Inklusion zwischen Theorie und Lebenspraxis (original) (raw)
2018
Zusammenfassung: Ausgehend von einer Unschärfe des Inklusionsdiskurses zielt dieser Beitrag darauf ab, einen Inklusionsbegriff vorzustellen, der Inklusion als Prozess der Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren versteht. Es wird argumentiert, dass Inklusion und Behinderung zwei wechselseitig aufeinander bezogene Praxen sind, die nur in ihrem jeweiligen Zusammenwirken konsistent gelesen und für Forschung und Praxis handhabbar gemacht werden können. Demnach wäre einem Verständnis von Inklusion, das diese als Prozess der Dekonstruktion von Diskursteilhabebarrieren fasst, ein Verständnis von Behinderung entgegenzustellen, das Behinderung als Praxis bzw. Form des diskursiven Ausschlusses fasst. Im Mittelpunkt des Beitrags steht eine grundlagentheoretische sowie – dem nachgeschaltet – eine empirische Herleitung und Diskussion beider Begriffe, wobei insbesondere deren wechselseitiges Ineinandergreifen hervorgehoben werden soll. Summary: Based on the vagueness of the term of inclusion, the present paper aims to introduce a concept of inclusion, which regards inclusion as a process of deconstructing barriers of participation that prevent subjects from participating in discourse. It is argued that inclusion and disability must be considered as two interrelated practices, which can only be consistently understood and finally used in research and practice if viewed in their interrelationship. If inclusion is regarded as a process of deconstructing barriers that prevent subjects from participating in discourse, the concept has therefore to be contrasted with an understanding of disability that refers to disability as a practice respectively as the subject being excluded from discourse. This paper focuses on providing both a theoretical as well as an empirical analysis of both concepts, highlighting their mutual interdependency.
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Verhaltnis von praktischer und theoretischer Freiheit
Das Verhältnis von theoretischer und praktischer Freiheit in der Deduktion des kategorischen Imperativs This paper presents a strong reading of the deduction of the categorical imperative in Kant's Groundwork for the Metaphysics of Morals. My central thesis is that the deduction has to be read as intending a complete chain of proof leading to the validity of the categorical imperative. Central to this argumentation is the developing of practical freedom out of what can be called epistemic spontaneity and which later in Kant's view is a logical implication of our ability to judge. This epistemic spontaneity finds its genuine expression in Kant's transcendental ideas. The systematic consistency of this ideas in its turn claims (among other things) a kind of freedom that contains more than the epistemic one and under which the free will (as practical and transcendental freedom) is to be subsumed. Since the developing of this latter freedom out of epistemic spontaneity implies the central and concluding argument for the validity of the categorical imperative (as I will show), in my interpretation the deduction intends a complete chain of evidence, starting from the ability to judge to the validity of the categorical imperative. Vorbemerkung Dieter Henrich behauptet in seinem Aufsatz Die Deduktion des Sittengesetzes, Kant habe in der Deduktion des kategorischen Imperativs in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten gezeigt, " daß die Annahme der Realität der Freiheit nicht willkürlich geschieht. Sie ergibt sich aus der Natur des Verstandes, wenn auch unter der Voraussetzung, dass man sich einen Willen zuspricht. […] Mehr als die Hypothese einer Idee kann und muß Freiheit aber im praktischen Ge-brauch der Vernunft nicht sein " (Henrich, 1975, S. 83). Wenig später behauptet Henrich weiter, dass " alle Deduktion auch der Grundlegung am Ende auf die faktische Selbstgewißheit des sittlichen Wesens angewiesen ist " (ebd., S. 86). Ich möchte in diesem Aufsatz zeigen, dass eine solche schwache Lesart die Leistung oder doch den Anspruch der Deduktion unterschätzt. Erstens kommt Willensfreiheit in der Deduktion nicht bloß der Status einer ‚hypothetischen Idee' zu, vielmehr ist sie eine notwendige Folge aus ihrerseits notwendig anzu-nehmenden epistemischen Grundannahmen. Zweitens trifft dies auch auf die Geltung des kategorischen Imperativs zu: Seine Geltung ist dem Anspruch der Deduktion in der GMS nach gerade nicht " am Ende auf die faktische Selbstge-wißheit des sittlichen Wesens angewiesen " , sondern ergibt sich letztlich eben-falls aus einer unabweisbaren, zunächst in der Episteme der Vernunft liegende
Lebenswelt als theoretisches und praktisches Korrelat
Der Korrelationsgedanke eröffnet uns eine Perspektive, die zugleich die Einheitlichkeit und die Vielfältigkeit des Erfahrungslebens zum Vorschein kommen lässt. Das folgenschwere produktive und dynamische Begegnen von Subjekt und Objekt lässt sich dadurch als Hauptthema der Phänomenologie betrachten und bietet sich als Leitfaden der gesamten Entwicklung der Phänomenologie an. In diesem Zusammenhang analysiert der Paper Husserls Begriff der Lebenswelt sowie der Konstitution vom Selbst.
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