Die neuste Rechtsprechung des EGMR und des EuGH zu Fragen des Migrationsrechts sowie zu Schengen und Dublin (original) (raw)
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Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR), 2021
Die Europäische Menschenrechtskonvention macht Staaten Vorgaben, in welchem Maße und in welcher Weise sie ihre Grenzen schließen und Personen zurückweisen dürfen. Dabei war die Auslegung besonders des Verbots der Kollektivausweisung in den letzten Jahren Gegenstand von Rechtsprechung und wissenschaftlichen Debatten. Im Juli 2021 ergingen gleich drei Entscheidungen des EGMR zu Fragen von Zurückweisungen an der Grenze. Der Beitrag bespricht die Urteile und ordnet sie ein.
Der EGMR im Kampf um rechtsstaatliche Asylverfahren in Europa
Verfassungsblog, 2024
Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn am 19. September 2024 für eine Verletzung des Verbots der Kollektivausweisung verurteilt. Die Tatsachen des Falls bilden eine lange Liste von Rechtsstaatsproblemen ab. Das Urteil stellt weiter den Schutzumfang des Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls klar. Zugleich zeigt es, wie sich das Gericht-leise und ohne viel öffentliche Reaktion-gegen die vollständige Untergrabung rechtlicher Standards im Asylund Migrationsrecht stemmt.
Neue Minderheiten im Völkerrecht und im Europarecht
2004
Was versteht man nun unter einer neuen Minderheit? 3 Von einer einheitlichen Definition sind wir noch weit entfernt, was wiederum auf das im Minderheitenrecht liegende Entwicklungspotential verweist, sollte dieses Rechtsgebiet gegenüber den neuen Minderheiten geöffnet werden. Unter diesen Begriff fallen in erster Linie die Zuwanderungsminderheiten, die Immigranten, wobei in erster Linie die Wanderarbeitnehmer damit gemeint sind. Dabei ist diese Kategorie nochmals dahingehend aufzudifferenzieren, ob die einzelnen Angehörigen über die Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes verfügen oder nicht. Nach einem weiteren Verständnis dieses Begriffs sind auch Gruppen wie Homosexuelle, Behinderte, sonstwie gesellschaftlich Diskriminierte bis hin zur gesamten Gruppe der Frauen zu verstehen. Der Begriff der Minderheit wird hier losgelöst von seinem traditionellen Verständnis und zu einem konzeptionellen Anknüpfungspunkt für die Bekämpfung von Diskriminierungstatbeständen jeglicher Art erhoben. Hier wird das erstgenannte, engere Verständnis der neuen Minderheit bevorzugt, wobei aber die Anbindung an die Bekämpfung von Diskriminierung aufrecht bleiben soll.
2004
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