Hereditäres Kolonkarzinom (original) (raw)
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Die Hereros sind nicht mehr deutsche Untertanen [...] Innerhalb der deutschen Grenzen wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh, erschossen. Ich nehme keine Kinder oder Weiber auf. Ich treibe sie zu ihrem Volk zurück oder lasse auf sie schießen." Mit diesem Befehl und der Abriegelung der wasserlosen Omahekehalbwüste, in die sich sein Gegner zurückgezogen hatte, besiegelte Generalleutnant Lothar von Trotha das Schicksal der Herero. Zu tausenden hatten sie ihre Stellungen am Waterberg fluchtartig verlassen und flohen vor der deutschen Schutztruppe, die sie immer tiefer in das Sandfeld trieb. Das Volk der Herero war dem Untergang geweiht, denn eine Möglichkeit zur Aufgabe gab es nicht und in der Wüste lauerte der Tod durch Verdursten und Verhungern. Doch was veranlasste den Kommandeur der Schutztruppe Lothar von Trotha zu diesem todbringenden Befehl, wissentlich, dass damit das gesamte Volk der Herero, samt Frauen und Kindern sterben würde. Die vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit dem Hereroaufstand, der den Kolonialkrieg initierte, der Kriegspraktik der deutschen Schutztruppe und dem Genozid an den Herero, zu dem anhand von ausgewählten Autoren Stellung genommen werden soll.
Der weströmische Kolonat von Konstantin bis zu den Karolingern (332 bis 861)
2009
Der Kolonat ist zunächst ein Phänomen der Spätantike. Er war eine Form der zeitlich unbeschränkten vererblichen Bodenpacht. Die personenrechtlich freien Kolonen wurden im Lauf der Entwicklung zu Pächtern, die zwischen Freiheit und Sklaverei standen. Zur Verhinderung der Landflucht und zur Sicherung des Steueraufkommens wurden sie an den Boden gebunden. Sie durften weder von dem gepachteten Land entfernt werden, noch es selbst verlassen. Ferner wurden sie dem Züchtigungsrecht des Grundherrn unterworfen und hinsichtlich der Eheschließung eingeschränkt. Im Unterschied zu den Sklaven konnten die Kolonen jedoch privates Eigentum erwerben. Die Kolonen im Frühmittelalter sind durch zahlreiche Quellenaussagen bezeugt. Der Schwerpunkt des wissenschaftlichen Interesses lag bislang aber auf der Erforschung des Kolonats in der Spätantike. Der frühmittelalterliche Kolonat, seine Erscheinungsformen und Entwicklungstendenzen sind nur in Ansätzen ausgelotet worden. Eine vertiefende Untersuchung, welche den Entwicklungen zusammenhängend von der Spätantike bis in das Frühmittelalter unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede nachgeht, fehlt völlig. Diese Lücke schließt die Studie. Kontinuitäten und Diskontinuitäten zwischen dem spätantiken und dem frühmittelalterlichen Kolonat werden aufgezeigt. Die rechtliche und soziale Stellung der Kolonen vom 4. bis zum 9. Jahrhundert wird detailliert dargestellt. Dabei bietet die Untersuchung zahlreiche neue Befunde, etwa zum personenrechtlichen Status, zur Eheschließung oder zur Nachkommenschaft der Kolonen. Die Auseinandersetzung mit den Quellen ergab überdies wichtige Konkretisierungen in Bezug auf die allgemeine Entwicklung des Kolonats in Spätantike und Frühmittelalter. So konnten die Kolonen differenziert nach Rechtsstatus in die spätantike Gesellschaftsordnung eingeordnet und die Personengebundenheit der Abgabenpflicht genau bestimmt werden. Vor allem aber wird der Nachweis geführt, dass die in römischer Tradition stehenden Kolonen als Romanen (Gallorömer) bis in die Karolingerzeit nach römischem Recht veranlagt waren. Dadurch bestand der Kolonat bis ins 9. Jahrhundert fort.
S3-Leitlinie „Exokrines Pankreaskarzinom” 2007
Zeitschrift für Gastroenterologie, 2007
Viszeral-und Transplantationschirurgie, Sektion Chirurgische Onkologie, Heidelberg Adler G et al. S3-Leitlinie "Exokrines Pankreaskarzinom"… Z Gastroenterol 2007; 45: 487 -523 Patienten mit Peutz-Jeghers-Syndrom haben ein 36 bis 42 %iges Lebenszeitrisiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken. Evidenzstärke 2a, starker Konsens Anmerkungen Zwei Untersuchungen belegen das deutliche erhöhte Pankreaskarzinomrisiko bei Patienten mit Peutz-Jeghers-Syndrom [88, 89]. Patienten mit FAMMM-Syndrom (inklusive Pankreas-Karzinom-Melanom-Syndrom) haben ein bis zu 17 %iges Lebenszeitrisiko, an einem Pankreaskarzinom zu erkranken Evidenzstärke 2b, starker Konsens Adler G et al. S3-Leitlinie "Exokrines Pankreaskarzinom"… Z Gastroenterol 2007; 45: 487 -523 Leitlinie 495
Rezidivierendes Talgdrüsenkarzinom der Schulter
Journal der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft, 2020
Rezidivierendes Talgdrüsenkarzinom der Schulter Recurrent sebaceous carcinoma on the shoulder Sehr geehrte Herausgeber, ein 76-jähriger Mann stellte sich mit einer seit sechs Wochen bestehenden zystischen Läsion von etwa 2 × 3 cm Größe an seiner linken Schulter vor. Eine Probebiopsie wurde durchgeführt und histopathologisch zeigte sich ein gut umschriebener, multinodulärer Tumor, der aus germinativen Zellen mit einigen beigemengten reifen Sebozyten bestand. Ein Sebaceom wurde diagnostiziert und eine komplette Entfernung wurde empfohlen. Nichtsdestotrotz war die nachfolgende Exzision unvollständig. Vier Wochen später entwickelte der Patient zahlreiche rötliche Knötchen in unmittelbarer Nachbarschaft zu der vorbestehenden Narbe (Abbildung 1). Die Clinical Letter Abbildung 1 Klinisches Bild der linken Schulter mit multiplen rötlichen Knötchen in Nachbarschaft zu einer Narbe. Dermatopathologie This is an open access article under the terms of the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs License, which permits use and distribution in any medium, provided the original work is properly cited, the use is non-commercial and no modifications or adaptations are made.