Tagungsberichte
74. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (original) (raw)

Diskussionsbeiträge der Strafrechtslehrertagung 2003 in Bayreuth

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 2003

Vom 30. Mai bis 1. Juni 2003 fand an der Universität Bayreuth die Tagung der deutschsprachigen Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer statt, die von den Professoren Otto, Dannecker und Schmitz sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgezeichnet organisiert wurde. Die Themenliste der Vorträge spiegelt die Vielfalt der Fragen wider, mit denen sich die Strafrechtswissenschaft gegenwärtig beschäftigt, wie etwa die Problematik des Sponsoring, des Kapitalmarktschutzes und der Humangenetik sowie die Möglichkeit, "konsensuale" Prinzipien in das deutsche Strafverfahrensrecht zu integrieren.

Diskussionsbeiträge der Strafrechtslehrertagung 2009 in Hamburg

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 2009

Linie. Radbruch werde dann aus der Philosophie subsumiert. Er sei aber auch Kriminalpolitiker gewesen. Wenn sich sein Liszt-Verständnis in den 1920er Jahren durchgesetzt hätte und nicht das Kohlrausch-Verständnis, dann wäre die Zweckorientierung des Strafrechts eine andere geworden. Geschichte als Wissenschaft wiederhole oft die Geschichte der mächtigen Repräsentanten. Diejenigen, die die vernünftigen Gedanken gehabt hätten, die Vormbaum jetzt wieder verstärken wolle, hätten im 20. Jahrhundert leider immer verloren. Herr Vormbaum erwiderte, Geschichte sei nun einmal geschehen, und man habe sie vor sich liegen. Deshalb habe er nur sehr vorsichtig geschichtshypothetische Überlegungen angestellt. Zu der Frage, ob die Radbruch-Linie wirklich so viel Besseres gebracht hätte, sagte Vormbaum, es gebe einiges bei Radbruch, das den positiven Eindruck relativiere. Wenn man den Entwurf von 1922, den sog. Entwurf Radbruch, dessen positive Rezeption vor allem auf das Vorwort des Liszt-Schülers Eberhard Schmidt zur Erstveröffentlichung in den 1950er Jahren zurückgehe, näher ansehe, so zeigten sich einige problematische Punkte, wenngleich ihm natürlich andere Entwürfe vorangegangen seien, deren Fortschreibung er zu einem Teil sei. So seien zum Beispiel in dem Entwurf von 1922 die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gegenüber den vorherigen Entwürfen radikal zurückgefahren. Natürlich sei ihm Radbruch lieber als viele andere; ob aber die Entwicklung mit ihm so viel besser gewesen wäre, sei zweifelhaft. Professor Weber (Tübingen) unterstützte den Referenten und erklärte, die Strafrechtslehrer machten in jedem Lehrbuch große Ausführungen zur Subsidiarität des Strafrechts, zum Strafrecht als ultima ratio. Schaue man aber in der Rechtsprechung nach, so finde sich nicht eine Entscheidung-er habe jedenfalls keine gefunden-, die sage, eine bestimmte Strafvorschrift sei unwirksam oder illegitim, weil sie den ultima ratio-Grundsatz verletze. Andererseits sei die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch, die Herr Vormbaum erwähnt habe, und nach der eine Pflicht des Gesetzgebers zum Pönalisieren bestehe, vereinzelt geblieben. Insgesamt könne man daher sagen, dass die verfassungsrechtliche Rechtsprechung sich heraushalte. Eine zweite Bemerkung betreffe ebenfalls ein Problem der Subsidiarität. Es sei gestern Abend bereits von Dekan Berger angesprochen worden, der sich auf ein ihm, Weber, ebenfalls nahe liegendes Gebiet, das Urheberstrafrecht, konzentriert habe: Um Angriffe auf fremdes Geistesgut, zum Beispiel im Internet, zu unterbinden, solle man primär auf technische Schutzmöglichkeiten setzen und damit Strafdrohungen entbehrlich machen. Der deutsche Gesetzgeber habe es dagegen fertig gebracht, unlängst einen Tatbestand in das Urheberstrafrecht einzustellen-§ 108 b UrhRG-, der jetzt im Vorfeld der unerlaubten Vervielfältigung bereits Angriffe auf technische Schutzmaßnahmen unter Strafe stelle. Damit werde der Subsidiaritätsgedanke ad absurdum geführt und das Strafrecht gerade ausgedehnt.-Es werde gern gesagt, man sei durch europäische Vorgaben verpflichtet, Strafgesetze zu schaffen. Das sei aber in diesem Falle gerade nicht so. Hier habe das Europarecht nicht dazu

IFB-Rezension Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts : Deutschland-Österreich-Schweiz / Peter Häberle ; Michael Kilian ; Heinrich Wolff.-Berlin [u.a.] : De Gruyter, 2015.

C GESELLSCHAFTSWISSENSCHAFTEN CK RECHT; VERWALTUNG CKA Recht, Rechtwissenschaft Staatsrecht Deutschsprachige Länder BIOGRAPHIENSAMMLUNG 15-1 Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts : Deutschland-Österreich-Schweiz / Peter Häberle ; Michael Kilian ; Heinrich Wolff.-Berlin [u.a.] : De Gruyter, 2015.-XXII, 1058 S. : Ill. ; 24 cm.-ISBN 978-3-11-030377-3 : EUR 149.95 [#4032] Die Bedeutung des Staates für das menschliche Zusammenleben ist kon-trovers. "Den Staat denken" ist aber gerade in Zeiten der Globalisierung ei-ne Notwendigkeit, weil nur ein auf seine wesentlichen Funktionen achtender Staat dauerhaft und nachhaltig Sicherheit, Recht und Freiheit gewährleisten kann. 1 Es ist aus diesem Grund eine wesentliche Frage, was die Staats-, Politik-und Rechtswissenschaft zu diesem Problem des Staates heute bei-zutragen haben-soweit es eine Staatswissenschaft überhaupt noch gibt. 2 Soweit es die Rechtswissenschaft, und hier vor allem das öffentliche Recht betrifft, ist der Staat ein selbstverständlicher Forschungsgegenstand und Bezugspunkt. Der vorliegende Band 3 bietet nun einen Einblick in das staats-rechtliche Lebenswerk von 70 Staatsrechtlern des 20. Jahrhunderts aus 1 Vgl. Den Staat denken : der Leviathan im Zeichen der Krise / Rüdiger Voigt.-2. Aufl.-Baden-Baden : Nomos-Verlagsgesellschaft, 2009.-368 S. ; 23 cm.-(Staatsverständnisse ;12).-ISBN 978-3-8329-3909-0 : EUR 44.00 [#0277].-Rez.: IFB10-1 http://ifb.bsz-bw.de/bsz303091665rez-1.pdf-Siehe auch Die Kategorie öffentlicher Güter als Grundlage der Staatstheorie und Staatswissenschaft : / Hartmuth Becker.-Berlin : Duncker & Humblot, 2002.-224 S. ; 24 cm.-(Volks-wirtschaftliche Schriften ; 523).-Zugl.: Potsdam, Univ., Diss., 2001.-ISBN 3-428-10768-3 : EUR 76.00 sowie jüngst vom selben Verfasser: Versachlichung und Entpolitisierung der staatlichen Praxis : ein polizeiwissenschaftlicher Ansatz / Hartmuth Becker.-Treuenbrietzen : Telesma-Verlag, 2014.-294 S. ; 22 cm.-ISBN 978-3-941094-16-1 : EUR 39.80. 2 Staatsdenken : zum Stand der Staatstheorie heute / Hg. von Rüdiger Voigt.-Baden-Baden : Nomos, 2015.-Siehe auch als Nachschlagewerk zu einzelnen Denkern: Handbuch Staatsdenker / Rüdiger Voigt ; Ulrich Weiß (Hg.). Unter Mit-arb. von Krisztina Adorján.-Stuttgart : Steiner, 2010.-462 S. ; 25 cm.-(Rechts-philosophie).

Diskussionsbeiträge der Strafrechtslehrertagung 2013 in Zürich

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 2014

Vom 9.-12. Mai 2013 fand in Zürich die 35. Tagung der deutschsprachigen Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zum Generalthema "Strafrechtliche Probleme des Finanzplatzes" statt. Die Organisation der Tagung lag maßgeblich in den Händen von Professor Wohlers und seinem Team, das zusätzlich zum Tagungsprogramm ein vielfältiges Begleitprogramm auf die Beine stellte. Zum Generalthema waren für den Freitag und Samstag Referate von Professor Wohlers (Zürich), Professor Rotsch (Gießen), Professor Kölbel (München), Professor Bung (Passau), Professorin Zerbes (Bremen) und Professorin Gless (Basel) angesetzt, an die sich jeweils Diskussionsrunden anschlossen. Für die sonntägliche Podiumsdiskussion wurde das Thema "Strafrechtliche Regelung der PIDnotwendiger Schutz der Menschenwürde oder hypokritische Gesetzgebung?" ausgewählt. Hier machten Impulsreferate von Professorin Tag (Zürich), Professor Schroth (München) und Professor Duttge (Göttingen) das Publikum mit dem medizinstrafrechtlichen Normenkomplex und wichtigen Kritikpunkten vertraut, was eine lebhafte und kontroverse Diskussion ermöglichte. Nachfolgend wird von den Diskussionen berichtet, die im Anschluss an die auf der Tagung gehaltenen Referate geführt worden sind, wobei der "Original-Ton" der Wortmeldungen möglichst beibehalten wurde.