohen Strafgerichtsbarkeit

Wolfgang Wüst, Rechtsdenkmäler im Spiegel der hohen Strafgerichtsbarkeit, 2018

Wolfgang Wüst, Rechtsdenkmäler im Spiegel der hohen Strafgerichtsbarkeit, in: Christoph Becker/ Peter Fassl/ Hans-Georg Hermann (Hg.), Zeitschrift für Schwäbische und Bayerische Rechtsgeschichte 1 (2018) S. 137–165. Nr. 67 PDF-Eingabe

Europäische Rechtshistoriker des 19. Jahrhunderts. Professor Oswald Schmidt – ein Jurist aus Livland, der während des Zeitalters des Nationalismus und nationalen Erwachens Rechtsgeschichte lehrte

Teisė, 2018

kam am 19. Januar 1823 zur Welt. Als Geburtsort vermerken Nachschlagewerke Kuressaare/Arensburg 2 , doch die Kindheit verbrachte er offensichtlich 27 Kilometer entfernt in Valjala/Wolde, wo sein Vater Gottlob Alexander von Schmidt (1794-1871), der Superintendent des Konsistoriums Saaremaa, als Pfarrer tätig war. Die Geschichte der Familie Schmidt wurde gründlicher von Oswalds Sohn, dem Tartuer/Dorpater Sekretär des Stadtrats und Juristen Arwed von Schmidt (1862-1941), erforscht 3. Dieser vermochte herauszufinden, dass die Vorfahren der Familie in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Ostpreußen lebten. 1734 siedelte die Familie in die Ostseeprovinzen des Russischen Imperiums über. Als erster kam Johann Heinrich schmidt (1713-1808) nach Livland, der die Pfarrerdynastie der Schmidts in Valjala begründete (1743-1868) 4. Auch sämtliche drei Söhne Gottlob Alexander von Schmidts traten durch ihr Talent und ihre Bildungsbestrebungen hervor. Der älteste, Dr. phil. Eugen Schmidt (1821-1905), war als Deutschlehrer am Nikolaj-Institut in Moskau tätig und hinterließ seine Spuren in der Geschichte als besonders guter Schachspieler. Oswald Schmidt (1823-1890) wurde Juraprofessor an der Universität Tartu und Prorektor, sein jüngerer Bruder Alexander Physiologieprofessor und Rektor derselben Universität 5. Es ist natürlich sehr schade, dass ein für die Esten so wichtiges 1 Der Aufsatz wurde als stipendiat des Herder-instituts in Marburg verfasst.

Sprache und Sprachgebrauch des Rechts

Dike Verlag AG, 2021

Die faktische Untrennbarkeit von Recht und Sprache ist bekannt-nicht erst seit Dietrich Busses dezidiert linguistischer Monographie Recht als Text. 1 Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts bezeichnete Friedrich Karl von Savigny die Jurisprudenz als philologische Wissenschaft, 2 und hundert Jahre später stellte Hermann Weck die einfache Gleichung «Sprache ist Recht» 3 auf. In der Tat ist Recht ohne Sprache nicht zu haben: Schliesslich könnte «ohne [die Sprache] kein Gesetz geschrieben und kein Urteil gesprochen werden», 4 und auch jede parlamentarische Gesetzesdiskussion und jede Interpretation des Gesetzes ist immer nur als Sprache greif-und begreifbar. Bisweilen werden zwar Forderungen nach alternativen, visuellen Formen von juristischen Kommunikation laut-nicht zuletzt im Zuge der kommunikativen Veränderungen, die mit der Digitalisierung einhergehen. 5 Dennoch wird sich zumindest kurz-bis mittelfristig wohl wenig an der engen Verbindung von Recht und Sprache ändern. Wenn Recht Sprache ist, so unterliegt das Recht auch einer Konstante, die der Sprache zugestanden werden kann-der Veränderung. Von Sprache(n) lässt sich nämlich, um das vielzitierte Bonmot zu bemühen, Analoges wie von Zeiten aussagen: linguae mutantur nos et mutamur in illis; die Sprache ändert sich, und wir uns mit ihr. Nicht nur verschwinden Begriffe und neue tauchen auf, vielmehr verändern sich auch Bedeutungen von Ausdrücken, neue Konzepte entstehen und verdrängen bekannte, und vice versa modifizieren neue Arten 1 Busse Dietrich, Recht als Text. Linguistische Untersuchungen zur Arbeit mit Sprache in einer gesellschaftlichen Institution, Tübingen (1992).