Abwehr von Devianzzuschreibung: Möglichkeiten der Sozialarbeit im Jugendgerichtsverfahren (original) (raw)

Die Jugendgerichtshilfe in Berlin, 1905–1914: Intersektionale Expertise im Umgang mit jugendlicher Devianz

Verlag Julius Klinkhardt eBooks, 2022

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Kindesschutz-und Jugendstrafverfahren als Schauplätze geschlechtlicher Subjektivierungsprozesse

Zeitschrift für Rechtssoziologie, 2006

This article contributes to the discussion of the participation rights of children from the gender perspective and examines legal procedures as a forum in which processes of gendered subjectivation occur. Findings of a study undertaken in Switzerland that compared juvenile justice and child protection procedures leading to children and juveniles being placed outside the family are presented. It is argued that both procedures contribute to the wider societal project of children's gender-specific socialisation. With regard to the number of face-to-face interactions occurring between authorities and children and/or their parents, the juvenile justice procedure can be characterised as childcentred. On a discursive level, its focus on overcoming the criminal impulse and on the exercise of self-control can be understood as supporting ideas of male socialisation. Child protection procedure on the other hand is, from a quantitative point of view, equally attentive to both children and parents and can therefore be characterised as family-centred. Discursively, this procedure potentially supports an ideal of female socialisation, defining girls and women predominantly in relation to others through the use of an image of the dependant child in need of protection.

Klägerfreundlichkeit als Prinzip des Sozialgerichtsverfahrens

2021

Institutionelle Gewährleistungen a. Verfahrensrechtliche Gewährleistungen b. Der Zugang zum Gericht aa. Das Recht auf faires Verfahren im engeren Sinne bb. Öffentlichkeit und angemessene Verfahrensdauer cc. Verhältnis zu Art. 13 EMRK Klageerhebung und Inhalt der Klageschrift in Slowenien 2. Klageerhebung a. Klageerhebung zur Niederschrift beim Gericht b. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand c. Anforderungen an den Inhalt der Klageschrift d. Strengere Anforderungen an den Inhalt der Klageschrift aa. Zwingende Bestandteile der Klageschrift bb.

Prävention von Jugendgewalt

Gewalthandlungen von und an Jugendlichen beschäftigen immer wieder die Öffentlichkeit. Auslöser sind meist Akte extremer Gewalt. Zahlre iche in den letzten Jahren im Parlament eingereichte politische Vorstösse zum Thema sind Ausdruck der öffentlichen Besorgnis. Der Bundesrat hat sich im Rahmen der aktuellen Legislaturplanung 2007 bis 2011 verpflichtet, eine vertiefte Analyse der Problemstellung vorzunehmen und eine insbesondere auf Jugendliche ausgerichtete Strategie zur Gewaltprävention zu erarbeit en, dies in Anlehnung an die Postulate Leuthard (03.3298), Amherd (06.3646) und Galladé (07.3665). Die hier unter dem Titel „Prävention von Jugendgewalt“ vorliegenden Ergebnisse der Recherchen von Manuel Eisner, Denis Ribeaud und Rahel Locher präsentieren differenziert die Entwicklung und das Ausmass von Jugendgewalt, zeigen Ursachen und Einflussfaktoren von Jugendgewalt auf und zeichnen ein umfassendes Bild der Gewaltprävention in der Schweiz. Die Autoren und die Autorin identifizieren erfolg versprechende Präventionsansätze und formulieren Empfehlungen für die Gewaltprävention in der Familie, in der Schule, im Quartier und im öffentlichen Raum. Insgesamt wurde mit der vorliegenden Expertise für Praxis und Politik eine wichtige Grundlage im Sinne eines eferenzdokumentes geschaffen, welches Orientierung und konkrete handlungsanleitungen für die Ausgestalt ung von Präventionsmassnahmen und die Entwicklung von Präventionsstrategien auf allen Ebenen bietet. Sie bildete auch eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung des bundesrätlichen Berichts zum Thema Jugend und Gewalt und enthält nützliche Empfehlungen zu unterstützenden Massnahmen auf nationaler Ebene. Das Bundesamt für Sozialversicherung zieht aus dem Bericht die Schlussfolgerung, dass trotz der vielfältigen bestehenden Massnahmen zur Prävention von Jugendgewalt, der Erfahrungsaustausch und die Wirkungsevaluation von Präventionsprogrammen noch wenig entwickelt sind. So besteht insgesamt ein ungenügendes Wissen, welche Massnahmen überhaupt existieren, welche Erfahrungen damit gemacht wurden, wie diese besser miteinander kombiniert und wie bei der Entwicklung von neuen Präventionsstrategien bereits bestehende Erfahrungen, erfolgversprechende Praktiken und bewährte Kooperationsstrukturen genutzt werden könnten. Der Bericht des Bundesrates wird hierzu Stellung beziehen. Die Veröffentlichung des hier vorliegenden Expert enberichtes erfolgt gleichzeitig mit der Expertise von Olivier Steiner „Neue Medien und Gewalt“ sowie dem Bericht des Bundesrates „Jugend und Gewalt - Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien“.