Ausschreibung eines Promotionsstipendiums im Rahmen des Forschungsverbunds "Was ist westlich am Westen? Raum-zeitliches Aneignen und Ordnen der Welt von der Neuzeit an (Europa, Amerika)" (Ausschreibungsfrist 28.02.2018) (original) (raw)

Promotionsstipendien, DFG-Graduiertenkolleg „Literarische Form“, Universität Münster (Ende der Bewerbungsfrist: 29. April 2016)

Promotionsstipendien, DFG-Graduiertenkolleg „Literarische Form“, Universität Münster Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster vergibt im Rahmen des DFG-Graduiertenkollegs „Literarische Form. Geschichte und Kultur ästhetischer Modellbildung“ bis zu 12 Promotionsstipendien. Förderbeginn ist der 1. Oktober 2016; die Förderdauer beträgt mindestens 30 Monate. Das Graduiertenkolleg „Literarische Form“ ist ein Zusammenschluss aus acht Philologien (Anglistik, Arabistik, Germanistik, Germanistische Mediävistik, Klassische Philologie, Niederlandistik, Romanistik, Slawistik). Im Rahmen eines strukturierten, gut vernetzten Promotionsprogramms führt das Kolleg innovative Promotionsprojekte mit aktuellen Forschungskontexten zusammen. Im Mittelpunkt der Kollegarbeit steht die Erweiterung und Neudeutung des literaturwissenschaftlichen Formbegriffs mithilfe einer transdisziplinären Modelltheorie. Die Problematik wird in drei Teilbereichen verhandelt: 1.) Formwissen und Wissensformen (epistemisch), 2.) Kulturmodelle und Modellkulturen (kulturpoetisch), 3.) Modellbildung an den Grenzen der Form (strukturell). Willkommen sind Promotionsprojekte aus einem weiten philologischen Themenspektrum; die genauere Ausrichtung und Profilierung innerhalb des Kollegrahmens wird intensiv betreut und unterstützt. Ende der Bewerbungsfrist: 29. April 2016. Weitere Informationen: siehe Anhang bzw. www.wwu.de/GRKLitForm/. Kontakt: Leonie Windt, M.A. (Koordination), Tel. +49-251-83-30150, leonie.windt@uni-muenster.de

Rez. zu: Caroline Rödel-Braune, Im Osten nichts Neues? Stiftungen und Ehrungen römischer Magistrate im Osten des Römischen Reiches vom Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. bis zum Ende der Augusteischen Zeit (Heidelberg 2015), in: GFA 19, 2016, 1057–1061

Die Analyse von Stiftungen und Ehrungen römischer Magistrate im Osten verspricht auf die Fragen, wann, wo und wie eine intensive kulturelle Auseinandersetzung zwischen den selbstbewussten hellenistischen Stadtstaaten und der ambitionierten Militärmacht Rom stattgefunden hat, aufschlussreiche Antworten zu liefern. Denn dadurch werden einerseits die machtpolitischen Strategien der neuen Herrscher im Osten durchschaut, andererseits das darauf reagierende Verhalten der griechischen Poleis verständlich. Interessiert man sich für diese Art von Fragestellungen, war man bislang auf die Untersuchung von Klaus Tuchelt 1 aus dem Jahr 1979 zu den Ehrungen römischer Magistrate im hellenistischen Osten angewiesen; eine Fortsetzung war zwar geplant, ist aber nie erschienen. Zwar sind in den letzten Jahren einige wichtige Einzelstudien 2 zu diesem Forschungsfeld publiziert worden, dennoch ist es nun an der Zeit, dieses spannende Thema vollumfänglich anzugehen. Dies hat sich Caroline Rödel-Braune in ihrer Dissertation vorgenommen, die sie 2008 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bei Tonio Hölscher (Klassische Archäologie) und Christian Witschel (Alte Geschichte) abgeschlossen hat. Es ist in der altertumswissenschaftlichen Forschung in der Zwischenzeit selbstverständlich, dass solche Arbeiten interdisziplinär angelegt sind. Denn ohne eine komplementäre Betrachtung der archäologischen, epigraphischen und literarischen Quellen wäre dieses Unternehmen wohl nicht von Erfolg gekrönt.

2024. Die Delegierung militärischer Befugnisse im Weströmischen Reich. In: Stickler & Roberto (eds). Das Weströmische Reich und seine Erforschung Neue Perspektiven (Kohlhammer) [Corrected Proofs]

In diesem Artikel sollen sowohl die Prioritäten der Feldherren der weströmischen Armee untersucht werden, in Bezug auf den Umgang mit Usurpation, Revolten und Invasionen, die Gebiete, in die sie eher Untergebene schickten um an ihrer Stelle Krieg zu führen, als auch die Versuche der Kaiser, ihre Macht zu zügeln. Obwohl ich versuchen werde, die Feldherren der weströ-mischen Armee, die unter solchen military managers dienten, in unseren Quellen zu identifizieren, bleiben die Namen der untergeordneten Feldherren, die in wichtigen Posten dienten, für uns oft kaum mehr als Namen. Stattdessen werde ich zuerst einen Überblick über die zahlreichen Krisen geben, die den Westen des Reiches heimsuchten. Dann wird (das wenige) untersucht, was wir über die anderen Feldherren zu dieser Zeit wissen und die Frage gestellt, ob wir über-haupt bemerkenswerte Entwicklungen oder Merkmale bei ihrer Ernennung oder ihrem modus operandi erkennen können.

Sprute, Sebastian-Manès: Weltzeit im Kolonialstaat : Kolonialismus, Globalisierung und die Implementierung der europäischen Zeitkultur in Senegal, 1880-1920. Bielefeld, 2020

2021

Der Kolonialismus habe nicht zu einer globalen Homogenisierung der Weltzeit geführt, sondern sei im Senegal nur sehr fragmentarisch implementiert worden. Sebastian-Manès Sprute schildert mit einem sehr bewanderten und durchweg kritischen Stil die Geschichte der Zeitpolitik im kolonialen Senegal. Sprute widmet sich dem bisher wenig betrachteten Themenfeld der Zeit auf sehr profunde und innovative Weise. Er verbindet das Thema mit zentralen Debatten der Kolonialgeschichte und liefert einen wichtigen Beitrag zur Erforschung des französischen Kolonialismus. Die Abhandlung ist sehr umfassend und anschlussfähig an zahlreiche Forschungsfelder wie die koloniale Arbeitspolitik, Religionsgeschichte und Urbanität.

Promotionsordnung des Fachbereichs II Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation der Universität Hildesheim § 1 Verleihung des Doktorgrades

(1) Der Fachbereich II Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation der Universität Hildesheim verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philoso-phie (Dr. phil.). (2) Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbständiger wissen-schaftlicher Arbeit. Dieser Nachweis wird erbracht durch eine als Dissertation anerkannte wissenschaftliche Abhandlung und eine bestandene mündliche Prüfung. (3) Die wissenschaftlichen Leistungen sind in den im Fachbereich vertretenen Fachgebieten zu erbringen. (4) Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen und kulturelle Verdienste kann der Fachbereich den Doktorgrad auch ehrenhalber (Dr. phil. h. c.) verleihen. Die Entschei-dung darüber trifft der Fachbereichsrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mit-glieder und der Mehrheit der Stimmen der Professorinnen und Professoren des Fach-bereichsrates. Die Entscheidung über eine Ehrenpromotion bedarf der Zustimmung des Senats. § 2 Promotionsausschuss und Prüfungskommission (1) Das für die Durchführung des Promotionsverfahrens zuständige Organ ist der Promoti-onsausschuss. Der Vorsitz liegt beim jeweils amtierenden Dekan oder der Dekanin. Dem Ausschuss gehören weiterhin aus dem Kreis der Mitglieder/Angehörigen des Fachbe-reichs an: drei Professorinnen/Professoren/Habilitierte sowie eine wissenschaftliche Mit-arbeiterin/ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Promotion, die von den jeweiligen Grup-penmitgliedern im Fachbereichsrat auf zwei Jahre gewählt werden. (2) Der Promotionsausschuss bildet für jedes Promotionsverfahren eine Prüfungskommissi-on, bestimmt aus dem Kreis der Professorinnen/Professoren/Habilitierten des Promoti-onsausschusses den Kommissionsvorsitz und bestellt zur Prüfung der vorgelegten Ab-handlung die Gutachterinnen/Gutachter gem. § 7 Abs. 1. Der Prüfungskommission gehö-ren weiterhin zwei der bestellten Gutachterinnen/Gutachter sowie zwei Professori-nen/Professoren/Habilitierte an. Ist die wissenschaftliche Abhandlung betreut worden i. S. von § 5, soll die Betreuerin/der Betreuer zur Begutachtung bestellt werden. (3) Die Prüfungskommission entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stim-men. § 3 Voraussetzungen für Annahme und Zulassung zur Promotion (1) Die Bewerberinnen/der Bewerber muss in der Regel einen Abschluss in einem wissen-schaftlichen Studiengang in Form eines Diplom-oder Magisterzeugnisses oder eines Zeugnisses über die erste Staatsprüfung für das höhere Lehramt nachweisen. Die abge-schlossene Studienrichtung soll einen Bezug zu einem in Anlage 3 aufgeführten Fachge-biet haben. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.