Studentische Hochschulpolitik für die Universität Kassel. 40 Jahre zwischen Bildungsprotest und Verteidigung der politischen Selbstverwaltung. (original) (raw)
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2021
Eine unpolitische Universität hat es nie gegeben. Das zeigt dieser Band, indem er die stetigen Auseinandersetzungen um die institutionelle und wissenschaftliche Freiheit von Universitäten in den Blick nimmt. Die prägende Entwicklungsphase der Gründungs- und Stiftungsuniversitäten seit dem 13./14. Jahrhundert stellte die Universitäten in ein Interessengeflecht zwischen Stifterwillen, gesellschaftlichem Bedarf an Gelehrten und persönlichen Karrierestrategien. Notwendige innere Ordnungen (Statuten, Partizipations- und Wahlverfahren, Fakultäten) ermöglichten eine institutionelle Verfestigung, aber auch den regulierenden Zugriff externer Kräfte. Indem sie ihre korporative Unabhängigkeit und wissenschaftliche Freiheit verteidigten, wurden die Universitäten zu Foren nicht nur des lehrenden und forschenden, sondern auch des öffentlichen und politischen Diskurses – und sind es bis heute geblieben.
Rahmenbedingungen von Hochschulpolitik in Deutschland
Handbuch Wissenschaftspolitik, 2015
Das Spannungsverhältnis zwischen Forschung und Lehre dient als Angelpunkt für das Verständnis von Hochschulpolitik in Deutschland und wird zunächst in seinem historischen Kontext betrachtet. Es schließt sich ein Überblick über die wichtigsten hochschulpolitischen Akteure an, die heute auf die Struktur und Entwicklung der Hochschulen einwirken. Dabei wird zwischen supra-nationalen, nationalen, föderalen und lokalen Handlungsebenen der Hochschulpolitik unterschieden. Es wird gezeigt, dass aus dem traditionellen Spannungsverhältnis von Forschung und Lehre heute ein hochschulpolitisches Spitze-Breite-Dilemma entstanden ist.
Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung, 2018
Die Zeitschrift "die hochschule" versteht sich als Ort für Debatten aller Fragen der Hochschulforschung sowie angrenzender Themen aus der Wissenschafts-und Bildungsforschung. Als Beihefte der "hochschule" erscheinen die "HoF-Handreichungen", die sich dem Transfer hochschulforscherischen Wissens vor allem in die Praxis der Hochschulentwicklung widmen. Artikelmanuskripte werden elektronisch per eMail-Attachment erbeten. Ihr Umfang soll 25.000 Zeichen nicht überschreiten. Inhaltlich ist "die hochschule" vorrangig an Beiträgen interessiert, die Themen jenseits des Mainstreams oder Mainstream-Themen in unorthodoxen Perspektiven behandeln. Eingereicht werden können sozialund geschichtswissenschaftliche Texte, die (a) auf empirischer Basis ein nachvollziehbar formuliertes Problem aufklären oder/und (b) eine theoretische Perspektive entfalten oder/und (c) zeitdiagnostisch angelegt sind, ohne reiner Meinungsartikel zu sein. Für Rezensionen beträgt der Maximalumfang 7.500 Zeichen. Weitere Autorenund Rezensionshinweise finden sich auf der Homepage der Zeitschrift: www.diehochschule.de >> Redaktion. Das Institut für Hochschulforschung Halle-Wittenberg (HoF), 1996 gegründet, ist ein An-Institut der Martin-Luther-Universität (www.hof.uni-halle.de). Es hat seinen Sitz in der Stiftung Leucorea Wittenberg und wird geleitet von Peer Pasternack. Als Beilage zu "die hochschule" erscheint der "HoF-Berichterstatter" mit aktuellen Nachrichten aus dem Institut für Hochschulforschung Halle-Wittenberg. Daneben publiziert das Institut die "HoF-Arbeitsberichte" (https://www.hof.uni-halle.de/publikati onen/hof_arbeitsberichte.htm) und die Schriftenreihe "Hochschul-und Wissenschaftsforschung Halle-Wittenberg" beim BWV Berliner Wissenschafts-Verlag. Ein quartalsweise erscheinender eMail-Newsletter kann abonniert werden unter https:// lists.
Zwischen Aufbegehren und Unterwerfung. Politik und Hochschulrecht 1848–1945
in: Mitchell G. Ash/Josef Ehmer (Hgg.), Universität - Politik - Gesellschaft (=650 Jahre Universität Wien - Aufbruch ins neue Jahrhundert Bd. 2, V&R unipress: Göttingen, 2015), 429-460., 2015
Der Beitrag beschäftigt sich mit der rechtlichen Organisation der Wiener Universität zwischen 1848 und 1945. Beleuchtet wird insbesondere die Rolle der Angehörigen der Universität (Professoren, PrivatdozentInnen, AssistentInnen, Studierende) in den akademischen Behörden und deren Beziehung zueinander. Die Darstellung erfolgt unter Berücksichtigung der politischen Verhältnisse, die oft ausschlaggebend für universitäre Reformen waren. Die Revolution 1848 führte zu maßgeblichen Änderungen der akademischen Behörden und dadurch auch zu einer eingeschränkten Autonomie der Universität. Diese in den folgenden Jahrzehnten ausgebaute Sonderstellung wurde zwar in die Erste Republik übernommen, konnte sich jedoch nicht gegen die autoritären Maßnahmen des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes behaupten. Im Nationalsozialismus erfolgte schließlich die gänzliche Unterwerfung der Universität unter ideologische und politische Zwecke. This paper deals with legal aspects of the organisation of the University of Vienna between 1848 and 1945. It focuses on the role of the university’s members (professors, lecturers, research associates, students) in the administrative boards and their interaction. Political realities are discussed also, as they often initiated academic reforms. The revolution of 1848 led to material changes in the administrative boards and panels of the university and brought a limited autonomy to the university.This privilege was adopted into the First Republic, but was abolished by the authoritorian Dollfuß-Schuschnigg-Regime. Under Nazi- rule the University was completely subjected to ideological and political goals.
in: 'Religio licita?': Rom und die Juden. (Studia Judaica. Forschungen zur Wissenschaft des Judentums, Bd. 84) hg. G. K. Hasselhoff - M. Strothmann, Berlin 2016 , 203-221
Das Imperium Romanumlebte durch seine Gemeinden; diese Gemeinden waren Selbstverwaltungseinheiten oder,wie meist formuliert wird, Städte, ein Begriff, der freilich leicht zu Missverständnissen führt, da mit dem Begriff "Stadt" sehr Unterschiedliches verbunden werden kann. Die Mehrzahl der Menschen im Reich definierte sich jedenfalls durch die Zugehörigkeit zu einer dieser Selbstverwaltungseinheiten oder,anders ausgedrückt, durch seine origo, -dies die juristische Formulierungd er Herkunft.Wenn in Inschriften aufd ie Herkunft vonP ersonen verwiesen wird, erscheint üblicherweised er Name einer Gemeinde oder Stadt, nicht aber die Bezeichnung einer größeren regionalen Einheit,also einer Region oder einerProvinz. Wenn dies gelegentlich dennoch geschieht wie etwa in vielen Militärdiplomen für Prätorianer im 3. Jahrhundert,dann wird zumeist doch stets auch die Gemeinde angeführt,und zwar als das primäre Kriterium. So wird, um ein ganz willkürlichesB eispiel zu wählen, für einen Veteranen ause iner Prätorianerkohorteunter Severus Alexander die Herkunft als Nicopoli ex Moesia vico Dizerpera angegeben.¹ Das Primäre ist die Gemeinde Nicopolis, vonder dann gesagt wird, sie läge in der Provinz Moesia; die kleinere Ansiedlungauf dem Territorium dieser Stadt,der vicus wird als weitere Präzisierung hinzugefügt.