Dieter Brockmann, Michael Kühl: Mit Erfolg promovieren in den Life Sciences (original) (raw)

Montiel/Ramirez Ludeña-Von Biologie-Studenten als Kellner bis zu Richtern als Biologen

ZIS, 2010

Schon vor rund zwanzig Jahren hat Günther Jakobs zur Diskussion über das Expertenwissen bei der objektiven Zurechnung das Beispiel eines Biologiestudenten eingeführt, der als Kellner arbeitete, um sein Studium zu finanzieren. 1 In jenem Fallbeispiel wurde diskutiert, ob man den Tod eines Gastes durch die Einnahme von giftigen Früchten dem Kellner zurechnen kann, wenn dieser dank seiner speziellen Biologie-Kenntnisse wusste, dass es sich um giftige Früchte handelte, die er an den Tisch brachte. Jahre später lässt sich feststellen, dass Beispiele wie diese, die ursprünglich nur in den Gedankenexperimenten von Jakobs existierten, auch in der Realität -und sogar mit noch exotischeren Vorzeichen -auftauchen. So zeigt das Urteil des BGH vom 25.10.2006, dass die Wirklichkeit oftmals die Fiktion übersteigt. Anhand einer Auslegung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nutzten die Richter des BGH im Urteilsspruch die Gelegenheit, ihr biologisches Wissen unter Beweis zu stellen und einige fundamentale Klassifikationen, welche das allgemeine biologische Grundwissen bereitstellt, zu verabschieden. In diesem Fall hatte das Gericht entschieden, dass Pilze als eine Spezies innerhalb der Gattung der Pflanzen zu gelten hätten. Neben der Bewunderung, die man für die interdisziplinäre Ausbildung innerhalb der Rechtsfakultäten aufbringen kann, liefert der Fall Anschauungsmaterial für Strafrechtsdogmatiker, die nun nicht nur über Kellner mit biologischen Kenntnissen, sondern auch über naturwissenschaftlich bewanderte Richter diskutieren können. Wie zu beobachten sein wird, enthält das Urteil des BGH eine Reihe von umstrittenen Argumenten, die darauf abzielen, den Handel mit halluzinogenen Pilzen zu bestrafen. Es ist aber nicht das zentrale Anliegen dieses Beitrages, die Argumentationsstruktur des Urteilsspruchs detailversessen zu analysieren. Vielmehr interessiert uns hier die Grundaussage des Gerichts, wonach sich Juristen nicht an die Klassifikationen der Naturwissenschaften zu halten haben -sei es, dass die Termini ihren Ursprung in diesen Disziplinen haben oder nicht -, sondern sich an der Umgangssprache orientieren sollen. In diesem konkreten Beispiel, bei dem wir im täglichen Gebrauch Pilze den Pflanzen zuordnen, sind -nach der These des BGH -die Juristen nicht an die Unterscheidung gebunden, welche die Biologie zwischen Pilzen und Pflanzen zieht.

Eine akademische Karriere:Der Astronom Otto Heckmann im Dritten Reich

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Doktorandenkolloquium Bamberg-Nürnberg-Würzburg

2009

Vom 9. Bis 11. Januar trafen sich 15 Teilnehmerinnen des Doktorandenkolloquiums BaNüWü mit den Betreuern Anna Susanne Steinweg (Bamberg), Thomas Weth (Nürnberg) und Hans-Georg Weigand (Würzburg) im Kloster Bronnbach. Dies ist eine als Tagungsstätte umgebaute ehemalige Klosteranlage (siehe http://www.kloster-bronnbach. de/). Das Kolloquium wurde von der GDM finanziell unterstützt. Alle Beteiligten möchten sich deshalb ganz herzlich dafür bedanken. In jeweils einem ca. 30-minütigen Vortrag stellten die Doktorandinnen und Doktoranden ihre Arbeiten vor. Es schloss sich eine max. 45-minütigen Diskussion an.

Interview mit Prof. (em.) Dr. Frank-Rutger Hausmann

2016

Frank-Rutger Hausmann war Professor für Romanische Philologie (Schwerpunkt französische und italienische Literatur) in Freiburg, Aachen und wiederum Freiburg. Hausmann hat sich zudem intensiv mit der Fachgeschichte der deutschen Romanistik und der Geisteswissenschaften allgemein beschäftigt. Für die zweite Ausgabe der promptus-Interviewreihe durften wir ihn nach seiner Perspektive auf die historische und aktuelle Situation der Romanistik befragen. Er arbeitet momentan u.a. an einem Romanistenlexikon, das online veröffentlicht wird, und hat das Romanistenarchiv in Augsburg gegründet