L. Vibius [---], der Vater von Sabina Augusta, und C. Calvisius Sabinus. Prosopographisch-epigraphische Klärungen, (original) (raw)
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References (8)
- Florus fecit / Vibiae Chelidoni coniugi suae / karissimae b(ene) m(erenti) et sibi et Vibis / Sabiniano Matidiano Floro Thely- morpho / Matidian(a)e liberis suis et Vibio Thelymorpho / Aug(usti) lib(erto) suo karis(s)imo … 8 Am ehesten kann man aus CIL VI 39783 schließen, dass ihr Gentile Vibia lautete: D(is) M(anibus) / Saturninae Sabinae Aug(ustae) / vix(it) an(nos) XX mens(es) II L(ucius) Vibius / Cerdo fi liae b(ene) m(erenti) fecit.
- Denn, wie sich im Folgenden ergibt, ist es kaum wahrscheinlich, dass in der fraglichen Zeit (siehe unten) zwei verschie- dene Senatoren in Asisium auf Inschriften mit diesem Priesteramt erscheinen.
- R. Syme, JRS 43, 1953, 156 = Roman Papers I, Oxford 1979, 246. Syme ist in seinen vielen späteren Arbeiten nie mehr auf ihn zurückgekommen; siehe die Indices zu den Bänden von Roman Papers I-VII. 11 Siehe die Hinweise in PIR 2 V 569, vgl. 570.
- L. Vidman, Fasti Ostienses, Prag 1982, 45. Vibius Sabinus wird bei ihm nicht erwähnt.
- Siehe nur M. Gaggotti -L. Sensi, Ascesa al senato e rapporti con i territori d'origine: Italia: Regio VI (Umbria), in: Epigrafi a e ordine senatorio, hg. S. Panciera, Rom 1972, 245-274, hier 264, ferner für die jüngste Zeit etwa K. Strobel, Kaiser Traian. Eine Epoche der Weltgeschichte, Regensburg 2 2019, 68. 14 Er macht also sehr deutlich, dass B nicht vollständig erhalten war. 15 Abbildung des Fragments bei Forni, Epigrafi (Anm. 2) 30 Nr. 18. Luigi Sensi danke ich, dass er mir ein weiteres Foto des Fragments zugesandt hat. Zu einer anderen Lesung des Buchstabens siehe unten.
- Calvi]sio C(ai) f(ilio / [Sa]bino / [co(n)s(uli), VI]Ivir(o) epul(onum) s(enatus) c(onsulto). Mit dieser Ergänzung verschwindet auch die bisher sehr störende Vorstellung, dass in der Filiation ein anderes Praenomen des Vaters stehen sollte, als der Geehrte selbst getragen hat. Das Praenomen Caius fi ndet sich bei allen Mitgliedern dieser Familie. In der anderen Inschrift, CIL XI 5383, stand der Name des Senators wohl im Nominativ, da er wegen des Verbums fec(it) in Asisium vermutlich etwas erbaut hat. [C(aius) Calvisius C(ai) f(ilius) Sabinus] co(n)s(ul) ?CV[--VIIv]ir epulonum [---] fec(it).
- Das Ergebnis dieser Erörterung ist zweifach: Der Name des Vaters von Sabina Augusta lautete zwar ver- mutlich L. Vibius; welches Cognomen er geführt hat, ist aber unbekannt; für Sabinus gibt es keinen Beleg; nur ein neuer Fund kann hier Klarheit schaffen. Dass er Senator war, ist wohl sicher, da Matidia, die Tochter von Ulpia Marciana, der Schwester Traians, niemanden geheiratet hätte, der geringeren Standes gewesen wäre, zumal ihr erster Ehemann senatorischen Rang hatte. Ob dieser L. Vibius zum Konsulat gekommen ist, bleibt unbekannt; wahrscheinlich ist es nicht. In den beiden Inschriften aus Assisi, CIL X 5383 und 8020, stand der Name C. Calvisius Sabinus. Sie könnten sich beide auf einen der zwei Calvisii beziehen, doch ist es ebenso möglich, dass sich die eine auf den Konsul von 39 bezieht, die zweite aber auf den Konsul von 4 v.Chr. Denn beide Calvisii waren Mitglied im collegium der VIIviri epulonum, und beide waren Konsuln. Die Wahrscheinlichkeit spricht allerdings mehr dafür, dass beide Inschriften sich auf den Konsul des Jahres 4 v.Chr. beziehen.
- Werner Eck, Universität zu Köln, Historisches Institut -Alte Geschichte, 50923 Köln Werner.Eck@uni-koeln.de