Die Durchsetzung der satzinternen Großschreibung in Norddeutschland am Beispiel der Hexenverhörprotokolle (original) (raw)

Hexenverhörprotokolle als sprachhistorisches Korpus

Die Deutsche Nationablbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 16577 3 Gedrucktes Werk: ISBN 978 3 503 16577 3 eBook: ISBN 978 3 503 16578 0 Alle Rechte vorbehalten

Die Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. Konjunkturen, Strukturen und Akteure

Oliver R. Schmidt, Ulrike Schowe, Niels Reidel (Hgg.): Du Hexe! Opfer und ihre Häscher, Katalog zur Ausstellung im Sauerland-Museum. Museum und Kulturforum Südwestfalen, Arnsberg, 24. März bis 4. September 2022, S. 10-21, 2022

Einführender Katalogbeitrag zu Geschichte und Phänomenologie der frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen im kurkölnischen Herzogtum Westfalen. Präsentiert wird auf „Academia.edu“ die noch ungesetzte Abgabefassung des Katalogbeitrags (ohne Abbildungen und die endgültige Paginierung)!

Deutsche Kanzleisprache in Hexenverhörprotokollen der Frühen Neuzeit

2005

Der Aktenausschnitt enthält Untersuchungspunkte ("Typus: Ob es wahr sei, dass …"), zu denen die vor Gericht gebrachte Hebamme Hille Blomers Stellung nehmen soll. Ihre Verteidigung ist im Anschluss dokumentiert. Zwei Delikte werden ihr unterstellt: Milchzauber und Kindsverhexung. Interessant ist u.a. der mehrere Male geäußerte Vorwurf, sie habe ihre Verdächtigung als zeubersche ungeahndet stehen lassen. Das Protokoll dokumentiert eine Befragung ohne Folter, in der die Verhaftete sämtliche Vorwürfe vehement zurückweist. In einem darauf folgenden peinlichen Verhör wird Hille Blomers die Hexerei gestehen. Ehe es zu einer Verurteilung kommt, stirbt sie in der Haft. Schrift und Sprache Der Text ist hochdeutsch grundiert, in einer Reihe von Fällen finden sich allerdings niederdeutsche Formen, vgl. z.B. die unverschobene Media in dhoeren oder der Reibelaut in gesacht, vor allem aber die niederdeutsche Lexik wie puggen, verKens, verqwynungh etc. Der Schreiber hat eine eigenwillige Groß-und Kleinschreibung, die nicht normalisiert wurde, da eindeutig verschiedene Graphe benutzt werden, vgl. etwa gewicKelt und Lembecke auf der Faksimileseite. Die Entscheidung, ob Minuskel oder Majuskel anzusetzen ist, ist erschwert bei d , h , v , w und z. Diese Zeichen variieren überwiegend nur in der Buchstabengröße. Erwähnenswert ist die häufig gebrauchte doppelte Negation in der Aussagewiedergabe.

" Verdorrende Bäume und Brote wie Kuhfladen " … unter diesem Titel erschien 2003 Niklaus Schatzmanns Dissertation zu den spätmittelalterlichen Hexenprozessen in der Leventina. Eine Würdigung

2017

Wenn in einem historischen Kontext von "verdorrenden Bäumen und Broten wie Kuhfladen" die Rede ist, so muss -wie die Eingeweihten ahnen -Zauberei, ja vielleicht sogar die ungleich schwerer wiegende Hexerei im Spiel sein. Und in der Tat: Unter dem angeführten Titel ist im Jahr 2003 die mediävistische Doktorarbeit von Niklaus Schatzmann zu den Anfängen der Hexenverfolgungen auf der Alpensüdseite 1 , präziser: im Livinental oder -wie man heute häufiger sagt -in der Leventina, im Druck erschienen. Dieses Werk ist -wir alle kennen Niklaus Schatzmanns Werdegang -sein magnum opus geblieben. Es ist bis heute nicht ersetzt worden und kann deshalb mit Fug und Recht als Standardwerk bezeichnet werden. Das ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass historische Forschungsarbeiten -und das gilt in besonderem Maße für Arbeiten in der Mediävistikeine ausgesprochen lange Halbwertszeit haben, eine viel längere jedenfalls als etwa Untersuchungen aus den Gebieten der Naturwissenschaften oder der Medizin. Dies trifft überdurchschnittlich oft auf landeskundliche Themen zu, bei denen es mitunter sehr lange gehen kann, bis sie von Neuem aufgenommen und gegebenenfalls revidiert werden. Eine solche landeskundlich angelegte mediävistische Arbeit ist Niklaus Schatzmanns Dissertation, wobei ihr die gerade erfolgte Charakterisierung nicht gerecht wird. Im Gegenteil: Die Arbeit verfolgt einen viel breiteren Erkenntnisgewinn, behandelt sie doch mit den beginnenden Hexenverfolgungen eine Erscheinung, die in der Frühen Neuzeit zu einem gesamteuropäischen Phänomen werden sollte.

Freiburger Hexenprozesse im Längsschnitt. Zu einer neuen Quellenedition (15.-18. Jh.) [Neu: Volltext]

Freiburger Geschichtsblätter 100 (2023), 2023

The review essay presents: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg. Erster Teil: Stadtrechte. Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg. Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, 2 Teilbände (durchpaginiert), hg. von Rita BINZ-WOHLHAUSER und Lionel DORTHE, Basel 2022 (Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen. IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg).

Zur spätmittelalterlichen Hexenverfolgung in der heutigen Westschweiz. Ein Forschungsbericht

zeitenblicke 1 (2002), Nr. 1 [08.07.2002], 2002

Dass in der Westschweiz besonders frühe, das heißt spätmittelalterliche Hexenverfolgungen stattgefunden haben, ist der Forschung spätestens seit Joseph Hansen bekannt [1] und vor rund einem Jahrzehnt eindringlich von Carlo Ginzburg [2] und insbesondere Andreas Blauert [3] in Erinnerung gerufen worden. Das Seminar für mittelalterliche Geschichte an der Universität Lausanne (Prof. Agostino Paravicini Bagliani) nahm diese Anregungen auf und begann sich seit ungefähr 1990 intensiv mit einem Register zu beschäftigen, das im Staatsarchiv des Kantons Waadt liegt und die Protokolle von rund dreißig Hexenprozessen aus dem 15. Jahrhundert enthält.[4] Gleichzeitig begann Kathrin Utz Tremp, damals Oberassistentin für mittelalterliche Geschichte an der Universität Lausanne, mit der Edition von zwei Waldenserprozessen, die 1399 und 1430 in Freiburg stattgefunden hatten. Es stellte sich rasch heraus, dass sowohl der zweite Freiburger Waldenserprozess als auch die ersten Westschweizer Hexenprozesse (seit 1438) von ein und demselben Inquisitor geführt worden waren: dem Dominikaner Ulrich von Torrenté (um 1420-1445).[5] Ulrich von Torrenté kann als eigentlicher Begründer einer ständigen Inquisition in der Westschweiz gelten, die um 1440 einen ersten Höhepunkt erreichte. <2> Die im Register Archives cantonales vaudoises, Ac 29, überlieferten frühen Hexenprozesse wurden im Rahmen von Lizentiatsarbeiten in den "Cahiers lausannois d'histoire médiévale" ediert und kommentiert.[6] Als letzte erschienen