L. Vibius [---], der Vater von Sabina Augusta, und C. Calvisius Sabinus. Prosopographisch-epigraphische Klärungen, (original) (raw)

Über Sex. Vibius Gallus aus Amastris

Sex. Vibius Gallus, trecenarius, primus pilus and praefectus castrorum legionis XIII Geminae, a highly decorated soldier who had served under Domitian and Trajan, chose to settle down in the small Greek polis of Amastris in the province of Pontus et Bithynia. His descendants and wider family are to be found among the elites of this city and at least one other, Abonuteichos, holding high office, sponsoring buildings, granting benefactions. It is generally assumed that Vibius Gallus was an Amastrian by birth and that, after completing his military service, he chose to return and settle in his home city. This paper attempts to disprove this assumption. It discusses his military career, his family, the language of his inscriptions and details of the several monuments set up by himself and his family, in order to show that he was originally from one of the Western provinces and that his choice of Amasra as his home turned him into the ancestor of a new family among the elites of a Greek city.

Die Prägungen des Augustus für seine Adoptivsöhne Caius und Lucius Caesar

In: Varusschlacht im Osnabrücker Land gGmbH (Hg.), Neues Gold aus Kalkriese, Kalkriese 2016, S. 16-29.

ABSTRACT: With the new find of eight gold aurei in Kalkriese, the total number of gold coins found on the site has increased substantially. The new discovery demonstrates that gold played a significant role within the coin circulation of the early imperial era. The gold and silver coins minted by Augustus for his adoptive sons Caius and Lucius Caesar can be subdivided into several die groups according to the obverse legends, the size of the portrait and the reverse images. The coins themselves display additional indications as to how the images were engraved in the coin dies (translated by Claire Franklin). ZUSAMMENFASSUNG: Die Prägungen des Augustus für seine Adoptivsöhne Caius und Lucius Caesares, die in Gold und Silber ausgeprägt wurden, können anhand der Anordnung der Vorderseitenlegende, der Porträtgröße und der rückseitigen Darstellung in mehrere Stempelgruppen unterteilt werden. Ebenso finden sich auf den Geprägen selbst Hinweise auf die einzelnen Arbeitsschritte in denen die Münzbilder in die Münzstempel eingeschnitten wurden. RÉSUMÉ: Avec la nouvelle découverte de huit aurei en or à Kalkriese, le nombre total de pièces d'or trouvées sur le site a considérablement augmenté. Cette nouvelle découverte démontre que l'or jouait un rôle important dans la circulation des pièces au début de l'ère impériale. Les pièces d'or et d'argent frappées par Auguste pour ses fils adoptifs Caius et Lucius Caesar peuvent être subdivisées en plusieurs groupes de matrices en fonction des légendes de l'avers, de la taille du portrait et des images du revers. Les pièces elles-mêmes présentent des indications supplémentaires sur la manière dont les images ont été gravées dans les matrices (traduit avec www.DeepL.com). SOMMARIO: Con il nuovo ritrovamento di otto aurei a Kalkriese, il numero totale di monete d'oro rinvenute nel sito è aumentato in modo sostanziale. La nuova scoperta dimostra che l'oro svolgeva un ruolo significativo nella circolazione monetaria della prima età imperiale. Le monete d'oro e d'argento coniate da Augusto per i suoi figli adottivi Caio e Lucio Cesare possono essere suddivise in diversi gruppi di conii in base alle legende del dritto, alle dimensioni del ritratto e alle immagini del rovescio. Le monete stesse presentano ulteriori indicazioni su come le immagini sono state incise nelle matrici (tradotto con www.DeepL.com).

Remigius comes primi ordinis et praefectus Augustalis, Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik 109 (1995) 113–118.

113 REMIGIUS COMES PRIMI ORDINIS ET PRAEFECTUS AUGUSTALIS Herrn Professor Géza Alföldy zum 60. Geburtstag P.Heid. Inv. G 44 14 x 28,5 cm 396/7 n. Chr. Herkunft unbekannt Taf. XI Der Gegenstand dieses Amtsschreibens, das vermutlich aus der Kanzlei eines hohen Beamten der ägyptischen Diözese stammt, muß aufgrund seines fragmentarischen Zustandes weitgehend unbekannt bleiben. 1 Aufmerksamkeit verdient das Stück insofern, als es den ersten papyrologischen Beleg für einen bislang nur aus der Gesetzgebung bekannten praefectus Augustalis darstellt.

Die Adoptivkaiser Nerva, Trajan, Hadrian, Antoninus Pius, Marc Aurel und Lucius Verus

Die politische Bedeutung des Octavian beruhte anfangs auf seiner testamentarischen Adoption durch Gaius Iulius Caesar. Mit der Adoption erbte er 44 v. Chr. nicht nur den größten Teil des Privatvermögens, sondern er wurde auch Patron von Caesars Klienten. Vor allem aber konnte er sich von nun an auf die in Italien angesiedelten Veteranen des Diktators verlassen. "Du, mein Junge, verdankst alles deinem Namen", soll Marcus Antonius zu Octavian, in Anspielung auf die testamentarische Adoption durch Caesar, gesagt haben (Cicero, Philippica 13,24). Mit dem Antritt des Erbes ließ sich Octavian Gaius Iulius Caesar nennen. Begründung des Prinzipats Die formale Begründung des Prinzipats erfolgte im Januar 27 v. Chr., Begründung nachdem Octavian zuvor seinen Widersacher Marcus Antonius in der See-des Prinzipats schlacht bei Actium am 2. September 31 v. Chr. besiegt hatte. Seine Stellung als Alleinherrscher bemäntelte er, indem er dem Anschein nach die Republik wiederherstellte (res publica restituta). Feierlich legte er in der Senatssitzung vom 13. Januar 27 v. Chr. seine Ausnahmegewalt nieder und gab die Herrschaftsgewalt der Form nach zurück in die Obhut von Senat und Volk, ein Staatsakt, der gut vorbereitet war. Die tatsächliche Macht, die Gefolgschaft des Heeres, blieb Zeit seines Lebens in seiner Gewalt. Der Senat wurde zudem in einer weiteren Senatssitzung am 16. Januar 27 v. Chr. genötigt, ihm die Kommandogewalt, das imperium proconsulare, über die unbefriedeten Grenzprovinzen, in denen die meisten Legionen stationiert waren, zu übertragen. Q Adoptionen und Adrogationen (Gaius, Institutionen 1,97-99) Es sind aber nicht nur leibliche Kinder gemäß dem Gesagten in unserer Hausgewalt, sondern auch die, die wir adoptieren. Und zwar geschieht die Adoption auf zweifache Art, entweder mit Ermächtigung des Volkes oder durch die Befehlsmacht eines obersten Beamten, insbesondere des Prätors. Mit Ermächtigung des Volkes adoptieren wir solche Personen, die rechtlich selbständig sind; diese Art der Adoption heißt ,Adrogation', weil der Adoptierende ,rogiert', das heißt gefragt wird, ob er wolle, dass Adoption heißt ,Adrogation', weil der Adoptierende ,rogiert', das heißt gefragt wird, ob er wolle, dass der, den er adoptieren will, sein rechtmäßiger Sohn sei, und der der adoptiert wird, gefragt wird, ob er zulasse, dass dies geschehe; auch das Volk wird gefragt, ob es befehle, dass dies geschehe. Später kam zur Adrogation die Adoption (adoptio) im engeren Sinne. Durch diese wird jemand an Kindesstatt angenommen. Ein Gewaltunterworfener wird in die Hausgewalt (patria potestas) eines andern adoptiert, indem der Vater den zu Adoptierenden in einem Scheinprozess dreimal symbolisch an den Adoptivvater verkaufte (datio in adoptionem). Der Adoptivsohn erbte damit die Rechte und Pflichten des Adoptierenden. Mit der Übernahme des Vermögens und der Verantwortung für die Klientel des Adoptivvaters durch den Adoptivsohn wurde die Familientradition bewahrt. Die rechtliche Bindung des Adoptierten an seine eigentliche Familie wurde dadurch aufgehoben. Q Adoptionsformel (Aulus Gellius, Attische Nächte 5,19,9) Der Gesetzesantrag lautet: "Wollt ihr (velitis), befehlt ihr (iubeatis), dass L. Valerius so dem Gesetze nach der Sohn des L. Titus ist, als ob er von diesem Vater und dieser Mutter in dessen Familie geboren wurde, und dass dieser die Gewalt über dessen Leben und Tod besitzt, wie es dem Vater über den Sohn gebührt? Ist dies so, wie ich gesagt habe, so frage ich euch, ihr Quiriten?" Adoption und Adrogation erfolgten in der Zeit der Republik vor den Bürgern von Rom, wie aus der überlieferten Adoptionsformel hervorgeht. Dadurch übten sie die Funktion einer Kartellbehörde aus. Unerwünschte Machtkonzentration in der Oberschicht wurde durch das Votum der Mehrheit unterbunden, genauso wie gewünschte Verbindungen zustande kommen konnten. Schließlich kannte das römische Recht noch die testamentarische Adoption. Sie war wohl nach griechischem Vorbild konzipiert und der Erbe wurde Sie war wohl nach griechischem Vorbild konzipiert und der Erbe wurde moralisch verpflichtet, den Namen des Erblassers zu führen.