Zur Begründung des Eigentums beim jungen Hegel. (original) (raw)
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Schweizerische Zeitschrift für Philosophie, 2020
This contribution considers the challenges of a 'presuppositionless beginning' in Hegel's Logic and Marx's Capital as the challenges of a common method that emphatically thematises the conceptual relation between essence and appearance. I will argue that Hegel's categories of Being and Nothing at the beginning of the Logic, or the theme of immediacy/mediation, bear a structural resemblance to Marx's thematization of commodity exchange at the beginning of Capital. For both Hegel and Marx, the beginning is never presuppositionless, but presupposes the totality of conceptual relations of which it is but one moment. This marks the critical function of their respective methods, whose strength lies with the analysis of reified or fetishized presentations of thought, and capitalist relations of production, respectively. Dass die Feiern zum 200. Geburtstag von Karl Marx, dem meistrezipierten Denker aller Zeiten, im Jahr 2018 weltweit Symposien, Konferenzen, Workshops, Vorlesungsreihen und den einen oder anderen honorigen Leitartikel in der bürgerlichen Presse hervorbrachten, war alles andere als selbstverständlich. In einer Zeit, in der sich der oft von den Wirtschaftsfakultäten dominierte universitäre Betrieb in den Dienst der Wirtschaft stellt, anstatt sie wissenschaftlich, das heisst kritisch, zu reflektieren, wäre durchaus möglich, dass man Marx mit dem Verweis auf den "Untergang des Realsozialismus" vor 30 Jahren beflissen ignoriert und weiter zur neoliberalen Tagesordnung übergeht (auch das wurde freilich getan). Unnötig zu sagen, dass die Fülle von Leitartikeln, Aufsätzen und Diskussionsbeiträgen in und ausserhalb der Universität in Bezug auf Qualität, ja bereits Richtigkeit der über Marx verbreiteten Hypothesen einiges zu wünschen übrigliess. So gab der Economist in einem Artikel zum Marx-Jubiläum die elfte Feuerbachthese À "Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert;e s kömmt drauf an, sie zu verändern" À folgendermassen wieder: "Marx claimed that the point of philosophy was not just to understand the world but to improve it." 1 Von dieser Aushöhlung des Primats der Praxis beim jungen Marx ist es dann nur ein kleiner Schritt zur Verkehrung ins Gegenteil der theoretischen Grundlage des älteren Marx: "Marx argued that capitalism is in essence a system of rent-seeking: rather than creating wealth from nothing, as they like to imagine, capitalists are in the business of expropriating the wealth of others." 2 1
Archiv für Geschichte der Philosophie, 2000
By re-evaluating all available sources this paper shows that Hegel's Preface to the Phänomenologie des Geistes, despite his protestations to the contrary, is directed against Schelling's programme Darlegung des wahren Verhältnisses der Naturphilosophie zu der verbesserten Fichteschen Lehre (1806). The hints that Schelling took from Hegel's Preface are followed up to the System der Weltalter (1827). This paper shows, firstly, how Schelling's conception of a system changes from the Freiheitsschrift onwards on the basis of suggestions from Hegel's Phänomenologie; and secondly, how Schelling criticises Hegel at this time. Schelling appropriated fundamental ideas from Hegel to such an extent that he even uses the expression ‚Phänomenologie des Geistes' to characterise his own systematic development after his natural philosophy. Die sogenannte ‚Entfremdung' zwischen Schelling und Hegel 1 -nachdem seit Schellings Wechsel von Jena nach Würzburg der briefliche Kontakt zwischen ihnen im Jahr 1804 zunächst aussetzte und trotz eines kurzen Wiederauflebens in der Zeit rund um das Erscheinen von Hegels Phänomenologie des Geistes im Frühwinter 1807 endgültig versiegte -gilt gemeinhin nur als schon zu erwartende Bestätigung einer 1 Vgl. die reichhaltige Materialsammlung "Schelling und Hegel. Ihre Entfremdung" von Horst Fuhrmans 1962, 451-553, sowie die ausgewogen urteilende Darstellung von Hermann Krings 1977; ergänzend s. auch Wilhelm G. Jacobs 1998, bes. 79 f. Andere Publikationen zum Verhältnis zwischen Schelling und Hegel betreffen entweder allein die erst spät explizit gewordene Kritik Schellings an Hegel (vgl. z.B. Düsing 1977; Theunissen 1977; Horstmann 1986; Frank 1989; Ehrhardt 1992) oder aber beschränken sich auf naturphilosophische Kontexte, die besonders die frühere Zeit beider angeht (z.B. Bonsiepen 1981; Moiso 1986). Dabei entgeht den auf die spätere Zeit konzentrierten Autoren, daß, wie hier gezeigt wird, wichtige Motive von Schellings dann erst explizit werdender Kritik an Hegel, aus der Zeit seiner Auseinandersetzung mit Hegels "Phänomenologie des Geistes" zu stammen scheinen.
Logische und raumzeitliche Realität bei Hegel
Realität und Wirklichkeit gelten in der Umgangssprache als einerlei, doch in der Philosophie bekanntlich nicht. Mögliche-Welten-Theoretiker wie Leibniz oder Lewis etwa attestieren allen Welten Realität, Sachhaltigkeit; aber nur einer von ihnen, Leibniz der besten, Lewis der je eigenen, Wirklichkeit. Oder denken wir an Kant, der die Realität als eine Kategorie der Qualität und die Wirklichkeit als eine Kategorie der Modalität konzipiert, oder eben auch an Hegel, der die Realität zu Beginn der Seinslogik und die Wirklichkeit am Ende der Wesenslogik abhandelt. Klarerweise also sind Realität und Wirklichkeit in philosophischer Perspektive verschieden. Die Realität, wie sie als Denkbestimmung in Hegels Logik und wie sie in seiner sogenannten Realphilosophie figuriert, ist das Thema des Vortrags. Aber auch die Kategorie der Wirklichkeit wird später noch kurz und en passant mit in den Blick genommen werden. Wenn es um Hegel geht, empfiehlt es sich, mit Kant zu beginnen, damit Hegels Position bestimmter hervortritt. Nach Kant sind Kategorien erstens Allgemeinbegriffe, also Prädikate zu möglichen Urteilen und somit unvollständige diskursive Gedanken, denen für sich keine behauptende Kraft, kein Wahrheitsanspruch zukommt. Frege nennt Allgemeinbegriffe daher ungesättigt und ergänzungsbedürftig. Das gilt für alle diskursiven Begriffe, auch und erst recht für die empirischen. Zweitens aber sind Kategorien nach Kant Begriffe des reinen Verstandes. Rein heißt hier: frei von allen empirischen Einsprengseln. Auch der Begriff der Realität ist in diesem Sinne rein. Aber das, worauf er zutrifft, ist es nicht. Ganz im Gegenteil, das Reale ist, drittens, "das, was einer Empfindung überhaupt korrespondiert; dasjenige also, dessen Begriff an sich selbst ein Sein (in der Zeit) anzeigt" (KrV A 143/B 182). Viertens brauchen Begriffe Anwendungsbedingungen, die zu ihrem Inhalt gehören als Hinweise, worauf sie anzuwenden sind und worauf nicht. Kant nennt diese Hinweise Schemata. Reine Begriffe haben reine Schemata. Also muss es neben dem Verstand eine weitere Quelle reiner Vorstellungsinhalte geben. Und hier kommen wir zu einer großen Kantischen Innovation: Er traut der Sinnlichkeit reine, nichtempirische Anschauungsinhalte zu, die durch die Einbildungskraft mit den diskursiven Inhalten des Denkens vermittelt werden. Für reine Verstandesbegriffe ist daher die rein anschauende Imagination mitkonstitutiv. Sie ergänzt beispielsweise die Form des bejahenden Urteils durch das Schema einer in der Zeit variierenden intensiven Größe der Materie der Empfindung zu dem reinen Verstandesbegriff der Realität.
Die Person, als an-und-für-sich-freier Wille eines Menschen, ist von Hegel in seiner Rechtsphilosophie als abstrakter Begriff des Rechts und darin sein erstes Element gedacht. Die von Hegel beanspruchte logische Entwicklung soll hier in ihren einzelnen Folgerungsschritten vom Willen hin zur Rechtsperson und weiter zum Eigentum näher betrachtet werden. Hegels kategorialen Elemente des Rechts werden dabei einerseits in ihrer Essentialität wie ihrem tatsächlichen Vorkommen gewürdigt. Andererseits wird ihr Inhalt kritisch gegen Hegel beurteilt, und seine logischen Verknüpfungen dieser Kategorien werden begründet verworfen. Die Darstellung von Hegels Vorgehensweise mündet in einer alternativen Erklärung seiner elementaren Rechtskategorien Person und Eigentum.
prae|faktisch : ein Philosophieblog, https://www.praefaktisch.de/hegel/hegels-nuetzlichkeit/, 2021
In seiner "Phänomenologie des Geistes" hat Hegel eine Dialektik der Aufklärung formuliert, die für die kritische Theorie der ersten Generation schulbildend wurde. Die dialektische Diagnose lautet: Im Prozess ihrer Verwirklichung zerstört sich die Aufklärung selbst. Die dialektische Diagnose, dass Aufklärung zwar Freiheit zum Ziel, aber Herrschaft und Mord zum Resultat hat, teilen Horkheimer und Adorno mit Hegel. Der Kern dieses Problems liegt – bei Horkheimer und Adorno wie bei Hegel – im Zusammenhang von Freiheit und Nützlichkeit. Weil aufklärerische Freiheit an das Prinzip der Nützlichkeit gebunden ist, führt Befreiung in Herrschaft. Horkheimers und Adornos Aneignung von Hegels Konzept der Nützlichkeit ist allerdings – wie ich in diesem Beitrag zeige – vereinseitigend. Ein anderer Rückgang auf dieses Konzept könnte demgegenüber eine Perspektive auf „einen positiven Begriff“ von Aufklärung öffnen, den vorzubereiten Horkheimer und Adorno zum Ziel ihrer Kritik erklären.
Das Paradox von Hegels Jenaer Logik
Zeitschrift für philosophische Forschung, 2018
In the Jena course catalog for the summer semester 1806, Hegel announced a lecture course on "Logic, according to my forthcoming book System of Science". Yet two years later, in May 1808, he wrote to his friend Niethammer that he had barely laid the ground for his logic in Jena, and that it was only now beginning to take shape. What, then, was the "logic" of 1806 that was ready for publication? And why did Hegel come to think that it was ungrounded? This paper sheds light on these questions by examining the origin of Hegel's conception of a speculative logic, and by tracing its various metamorphoses prior to its final publication in 1812-16.
Zur Formalismus-Kritik Hegels an Kant vor dem Hintergrund der Autonomie-Lehre
Die Bachelor-Arbeit enthält die klassische Kritik Hegels an der Durchführbarkeit einer Bestimmung des ethisch Gesollten durch den Kategorischen Imperativ. Nach (i) einer Näherung an das Thema der Kantischen Ethik über den Begriff der Selbstgesetzgebung werden in Abschnitt (ii) der Arbeit die konzeptuellen Wesensmerkmale des Kategorischen Imperativs (Unbedingtheit des Gesetzes, reine (apriorische) Form des Gesetzes) anhand Kants Argumentation rekonstruiert. Die klassische Kritik Hegels am "leeren Formalismus" der kantischen Ethik baut in (iii) auf diesen Überlegungen Kants auf und werden in dieser Arbeit als immanente Kritik und als Einklage der Geschichtlichkeit der menschlichen Existenz behandelt. In (iiii) folgt ein Ausblick oder Rückblick mit dem Versuch einer Verteidigung des (kantischen) Prinzips der Universalisierung von Maximen im Rahmen einer Rekonstruktion von menschlichen Praktiken.