Menschenrecht und Menschenbild: Zur Psychologie des Rechts auf Wahrheit (original) (raw)
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Menschenbild und Menschenrechte
Zeitschrift für Philosophische Forschung 72/3, 380-409, 2017
This article investigates into the human rights’ idea of the human being (Menschenbild). In a first step, the common critique of the idea that systems of rights have a Menschenbild is rejected on basis of a detailed definition of the concept of Menschenbild and a differentiation between thick and thin concepts of the human being. In a second step, the concept of the human being, as it underlies the three most important human rights documents, is elaborated; it is shown that this concept is centred on the ideal of the free, rational and good human being.
Menschenrechte und Menschenbilder : eine anthropologisch-hermeneutische Reflexion
2013
Die in diesem Band versammelten Beiträge gehen dem zugleich engen wie spannungsreichen Verhältnis von Menschenrechten und Demokratie nach. Neben ideengeschichtlichen, rechtshistorischen und systematischen Überlegungen in Bezug auf die ursprünglich revolutionäre Verschränkung beider Ideen werden philosophische, politikwissenschaftliche und völkerrechtliche Forderungen nach einem universellen >Menschenrecht auf Demokratie< diskutiert. Zudem geraten die empirischen Chancen, Konsequenzen und Unwägbarkeiten einer weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte in den Blick, die demokratisch legitimiert sein muss, zugleich aber von sehr spezifischen politischen, kulturellen, religiösen, sozialen, ökonomischen und oftmals direkt undemokratischen Kontexten abhängig ist.
Wahrheit als Freiheit. James Mensch über das Verhältnis von Bewegung und Recht bei Patočka
AUC INTERPRETATIONES, 2018
In his book Patočka's Asubjective Phenomenology: Toward a New Concept of Human Rights, published in 2016, James Mensch analyses Jan Patočka's phenomenology of the movement of human existence, showing the extent to which Patočka follows European philosophical traditions, above all Aristotle, and interprets central concepts like movement, existence, essence, body and soul in a new way. Mensch explains that for Patočka, the care for the manifestations of existence in the context of its movements as the ontological framework for human rights will only be fulfilled under the condition that in the public space of mutual understanding, the rights of free speech and free exchange are guaranteed and the single existence can realise his or her explicit freedom that is at the same time always related to and dependent on the Other. This result lays the ground for further questions around the relationship of care and right within an intercultural context, in particular in regard to basic characteristics of law practices in the life-world of Australian Aborigines.
Die – menschliche – Wahrheit ist perspektivisch
Das Bild vom Menschen und die Ordnung der Gesellschaft, 2019
Die-menschliche-Wahrheit ist perspektivisch 5 Die-menschliche-Wahrheit ist perspektivisch 5 Die-menschliche-Wahrheit ist perspektivisch Bis jetzt haben wir uns vor allem mit der Wahrheit von Aussagen befasst. Eine Aussage ist wahr, wenn der Inhalt der Aussage dem tatsächlichen Zustand der Dinge, über die eine Aussage gemacht wird, entspricht. Wir haben jedoch auch erwähnt, dass in dem Akt, in dem wir die Existenz eines Zustands der Dinge behaupten, immer und unvermeidlich das Subjekt mit einbezogen ist, das behauptet, dass sich die Dinge so und nicht anders verhalten. Das Subjekt ist auf zwei Arten mit einbezogen. Erstens sieht das Subjekt die Wahrheit immer von einem besonderen Standpunkt aus. Wenn wir einen Berg betrachten, können wir ihn nicht gleichzeitig von Norden und von Süden aus sehen. Wir können ihn selbstverständlich sowohl von Norden als auch von Süden aus sehen, aber doch eben nur in zwei aufeinander folgenden Zeitabschnitten. Wir können auch eine graphische Abbildung des Berges anfertigen, die ihn von allen Seiten zeigt, aber dies wäre eine Abbildung, nicht der Berg selbst. In diesem Dilemma zeigt sich im Grunde die-relative-Wahrheit des Relativismus: Jede Erkenntnis steht in einer Relation zur Positionierung des erkennenden Subjektes. Nur Gott erkennt zur gleichen Zeit von allen Seiten her. Der Gedanke der göttlichen Erkenntnis oder-wenn man eine weniger theologisch gefärbte Redeweise verwenden möchte-der Gedanke einer perspektivischen beziehungsweise perspektivlosen Erkenntnis ist notwendig, um die unterschiedlichen perspektivischen Erkenntnisse zu rechtfertigen und um deren Vergleich sowie die Suche nach einem letzten Zusammenhang zwischen diesen zu gestatten. Andererseits ist diese göttliche, perspektivlose Erkenntnis für jedes endliche erkennende Subjekt unerreichbar. Wir sind hier in der Nähe des Kantischen Begriffes von Gott als einer Idee der Vernunft, die zugleich notwendig wie unbeweisbar ist: notwendig in ihrer Eigenschaft als Idee, oder auch als transzendenter Horizont des Denkens, aber unbeweisbar, was ihre Existenz betrifft.
Das Recht, Rechte zu haben ‒ Hannah Arendt und die Menschenrechte
Menschenrechte und Menschenwürde, 2022
Das Recht, Rechte zu haben - Hannah Arendt und die Menschenrechte Dr. Alfred Berlich Zusammenfassung Kurz nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (1948) wendet sich Hannah Arendt in einem Zeitschriftenbeitrag (1949) und im zweiten Teil ihres Werks „The Origins of Totalitarianism“ (1951) kritisch gegen das von den UN vertretene Konzept der Menschenrechte und deren naturrechtliche Fundierung. Der Text gibt einen Einblick in die Grundlagen von Hannah Arendts politischer Philosophie und zeigt auf, wie sich daraus das ihrer Auffassung nach einzige Menschenrecht, „das Recht, Rechte zu haben“, begründen läßt. Dabei werden ihre vor allem durch Aristoteles geprägten Ausführungen zum politischen Handeln in „Vita activa“ (1958), ihre Beschreibung des politischen Glücks und der Freiheit des Anfangen Könnens in „On Revolution“ (1963) sowie ihre Kritik der Menschenrechte auf naturrechtlicher Basis in „Die Ursprünge totalitärer Herrschaft“ beleuchtet. Als entscheidender Punkt für die Herleitung es Rechts, Rechte zu haben, wird herausgearbeitet, daß der Mensch als Zoon Politikon seinem Wesen nach auf das Miteinander Handeln in einem Politischen Gemeinwesen angewiesen ist. Nur als Bürger eines Gemeinwesens kann er wahrhaft Mensch sein. Das Recht, in einem Gemeinwesen (Bürger-)Rechte zu haben ist für Hannah Arendts daher ein Menschenrecht. Warum aber ist es das einzige Menschenrecht? Hannah Arendt zufolge führt eine naturrechtliche Begründung von Menschenrechten auf den Menschen als Naturwesen zurück, was einen Schluß von natürlichen Tatsachen auf Normen und eine Reduzierung des Menschen auf eine biologische Gattung bedeutet. Der Text erörtert die Problematik einer naturrechtlichen Begründung überpositiven Rechts, wie sie etwa von Leo Strauss vertreten wurde. Und er würdigt die aktuelle Fundierung der Verbindlichkeit der Menschenrechte durch die Schaffung eines überstaatlichen internationalen Rechts im Rahmen der UNO.
2018
Zunächst ein Wort zum Titel des vorliegenden Sammelbandes: Philosophie der Menschenrechte in Theorie und Praxis-Über Aufgaben und Grenzen praktischer Philosophie vor dem Hintergrund menschen-und völkerrechtlicher Wirklichkeiten. Es fällt sogleich auf, wie voraussetzungsreich dieser Titel ist, indem er etwa unterstellt, es gäbe menschen-und völkerrechtliche Wirklichkeiten. Diese Annahme indes ist keineswegs unstrittig: was es philosophisch auseinanderzusetzen gilt, muss selbst ebenso erst einmal bestimmt werden, wie als was es in die wissenschaftliche Auseinandersetzung einzugehen hat. Antworten auf beide Fragen setzen Deutungen voraus und verlangen damit nach Begründung. Anders also, als der gewählte Untertitel nahelegt, ist das, was jeweils als menschenrechtliche bzw. völkerrechtliche Wirklichkeit betrachtet werden kann, selbst bereits Antwort auf eine Frage, die zu beantworten philosophische Arbeit erfordert. Überdies springt ins Auge, dass von Wirklichkeiten im Plural die Rede ist, was zum einen dem gerade Ausgeführten zuarbeitet, zugleich aber auch auf die Vielzahl an Phänomenen, Prozessen und Zusammenhängen hinweist, denen in jeder Stellungnahme zu menschenrechtlichen Fragestellungen Rechnung getragen werden muss. Den Überblick zu behalten ist angesichts der Komplexität dessen, was menschenrechtliche Wirklichkeiten hervorbringt, kein leichtes Unterfangen, zumal wir es, wie vielfach festgestellt worden ist, in diesem Bereich mit multidimensionalen Gegenständen moralischen, politischen, rechtlichen und historischen Charakters zu tun haben. All diesen Aspekten mag eine Philosophie der Menschenrechte, die ihr Geschäft ernst nimmt, Beachtung schenken, was regen Austausch zwischen Philosophinnen, aber auch zwischen Philosophinnen und Wissenschaftlerinnen anderer Disziplinen erfordert. Von diesen Überlegungen ausgehend ist der vorliegende Sammelband insofern diskursiv angelegt, als jedem Haupttext ein Kommentar folgt, der bereits eine erste Stellungnahme zu den zentralen Ausführungen des jeweils zugrundeliegenden Artikels gibt. Verfasst wurden die Kommentare von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern,