Widerstand ist mein Recht. Aktivist*innen wehren sich gegen die Kriminalisierung sozialer Bewegungen (2016) (original) (raw)
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»Rechte gegen Rechte« – Kann diese Konfrontation dem Prozessieren des Rechts gerecht werden?
2020
rufen auch die Menschenrechte, selbst wenn sie keine Rechte im engeren Sinne sind, Rechte gegen Rechte in einer Welt auf, die in »atomistische, feindlich sich gegenüberstehende Individuen« zerfällt. 1 Als Menschenrechte, nicht als Rechte von getrennten Individuen, könnten sie nur in einer »gemeinsamen Welt« wirklich werden, von der aber keine Rede sein könne, da es auch kein »Weltrecht« gebe. Nur in einer »bestimmungsoffenen Gemeinschaft« könnten die Menschenrechte als eine »Gabe« der »Öffnung auf anderes Sein«, auf anderen Sinn, »auf Anderes als Sein« wirken. 2 Der Rekurs auf die »Gabe«, die eine Selbst-gebung ist, steht gegen die Setzung von Rechten, von letzthin »egologischen Freiheiten«, die immer eine Entgegen-setzung ist, keine Stiftung einer Gemeinsamkeit, die nicht auf Unterscheidungen/Ent-scheidungen basiert. 3 Diese Ausgangsannahme ist sehr ähnlich konstruiert wie J.-L. Nancys 4 Überlegungen über den »singulier/pluriel«, eine Beziehung zwischen Einzelnen/Einzigen, die nicht unter eine Allgemeinheit subsumiert werden; zugleich können die Einzelnen diese Form der Allgemeinheit auch nicht internalisieren. Die Einzelnen/Einzigen stehen in der Erwartung einer anderen Gemeinschaft jenseits des Staates, einer Gemeinschaft, die nicht territorial radiziert ist, die als Frage auf etwas verweist, was keinem »Programm« folgt. Nach Werner Hamacher »definiert« das Recht seine Gegenstände ebenso wie seinen Inhaber, es hält sie offen, aber immer nur in einer Weise, die das Verhältnis zu anderen und anderem von Trennungen und Unterscheidungen bestimmt sein lässt. 5 Dagegen müsste eine Art prozesshaftes Recht auf immer wieder erneute Reflexion der
Was heißt hier Widerstand? Widerständige Praktiken im Kontext von autoritärem Urbanismus
suburban zeitschrift für kritische stadtforschung (ISSN: 2197-2567), 2023
Autoritärer Urbanismus prägt zahlreiche Städte, dennoch bleibt er nicht ohne Gegenwehr. Mit diesem Debattenaufschlag fragen wir nach den Möglichkeiten von Widerstand in autoritären urbanen Kontexten: Wie lässt sich Widerstand konzeptionell fassen, was können die kritische Stadtforschung sowie die Protest- und Bewegungsforschung beitragen, welche konzeptionellen und empirischen Erweiterungen sind notwendig? Der Aufschlag lädt damit ein zur Auseinandersetzung mit der Komplexität und Vielseitigkeit von widerständischen Praktiken in Städten unter autoritären Bedingungen.
Gewaltfreier Widerstand. Beilage zu Mittelweg 36, August/September 2012
Special supplement to Mittelweg 36, the journal of the Hamburg Institute for Social Research, on nonviolent resistance. Based on a conference in February 2012 in the Berlin Colloquia series. "Mischa Gabowitsch: Gewaltfreier Widerstand. Vergleichende Betrachtung zu Dynamik und Erfolgsbedingungen (S. 61–67)Mischa Gabowitsch: Gewalt und Gewaltfreiheit in der Bewegung für faire Wahlen in Russland (S. 68–74)Ramin Jahanbegloo: Die Grüne Bewegung und der gewaltfreie Kampf im Iran (S. 75–80)Véronique Dudouet: Die Erste palästinensische Intifada (1987–91). Ein erfolgreiches Beispiel gewaltfreien Widerstands? (S. 80–86)Nonviolent Resistance. Tagungsbericht (S. 87–88)"
Widerstand: Die Regierbarkeit des Willens zur Veränderung.
Wenn Beschäftigte der PIN-AG gegen ihre eigene Lohnerhöhung demonstrieren und linke AktivistInnen einen Heiligen verehren, dann muss sich im »Kampf um Teilhabe« etwas geändert haben. Die Beiträge in diesem Band gehen der Frage nach, mit welchen Strategien Gewerkschaften und soziale Bewegungen den sich wandelnden kapitalistischen Verhältnissen begegnen. ■ Wie beziehen sie sich aufeinander? ■ Welche Suchbewegungen gibt es? ■ Wo ist effektiver Widerstand möglich? ■ Welche Relevanz haben soziale Kämpfe in anderen Ländern, transnationale Vernetzungen und Migration? Christoph Haug / Rudi Maier / Berit Schröder (Hrsg.) Kampf um Teilhabe VS V www.vsa-verlag.de